Der veröffentlichte Mittelverwendungskontrollbericht zum Nachrangdarlehen „Golden Star I 8,00 % 2024–2028“ liefert aus Anlegersicht zunächst eine beruhigende Nachricht. Der beauftragte Mittelverwendungskontrolleur Martin Jäschke kommt zu dem Ergebnis, dass die Anlegergelder bislang entsprechend den vertraglichen Vorgaben und dem vorgesehenen Verwendungszweck eingesetzt wurden.
Für Investoren ist dies grundsätzlich positiv. Schließlich gehört die zweckwidrige Verwendung von Anlegergeldern zu den größten Risiken bei Vermögensanlagen und Crowdinvesting-Projekten. Der Bericht zeigt, dass die Kontrollmechanismen offenbar funktionieren und die Mittel nicht außerhalb des vorgesehenen Projektzwecks verwendet wurden.
Insgesamt wurden für das Projekt rund 580.700 Euro von Anlegern eingeworben. Davon flossen nach Angaben des Berichts bereits rund 463.810 Euro direkt in das Solarprojekt in Vietnam. Lediglich etwa 14.464 Euro wurden für Vermittlungsgebühren, Treuhandkosten und die Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs verwendet. Rund 102.426 Euro waren zum Berichtsstichtag noch nicht investiert.
Positiv ist zudem, dass die Investitionen bereits konkret in den Baufortschritt geflossen sind. Die Gelder wurden als Meilensteinzahlungen an den Generalunternehmer ausgezahlt, der die Solaranlage errichtet. Damit existiert eine nachvollziehbare Verbindung zwischen den Anlegergeldern und dem tatsächlichen Projektfortschritt.
Allerdings sollten Anleger die Aussagekraft eines solchen Berichts nicht überschätzen.
Die Mittelverwendungskontrolle beantwortet lediglich die Frage, wohin das Geld geflossen ist. Sie beantwortet nicht die entscheidende Frage, ob das Projekt wirtschaftlich erfolgreich sein wird.
Genau hier liegen die eigentlichen Risiken.
Das Projekt befindet sich in Vietnam und ist damit von zahlreichen Faktoren abhängig. Dazu gehören die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort, politische Rahmenbedingungen, mögliche Wechselkursrisiken sowie die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Solaranlage über die gesamte Laufzeit.
Hinzu kommt die rechtliche Struktur der Vermögensanlage. Anleger stellen ihr Kapital in Form eines Nachrangdarlehens zur Verfügung. Sollte die Projektgesellschaft oder die Emittentin in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, werden Anleger erst nach anderen Gläubigern berücksichtigt. Im schlimmsten Fall droht daher ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Die angebotene Verzinsung von 8 Prozent jährlich ist attraktiv, spiegelt aber gleichzeitig das erhöhte Risiko wider, das mit solchen Projektfinanzierungen verbunden ist.
Unterm Strich zeigt der Bericht, dass die Projektumsetzung bislang planmäßig verläuft und die Mittel zweckentsprechend verwendet werden. Das ist für Anleger zweifellos eine positive Entwicklung. Eine Garantie für die Rückzahlung des Kapitals oder die Zahlung der versprochenen Zinsen lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.
Anleger sollten deshalb die weitere Entwicklung des Projekts aufmerksam verfolgen und insbesondere auf zukünftige Berichte zum Baufortschritt, zur Inbetriebnahme der Anlage und zu den wirtschaftlichen Ergebnissen achten.
Originaltext
Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zur Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_Golden Star I_8,00 %_2024_2028“
Die ecoligo Projects Nine UG (haftungsbeschränkt) hat Steuerberater Martin Jäschke mit der Durchführung der Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagengesetz beauftragt.
Das Anlageobjekt besteht aus der Finanzierung eines Solarprojekts für die Golden Star Co., Ltd. in Hai Phong City, Vietnam. Die Solaranlage verfügt über eine Leistung von 1.000 kWp und wird auf dem Dach eines Gebäudes des Kunden installiert.
Zum Berichtsstichtag 15. Juni 2025 wurden folgende Werte festgestellt:
- Eingesammelte Anlegergelder: 580.700,00 Euro
- Davon in Anlageobjekte investiert: 463.810,14 Euro
- Für sonstige Ausgaben verwendet: 14.463,68 Euro
- Nicht investierte Anlegergelder: 102.426,18 Euro
Die sonstigen Ausgaben umfassen:
- Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers sowie Treuhandkosten: 12.390,58 Euro
- Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs: 2.073,10 Euro
Die investierten Gelder wurden als Meilensteinzahlungen an den Generalunternehmer ausgezahlt, der mit dem Bau der Solaranlage beauftragt wurde.
Die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen wurden bereits am 29. Mai 2024 an die Projektinhaberin weitergeleitet.
Nach den dem Mittelverwendungskontrolleur vorliegenden Unterlagen und erteilten Auskünften ist die Verwendung der Anlegergelder bislang planmäßig erfolgt.
Leipzig, 31. Mai 2026
Martin Jäschke
Steuerberater.
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