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Das Insolvenzverfahren für die Air-Berlin-Tochter Niki muss nach einem Beschluss des Landgerichts Berlin an Österreich abgegeben werden. Niki habe seinen Sitz in Wien ebenso wie die für die Fluglinie zuständige Aufsichtsbehörde, erklärte das Gericht am Montag. Es gab damit einer Beschwerde des österreichischen Fluggastdienstleisters FairPlane gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg für Berlin als Insolvenzort statt.

Allerdings gibt es noch eine Hintertür: Niki kann binnen eines Monats gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen. Ein Sprecher des vorläufig bestellten Insolvenzverwalters Lucas Flöther erklärte gegenüber der APA, Niki prüfe, ob sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt. Flöther hatte zuvor gewarnt, ein Wechsel der Zuständigkeit nach Österreich könnte den geplanten Verkauf des Ferienfliegers an den britischen Konzern International Airlines Group (IAG) hinfällig machen.

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