Amtlicher Teil Bekanntmachung der Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Messen für kleine und mittlere Unternehmen

Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie

Bekanntmachung
der Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Messen
für kleine und mittlere Unternehmen

Vom 8. September 2021

Nachfolgend werden Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Messen für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 nach Nummer 2.2 Absatz 2 der Richtlinie zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland vom 21. Juni 2021 (BAnz AT 27.07.2021 B2) bekannt gegeben:

1.
Befristete Förderung von Einzelständen auf internationalen Messen in Deutschland
Gemäß der Richtlinie zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland vom 21. Juni 2021 (BAnz AT 27.07.2021 B2) sollen Produkt- und verfahrensmäßige Neuentwicklungen von jungen innovativen Unternehmen durch Messeteilnahmen vermarktet werden. Die exportorientierten deutschen Leitmessen bieten eine Plattform für die Erschließung der internationalen Märkte und damit für das Wachstum junger innovativer Unternehmen in Deutschland. Diesen wird ermöglicht, ihr Wachstumspotenzial auf den internationalen Märkten auszuschöpfen.
Auch für bereits etablierte innovative Unternehmen ist die Beteiligung an Messen ein entscheidendes Instrument ihrer Absatzpolitik. Um diesen Unternehmen trotz der durch die COVID-19-Pandemie erschwerten Rahmenbedingungen ebenfalls einen Zugang zu internationalen Absatzmärkten zu ermöglichen, werden ihre Messeteilnahmen von Januar 2022 bis einschließlich Dezember 2022 durch eine gesonderte Förderung gezielt unterstützt. Neben Gemeinschaftsständen für junge innovative Unternehmen können daher auch von etablierten kleinen und mittleren Unternehmen individuell organisierte Einzelstände auf internationalen Leitmessen in Deutschland nach Maßgabe der Richtlinie und den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung durch Zuwendungen gefördert werden.
Die Leitmessen, auf denen die Beteiligung durch Einzelstände im Sinne von Nummer 2.2 der Richtlinie gefördert werden kann, werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für das Jahr 2022 nach den in Nummer 2 dargestellten Kriterien festgelegt.
2.

Kriterien der Messeauswahl

a)

Internationalität

i)
mindestens 20 % internationale Besucherinnen und Besucher
ii)
mindestens 25 % internationale Ausstellerinnen und Aussteller
b)
Mindestanzahl Besucherinnen und Besucher gesamt: 5 000
c)
Mindestanzahl Ausstellerinnen und Aussteller gesamt: 200
d)
Messe im Sinne der Gewerbeordnung
e)

Innovationscharakter der Messe; nicht berücksichtigungsfähig sind solche Messen, die überwiegend/​schwerpunktmäßig den folgenden Branchen zuzuordnen sind:

i)
03 – Konsumgüter-Mehrbranchenmessen
ii)
10 – Bekleidung, Mode, Accessoires
iii)
24 – Nahrungs- und Genussmittel
iv)
34 – Geschenkartikel, Uhren, Schmuck, Kunsthandwerk, Festartikel
v)
41 – Bücher (inklusive Lizenzen), Zeitschriften, Bibliotheken, Archivwesen und Dokumentationswesen
vi)
43 – Kinderausstattung und -bekleidung
vii)
44 – Kosmetik, Körperpflege, Wellness
viii)
46 – Kunst, Antiquitäten
ix)
50 – Leder, Lederwaren, Schuhe
x)
82 – Tourismus
Die Kriterien gemäß Nummer 2 Buchstabe a bis d sind durch einen geeigneten Nachweis zu dokumentieren. Als geeignete Nachweise werden eine FKM-Zertifizierung oder das Testat eines prüfenden Dritten im Sinne von § 3 des Steuerberatungsgesetzes anerkannt.
3.
Verfahren zur Ermittlung der Messeliste
Zur Ermittlung der Liste derjenigen Messen, auf denen eine Beteiligung durch Einzelstände im Sinne von ­Nummer 2.2 der Richtlinie gefördert werden kann, wird folgendes Interessensbekundungsverfahren durchgeführt:
Messen, die vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 in Deutschland stattfinden und die Kriterien gemäß ­Nummer 2 erfüllen, können über die Internetseite https:/​/​kmu.german-pavilion.com ab Mittwoch, den 22. September 2021, 15.00 Uhr bis Donnerstag, den 21. Oktober 2021, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) registriert werden. Die Registrierung ist durch den Veranstalter der Messe vorzunehmen. Veranstalter ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko der Messe trägt, unabhängig von der Rechtsform.
Berücksichtigt werden lediglich fristgerecht und vollständig vorgenommene Registrierungen, d. h. der Veranstalter muss sämtliche Pflichtangaben auf der Internetseite eingeben und entsprechende Nachweise in elektronischer Form hochladen.
Kosten des Messeveranstalters werden nicht erstattet.
Für den Fall, dass die Zahl der fristgerecht abgegebenen Interessensbekundungen die Höhe der für die Förderung vorgesehenen Haushaltsmittel übersteigt, wird eine Rangfolge gebildet. Die Rangfolge zur Auswahl der Messen richtet sich nach der Höhe der Prozentzahl der ausländischen Besucherinnen und Besucher (keine Nachkomma-Stellen). Falls es hier zu einem Gleichrang kommt, wird die Höhe der Prozentzahl der ausländischen Ausstellerinnen und Aussteller zum Tragen kommen.
Die Messeliste für das Jahr 2022 wird am 3. November 2021 auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht werden.

Bonn, den 8. September 2021

Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie

Im Auftrag
Specht

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