Die Staatsanwaltschaft Bamberg informiert mögliche Geschädigte über die Möglichkeit, Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit einem rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren geltend zu machen.
Nach den rechtskräftigen Urteilen des Amtsgerichts Haßfurt und des Landgerichts Bamberg wurde gegen den Verurteilten H. J. G. die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 221.447,34 Euro angeordnet.
Dem Verfahren lag nach Angaben der Justiz zugrunde, dass der Verurteilte zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 7. Oktober 2024 in einer Praxis in Haßfurt Behandlungen durchgeführt haben soll, obwohl ihm die hierfür erforderliche behördliche Erlaubnis fehlte.
Personen, die aufgrund dieser Tätigkeiten möglicherweise geschädigt wurden und Ansprüche gegen den Verurteilten haben, können ihre Forderungen nun bei der Staatsanwaltschaft Bamberg anmelden.
Die Anmeldung muss innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der Mitteilung unter Angabe des Aktenzeichens 1116 VRs 14175/24 erfolgen. Die Geltendmachung der Ansprüche ist formlos möglich und für die Betroffenen kostenfrei.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass der Staat Eigentümer der eingezogenen Vermögenswerte werden kann, wenn innerhalb der Frist keine Ansprüche angemeldet werden.
Eine Auszahlung an Geschädigte kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn die vorhandenen Mittel ausreichen, um sämtliche Anspruchsinhaber vollständig zu entschädigen. Sollte dies nicht der Fall sein, müssten mögliche Forderungen gegebenenfalls im Rahmen eines späteren Insolvenzverfahrens erneut angemeldet werden.
Die Staatsanwaltschaft Bamberg betont zudem, dass sie keine individuelle Rechtsberatung erteilen darf und keine Aussagen zu den Erfolgsaussichten einzelner Entschädigungsansprüche treffen kann. Betroffenen wird empfohlen, sich bei Bedarf anwaltlich beraten zu lassen.
Die Entscheidung ist seit dem 27. März 2026 rechtskräftig.
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