Das vorliegende Dokument zum „TGI Empfehlungsgeber Paket“ zeigt vor allem eines: Es handelt sich um ein stark vertriebsorientiertes Konzept. Im Mittelpunkt stehen Marketingmaterialien, Präsentationshilfen, digitale Inhalte, Logos, Vorlagen und offenbar auch eine Struktur, mit der Empfehlungsgeber professionell auftreten und neue Kunden gewinnen sollen.
Auf den ersten Blick wirkt das durchdacht und strukturiert. Doch genau hier beginnt das eigentliche Problem.
1. Fokus auf Vertrieb – nicht auf Aufklärung
Das Dokument legt den Schwerpunkt klar auf:
- Außendarstellung
- Präsentation
- Gewinnung neuer Kunden
- einheitliches Auftreten
Was hingegen kaum sichtbar ist:
- eine kritische Auseinandersetzung mit dem Geschäftsmodell
- klare Risikodarstellungen für Kunden
- Schulung zu rechtlichen Pflichten der Empfehlungsgeber
Das ist ein zentraler Punkt:
Wer nur lernt, wie man verkauft – aber nicht, wie man prüft – bewegt sich schnell in eine gefährliche Grauzone.
2. Die gefährliche Illusion: „Ich bin ja nur Empfehlungsgeber“
Viele Empfehlungsgeber gehen offenbar davon aus, dass sie rechtlich „auf der sicheren Seite“ sind, weil:
- sie sich als „unabhängig“ bezeichnen
- sie auf Disclaimer verweisen
- sie formal keine Beratung durchführen
Das reicht in der Praxis aber nicht aus.
Denn entscheidend ist nicht, was auf dem Papier steht – sondern:
👉 Wie tritt der Empfehlungsgeber tatsächlich auf?
Wenn jemand:
- Produkte erklärt
- Vorteile hervorhebt
- Vergleiche zieht („bestes Modell“)
- Vertrauen aufbaut
- konkrete Ansprechpartner ist
dann wirkt das für den Kunden wie Beratung – unabhängig vom Disclaimer.
3. Zentrale Pflicht: Kritische Prüfung des Geschäftsmodells
Ein ganz entscheidender Punkt wird im Dokument nicht ausreichend adressiert:
👉 Jeder Empfehlungsgeber ist verpflichtet, das Geschäftsmodell selbst kritisch zu hinterfragen.
Das bedeutet konkret:
- Wie entstehen die versprochenen Rabatte wirklich?
- Sind diese wirtschaftlich dauerhaft tragfähig?
- Gibt es nachvollziehbare, überprüfbare Zahlen?
- Welche Risiken bestehen für den Kunden?
- Was passiert im Worst Case?
Wer diese Fragen nicht beantworten kann – oder sich darauf verlässt, dass „das schon alles passt“ – geht ein erhebliches Risiko ein.
4. Haftungsrisiko: Persönlich und real
Ein besonders kritischer Punkt:
👉 Haftung lässt sich nicht einfach durch einen Disclaimer ausschließen.
Ein Empfehlungsgeber kann in die Haftung geraten, wenn:
- er unvollständige oder einseitige Informationen weitergibt
- Risiken nicht klar kommuniziert
- Aussagen trifft, die als Empfehlung gewertet werden können
- Vertrauen aufbaut, ohne die Grundlage wirklich geprüft zu haben
Gerichte schauen im Zweifel darauf:
👉 Was wurde tatsächlich gesagt – und wie wurde es vom Kunden verstanden?
Nicht:
👉 Was irgendwo im Kleingedruckten stand.
5. Das strukturelle Problem des Modells
Das Dokument zeigt ein typisches Vertriebssetup:
- fertige Marketingmaterialien
- klare Ansprache
- skalierbare Empfehlungsstruktur
Was fehlt, ist ein gleichwertiger Fokus auf:
- rechtliche Schulung
- Risikokommunikation
- kritisches Hinterfragen
Das führt zu einer Schieflage:
👉 Vertrieb wird professionalisiert – Verantwortung wird individualisiert.
Am Ende steht der einzelne Empfehlungsgeber allein da, wenn etwas schiefläuft.
6. Klare Botschaft an Interessenten und Empfehlungsgeber
Für potenzielle Empfehlungsgeber gilt daher ganz klar:
👉 Es reicht nicht, den bereitgestellten Informationen zu folgen.
👉 Es reicht nicht, sich auf Aussagen des Unternehmens zu verlassen.
👉 Es reicht nicht, sich hinter einem „unabhängig“-Label zu verstecken.
Wer empfiehlt, übernimmt Verantwortung.
Und das bedeutet:
- selbst prüfen
- kritisch hinterfragen
- Risiken verstehen
- Aussagen sauber einordnen
- im Zweifel auch Abstand nehmen
Fazit
Das Empfehlungsgeber-Paket zeigt ein professionell aufgebautes Vertriebssystem – aber mit einem klaren Schwerpunkt auf Wachstum und Außendarstellung.
Was deutlich zu kurz kommt, ist die rechtliche und inhaltliche Absicherung derjenigen, die dieses System tragen: die Empfehlungsgeber selbst.
👉 Die entscheidende Frage ist daher nicht:
„Wie kann ich erfolgreich empfehlen?“
👉 Sondern:
„Verstehe ich das Geschäftsmodell wirklich so gut, dass ich es verantwortungsvoll empfehlen kann – ohne selbst in die Haftung zu geraten?“
FireShot Capture 055 – TGI AG – TGI Empfehlungsgeber Paket – www.tgi.li
Jeden dieser tollen Epfehlungsgeber sollte man dann von seinem Vermögen her „nackig machen“, wenn das schiefgeht und die Kunden ihr Geld verlieren.
Sollte man, aber das wird die Staatsanwaltschaft aus Kapazitätsgründen nur bei den großen Fischen tun. Wenn überhaupt.
al ehrlich jetzt warnen 4 Finanzaufsichten, und natürlich sidn die alle Blöd und haben keine Ahnung? Das ist wirklich wie eine Sekte
Tja, das tieferliegende Problem ist, dass die „Empfehlungsgeber“ das ja selbst glauben und meistens auch selbst investiert sind. Hatte jüngst ein Telefonat mit einem…..
Andererseits könnte das eigene Investment sie wiederum retten vor dem Vorwurf, bewusst ein Betrugsmodell empfohlen zu haben.
Welches Betrugsmodell?
Weiß nicht von welcher Firma du redest, aber definitiv nicht von der TGI AG. Aber gut, man kann’s ja mal verwechseln, ist ja menschlich.
Ich schreibe ja bewusst im Konjunktiv und nur einem „Vorwurf“.
Wo doch das gekaufte Feingold der Anleger sauber und übersichtlich in Afrika gelagert wird!
Psiram hat da was bei Brudiland gefunden.
https://forum.psiram.com/index.php?topic=18680.msg295287#msg295287
Ihr schreibt zwar immer was, habt aber Null Ahnung vom Ganzen 🤷♂️
Es ist schon schwer was zu erklären, wenn man Lernresistent ist.
Du erklärst halt die ganze Zeit warum Einhornfürze im Glas gut gegen Vaginalherpes sind….. das mag ja sein, bringt die Anleger der TGi aber keinen Schritt weiter, sondern dient nur dazu von den wichtigen, existenziellen Fragen abzulenken.
Wird man ja sehen, wer null Ahnung hat.
Wenn die TGI AG nochmal Weihnachten ohne Masseverwalter feiert, dann habe ich Unrecht gehabt mit meinen Vermutungen.
Wo sind die Einnahmen die die GGMT und TGI AG in den letzen 8 Jahren erzielt haben wollen, geprüft und dokumentiert? Wo werden Auszahlungen und Rabattansprüche gegenüber gestellt. Wieder alles Betriebsgeheimnisse? 😂
So wie es einen Drogendealer entastet wenn er selber fixt? Ich glaube eher nicht.