ALNO Aktiengesellschaft-Insolvenzverfahren nun eröffnet-wenig Hoffnung für Anleger

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ALNO Aktiengesellschaft, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf, vertreten durch
die Vorstände Christian Brenner, c/o ALNO Aktiengesellschaft, Heiligenberger Str. 47,  88630 Pfullendorf und Andreas Sandmann, c/o ALNO Aktiengesellschaft, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 727041
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg, Gz.:
170712
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1. Das am 12.07.2017 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
01.10.2017 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann
Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 2842660
Telefax: 0711 28426629
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 20.12.2017 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
24.01.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter
Wert) und 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan)
InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 09.01.2018
11:00 Uhr
Stadthalle/Museum Hechingen, Zollernstr. 2, 72379 Hechingen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160
InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig
ist.
5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im
schriftlichen Verfahren.

Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 28.02.2018.
Spätestens am Vortag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine
Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die
Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
24.01.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28
Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
Pensions-Sicherungs-Verein a.G.
Bahnstr. 6, 50996 Köln, vertreten durch Herr Tobias Daniels
Herr Rechtsanwalt Markus Kienle
Franklinstr. 56, 60486 Frankfurt
Coface SA Niederlassung Deutschland
Isaac-Fuldaallee 1, 55124 Mainz, vertreten durch Herr Bernd Reich
ONE SQUARE ADVISORY SERVICES GmbH
Theatinerstr. 36, 80333 München, vertreten durch Herr Frank Günther
Frau Waltraud Klaiber (als Betriebsratsvorsitzende)
Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf
Bundesagentur für Arbeit, Körperschaft d. öffentlichen Rechts
Neckarstr. 100, 78628 Rottweil, vertreten durch Frau Eva Walter
Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA
Friedensallee 254, 22763 Hamburg, vertreten durch Herr Thomas Harbrecht
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese
erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft
der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem
ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
10 IN 93/17

Amtsgericht Hechingen – Insolvenzgericht – 01.10.2017

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