Die AMPERE German Electric Innovation GmbH aus Taucha steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Nach dem vorliegenden Beschluss des Amtsgerichts Leipzig wurde die Maßnahme am 5. Oktober 2026 um 09:40 Uhr angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther. Das Unternehmen ist dem Umfeld der Energiekonzepte Deutschland GmbH, bekannt als EKD Solar, zuzuordnen.
Das Insolvenzeröffnungsverfahren wird beim Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 401 IN 2085/26 geführt. Betroffen ist die AMPERE German Electric Innovation GmbH mit Sitz in der Straße des 17. Juni 4a in Taucha. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 39230 eingetragen. Als Geschäftsführer nennt der Beschluss Till-Michael Achenbach und André Ullmann.
Die Verbindung zu Energiekonzepte Deutschland ist auch durch die Außendarstellung von EKD dokumentiert. Das Unternehmen berichtete im März 2025 über die gemeinsame Entwicklung des Stromspeichers Ampere.StoragePro mit AMPERE German Electric Innovation und dem Designstudio F. A. Porsche. AMPERE ist damit ein Unternehmen aus dem EKD-Umfeld mit einer dokumentierten Zusammenarbeit im Bereich der Speichertechnik. ekd-solar.de
Vermögensverfügungen nur noch mit Zustimmung
Das Gericht hat einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Verfügungen der AMPERE German Electric Innovation GmbH über ihr Vermögen sind damit nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Flöther soll die Unternehmensführung überwachen und das Vermögen im Interesse der Gläubiger sichern und erhalten. Er ist unter anderem berechtigt, Forderungen und Bankguthaben auf ein für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Die Gesellschaft muss ihm Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere gewähren und die erforderlichen Auskünfte erteilen.
Wer der Gesellschaft Geld schuldet, darf nach dem Beschluss grundsätzlich nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Zahlungen unmittelbar an das Unternehmen sind möglich, wenn dieser zustimmt.
Vollstreckungen werden vorläufig gestoppt
Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt, neue Maßnahmen untersagt. Ausgenommen sind insbesondere Vollstreckungen in unbewegliche Gegenstände. Auch Verfahren zur Erteilung einer Vermögensauskunft bleiben von der angeordneten Einstellung und Untersagung ausgenommen.
Zusätzlich hat das Gericht für die Zeit bis zur möglichen Verfahrenseröffnung einen Gläubigerausschuss eingesetzt. Als Mitglieder nennt der Beschluss die Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Leipzig, sowie Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA, jeweils vertreten durch die aufgeführten Personen.
Was der Beschluss für Kunden bedeutet
Für Kunden mit AMPERE-Produkten stellen sich nun Fragen zur weiteren Betreuung, zu Ersatzteilen, Garantieleistungen und gegebenenfalls noch offenen Lieferungen. Der vorliegende Beschluss enthält dazu keine konkreten Angaben. Ebenso nennt er weder die Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten noch eine Aussage darüber, ob und in welchem Umfang der Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.
Entscheidend ist außerdem, welche Gesellschaft im jeweiligen Vertrag als Vertragspartner oder in den Garantiebedingungen als Garantiegeber genannt wird. Die geschäftliche Verbindung zwischen AMPERE und EKD bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Verpflichtungen beider Unternehmen rechtlich gleich zu behandeln sind.
Bislang wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist mit diesem Beschluss noch nicht erfolgt. Ebenso lässt sich aus der Entscheidung über AMPERE allein keine Aussage über den Insolvenzstatus der Energiekonzepte Deutschland GmbH ableiten.
Für betroffene Kunden und Geschäftspartner wird nun maßgeblich sein, welche Informationen das Unternehmen und der vorläufige Insolvenzverwalter zur Fortführung sowie zur Bearbeitung bestehender Verpflichtungen veröffentlichen.
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