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Analyse aus Anlegersicht: Mittelverwendung bei „Golden Star I“ verläuft planmäßig – Risiken bleiben dennoch bestehen

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Der aktuelle Mittelverwendungskontrollbericht zum Nachrangdarlehen „Golden Star I 8,00 % 2024–2028“ liefert Anlegern zunächst eine positive Nachricht: Der beauftragte Mittelverwendungskontrolleur konnte keine Abweichungen von der vorgesehenen Mittelverwendung feststellen. Nach den vorliegenden Unterlagen wurden die Anlegergelder bislang entsprechend der Planung eingesetzt.

Für Investoren ist dies grundsätzlich ein wichtiges Signal. Gerade bei Crowdinvesting- und Nachrangdarlehensprojekten spielt die Frage, ob die eingesammelten Gelder tatsächlich in das angekündigte Projekt fließen, eine zentrale Rolle.

Das finanzierte Projekt betrifft den Bau und Betrieb einer Solaranlage mit einer Leistung von 1.000 kWp in Hai Phong City in Vietnam. Die von Anlegern bereitgestellten Mittel werden über einen Weiterleitungskredit an die Projektgesellschaft weitergegeben, die das Solarprojekt umsetzt.

Aus dem Bericht geht hervor, dass insgesamt 580.700 Euro von Anlegern eingesammelt wurden. Davon wurden bis zum Berichtsstichtag bereits 463.810,14 Euro in das eigentliche Projekt investiert. Weitere 14.463,68 Euro entfielen auf Vermittlungs- und Kontrollkosten. Rund 102.426 Euro waren zum Stichtag noch nicht investiert.

Positiv ist, dass die Mittel laut Bericht überwiegend für konkrete Baufortschritte verwendet wurden. Die Zahlungen erfolgten als sogenannte Meilensteinzahlungen an den Generalunternehmer, der mit der Errichtung der Solaranlage beauftragt wurde.

Allerdings sollten Anleger den Bericht nicht als Garantie für den Erfolg der Investition verstehen. Die Mittelverwendungskontrolle überprüft ausschließlich, ob die Gelder zweckentsprechend eingesetzt werden. Sie trifft keine Aussage darüber, ob das Projekt wirtschaftlich erfolgreich sein wird oder ob die prognostizierten Erträge tatsächlich erzielt werden können.

Hinzu kommt das grundsätzliche Risiko eines Nachrangdarlehens. Im Falle einer Insolvenz der Emittentin oder der Projektgesellschaft stehen Anleger hinter anderen Gläubigern. Ein vollständiger Verlust des investierten Kapitals kann daher nicht ausgeschlossen werden.

Auch das Auslandsengagement in Vietnam bringt zusätzliche Faktoren mit sich. Dazu zählen politische, wirtschaftliche und währungsbezogene Risiken, die bei Projekten außerhalb Europas grundsätzlich höher ausfallen können als bei vergleichbaren Investitionen im Inland.

Dennoch spricht der Bericht derzeit dafür, dass das Projekt organisatorisch und finanziell planmäßig umgesetzt wird. Aus Anlegersicht ist dies eine erfreuliche Zwischenmeldung. Ob die versprochenen Zinszahlungen von 8 Prozent jährlich sowie die spätere Rückzahlung des Kapitals tatsächlich erreicht werden, wird jedoch letztlich vom langfristigen Erfolg des Solarprojekts abhängen.


Originaltext

Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zur Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_Golden Star I_8,00 %_2024_2028“

Die ecoligo Projects Nine UG (haftungsbeschränkt) hat Steuerberater Martin Jäschke mit der Durchführung der Mittelverwendungskontrolle für die Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_Golden Star I_8,00 %_2024_2028“ beauftragt. Berichtsstichtag ist der 15. Dezember 2025.

Das Anlageobjekt besteht aus der Finanzierung eines Solarprojekts mit einer Leistung von 1.000 kWp für die Golden Star Co., Ltd. in Hai Phong City, Vietnam. Die Solaranlage wird auf dem Dach eines Gebäudes des Kunden installiert.

Zum Berichtsstichtag wurden folgende Werte festgestellt:

  • Eingesammelte Anlegergelder: 580.700,00 Euro
  • Davon investierte Anlegergelder: 463.810,14 Euro
  • Für sonstige Ausgaben verwendete Anlegergelder: 14.463,68 Euro
  • Nicht investierte Anlegergelder: 102.426,18 Euro

Die sonstigen Ausgaben setzen sich zusammen aus:

  • Vermittlungsgebühren und Treuhandkosten: 12.390,58 Euro
  • Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs: 2.073,10 Euro

Die investierten Mittel wurden für Meilensteinzahlungen an den Generalunternehmer verwendet, der mit dem Bau der Solaranlage beauftragt wurde.

Die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen wurden am 29. Mai 2024 an die Projektinhaberin weitergeleitet. Nach den dem Mittelverwendungskontrolleur vorliegenden Unterlagen und Aussagen ist die Verwendung der Anlegergelder bislang planmäßig erfolgt.

Leipzig, 31. Mai 2026

Martin Jäschke, Steuerberater

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