Ali Hussein Farhat – Geschädigte bitte beim Amtsgericht Hannover melden, sonst bekommt der Staat das Geld!

Published On: Dienstag, 02.12.2014By Tags:
235 Ls 1463 Js 50976/09 (268/10) – 13.08.2014Ali Hussein Farhat, geb. am 15.07.1986 in Barachit, libanesischer Staatsangehöriger, zuletzt wohnhaft: August-Bebel-Str. 7, 30851 Langenhagen,wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 09.11.2010 (235 Ls 1463 Js 50976/09 (268/10) angeordnet, dass die in diesem Verfahren erfolgten Beschlagnahmebeschlüsse des Amtsgerichts Hannover vom 14.07.2009 bezüglich der Forderungen des Angeklagten gegen die Commerzbank AG aus dem Konto 3001520683, BLZ 25040066 (272 Gs 1496/09) und gegen die Deutsche Postbank AG aus dem Konto 856519506, BLZ 37010050 (272 Gs 1497/09) zur Rückgewinnungshilfe zu Gunsten der Geschädigten für die Dauer von 3 Jahren ab Rechtskraft des Urteils aufrechterhalten werden, § 111 i Abs. 3 StPO.

Das Urteil des Amtsgerichts Hannover ist am 09.11.2010 rechtskräftig geworden.

Folgende Vermögenswerte sind noch gesichert:

a) Forderung gegen die Deutsche Postbank AG i. H. v. 3.650,74 Euro
b) Forderung gegen die Commerzbank AG i. H. v. 10.047,48 Euro.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat nunmehr beantragt, bzgl. dieser Forderungen den Auffangrechtserwerb des Staates gem.
§ 111 i Abs. 5, 6 StPO festzustellen.

Möglicherweise durch den Verurteilten Geschädigte erhalten Gelegenheit, hierzu binnen 2 Wochen Stellung zu nehmen.

 

Littger, Richter am Amtsgericht

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