Änderungen des Verkaufsprospekts Variopartner SICAV – Sectoral Emerging Markets Healthcare

VARIOPARTNER SICAV
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital

11-13, Boulevard de la Foire, L-1528 Luxemburg
R.C.S. Luxemburg B87256
(der «Fonds»)

Luxemburg, den 19. September 2022

MITTEILUNG AN DIE ANLEGER

Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber

Der Verwaltungsrat des Fonds (der «Verwaltungsrat») möchte Sie über die Änderungen des Verkaufsprospekts des Fonds (der «Verkaufsprospekt») informieren, die nachstehend zusammengefasst sind:

1)

Änderung der Anlagepolitik der Teilfonds VARIOPARTNER SICAV –
SECTORAL EMERGING MARKETS HEALTHCARE FUND
SECTORAL BIOTECH OPPORTUNITIES FUND
SECTORAL HEALTHCARE OPPORTUNITIES FUND
(die «Teilfonds»)

Die Anlagepolitik der Teilfonds wird wie folgt ergänzt:

Die Teilfonds fördern im Einklang mit Artikel 8 SFDR ökologische und/​oder soziale Merkmale. Die Teilfonds fördern hauptsächlich soziale Merkmale, indem sie teilweise in nachhaltige Anlagen mit einem sozialen Ziel investieren. Sie verfolgen jedoch kein nachhaltiges Anlageziel.

Die Teilfonds berücksichtigen hauptsächlich soziale Merkmale, indem sie:

mindestens 30% ihres Nettovermögens in nachhaltige Anlagen nach der Definition des Anlageverwalters investieren. Diese sind definiert als Wertpapiere von Emittenten, die einen erheblichen Teil ihrer Aktivitäten dem sozialen Ziel widmen, im Einklang mit dem Ziel 3 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Gesundheit und Wohlergehen; ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern) Gesundheit und Wohlergehen zu verbessern, ohne dabei das Erreichen anderer Nachhaltigkeitsziele gravierend zu beeinträchtigen

in Emittenten investieren, die:

nach Einschätzung des Anlageverwalters gut auf die Behandlung wesentlicher ökologischer, sozialer und die Unternehmensführung (Governance) betreffender Belange vorbereitet sind

gute Governance-Praktiken nach der Definition des Anlageverwalters anwenden, und

Emittenten meiden, die in ernste Kontroversen verwickelt sind

Weitere Einzelheiten ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen zum betreffenden Teilfonds stehen auf sectoral.com/​en/​sustainability zur Verfügung.

Das Risikoprofil der Teilfonds wird entsprechend angepasst.

Die Anlagepolitik der Teilfonds wird präzisiert und enthält die folgenden Instrumente, in denen die Teilfonds ebenfalls anlegen können:

Depositary Receipts, wie American Depositary Receipts (ADRs), Global Depositary Receipts (GDRs) und European Depositary Receipts (EDRs)

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente aus Neuemissionen, um von besonders innovativen Projekten im Gesundheitssektor zu profitieren (im Rahmen von Abschnitt 9.1 (d) des Allgemeinen Teils des Verkaufsprospekts)

Special Purpose Acquisition Companies (bis zu 10% des Nettoinventarwerts eines Teilfonds)

Bis zu 33% des Nettovermögens des Teilfonds können ausserhalb des Anlageuniversums unter anderem in Aktien von Emittenten aus im Anlageuniversum nicht beschriebenen Segmenten, festverzinslichen und variabel verzinslichen Wertpapieren, Bankguthaben und Geldmarktinstrumenten angelegt werden

2)

Umsetzung der Richtlinien zu Performance Fees in OGAW und bestimmten Typen alternativer Investmentfonds (AIFs) sowie Anwendung auf den Teilfonds VARIOPARTNER SICAV – SECTORAL HEALTHCARE OPPORTUNITIES FUND (der «Teilfonds»)

Der Fonds wendet seit 1. Juli 2022 die Grundsätze des CSSF-Rundschreibens 20/​764 («Guidelines on performance fees in UCITS and certain types of AIFs» [«Richtlinien zu Performance Fees in OGAW und bestimmten Typen von AIFs»]; die «Richtlinien») auf den Teilfonds an, der auf mehrere Anteilsklassen eine Performance Fee erhebt.

Die Richtlinien betreffen unter anderem die Berechnungsmethode und die Offenlegungspflichten im Verkaufsprospekt sowie im Halbjahres- und Jahresbericht bezüglich der Erhebung einer Performance Fee.

Abschnitt 20.2 des Allgemeinen Teils des Verkaufsprospekts und der Besondere Teil, soweit er sich auf den Teilfonds bezieht, werden im Hinblick auf die Beschreibung des Performance-Fee-Ansatzes geändert werden und Berechnungsbeispiele enthalten.

Die Anwendung der Grundsätze der Richtlinien hat keine Änderung der wesentlichen Merkmale der Performance-Fee-Berechnung für den Teilfonds zur Folge:

Performance Fee 20% des innerhalb eines Geschäftsjahres erzielten überschüssigen Anstiegs des Nettoinventarwerts pro Anteil
Berechnung High-Water-Mark-Prinzip und Hurdle-Rate-Prinzip (kumulativ)
High Water Mark High Water Mark ohne Reset*
Hurdle Rate Über 5% hinausgehender Wertanstieg des Teilfonds am Ende des Geschäftsjahres

* Der Teilfonds verwendet ein High-Water-Mark-Modell mit einem Performancereferenzzeitraum, der mit der Auflegung des Teilfonds begann. Eine Performance Fee kann nur beansprucht werden, wenn eine neue High Water Mark die letzte High Water Mark seit Auflegung des Teilfonds übersteigt, und kristallisiert einmal jährlich am 30. Juni.

3)

Wechsel des Anlageverwalters und Bestellung eines Unteranlageverwalters für die Teilfonds

VARIOPARTNER SICAV – 3-ALPHA DIVERSIFIER EQUITIES EUROPE

VARIOPARTNER SICAV – 3-ALPHA DIVERSIFIER EQUITIES USA

VARIOPARTNER SICAV – 3-ALPHA GLOBAL QUALITY ACHIEVERS

VARIOPARTNER SICAV – VONTOBEL CONVICTION CONSERVATIVE EUR

VARIOPARTNER SICAV – VONTOBEL CONVICTION BALANCED CHF

VARIOPARTNER SICAV – VONTOBEL CONVICTION BALANCED EUR

VARIOPARTNER SICAV – VONTOBEL CONVICTION BALANCED USD
(die «Teilfonds»)

Die Pflichten des Anlageverwalters der Teilfonds werden von Bank Vontobel AG auf Vontobel Asset Management AG, Gotthardstrasse 43, 8002 Zürich, Schweiz, übertragen. Letztere wird die Vontobel Asset Management S.A., Münchener Niederlassung, zum Unteranlageverwalter der Teilfonds bestellen.

Die Gebührenstruktur und die Höhe der den Teilfonds berechneten Gebühren sowie die Anlagestrategie der Teilfonds bleiben unverändert.

4)

Änderung der Eignungsanforderungen an Anleger in Anteilsklasse I der Teilfonds

VARIOPARTNER SICAV – 3-ALPHA DIVERSIFIER EQUITIES EUROPE

VARIOPARTNER SICAV – 3-ALPHA DIVERSIFIER EQUITIES USA

VARIOPARTNER SICAV – 3-ALPHA GLOBAL QUALITY ACHIEVERS

Die Eignungsanforderungen für Anlagen in den Anteilsklassen I ändern sich wie folgt:

Eignungsanforderungen
bis 20. Oktober 2022
Eignungsanforderungen
ab 21. Oktober 2022
Diese Anteile sind nur für institutionelle Anleger bestimmt, die mindestens 100’000 in der Währung der Anteilsklasse investieren und halten. Die Anteile gewähren keine Rabatte oder Retrozessionen. Diese Anteile dürfen nur durch institutionelle Anleger im Sinne von Art. 174 Abs. 2 Buchstabe c) des Gesetzes von 2010 gezeichnet werden.

Diese Änderung wird sich auf bestehende Anteilinhaber dieser Anteilsklassen nicht nachteilig auswirken.

5)

Änderungen der Anlagebeschränkungen verschiedener Teilfonds

a. Änderung der Obergrenze für die zusätzlichen flüssigen Mittel eines Teilfonds
Aufgrund jüngster Änderungen des regulatorischen Rahmens wird das maximal zulässige Niveau der zusätzlichen flüssigen Mittel eines Teilfonds des Fonds von 49% auf 20% des Nettovermögens des betreffenden Teilfonds gesenkt (siehe Abschnitt 9.2 (b) des Verkaufsprospekts).

b. Auflistung der Derivatearten
Im Abschnitt «Derivate und Wertpapierleihe» sind die Arten von Derivaten – wie Futures, Forwards, Optionen und Warrants – aufgelistet, die ein Teilfonds zum Zwecke der Absicherung (einschliesslich Währungsabsicherung) und/​oder des effizienten Portfoliomanagements und/​oder der Erreichung des Anlageziels einsetzen darf.

c. Immobilienengagement der Teilfonds VARIOPARTNER SICAV – TARENO FIXED INCOME FUND, – TARENO GLOBAL EQUITY FUND und – VONTOBEL ESG GLOBAL ALLOCATION (die «Teilfonds»)
Die Teilfonds dürfen bis zu 10% ihres jeweiligen Nettovermögens in Immobilien anlegen. Die Ausrichtung auf Immobilien kann dabei nur indirekt erfolgen über (i) Aktien von Gesellschaften, die ihrerseits in Immobilien investieren bzw. diese verwalten, oder (ii) geschlossene Real Estate Investment Trusts (REITs) oder Real Estate Investment Companies (REICs), deren Wertpapiere die Anforderungen an übertragbare Wertpapiere im Sinne von Abschnitt 9.1 «Finanzinstrumente des jeweiligen Teilfondsvermögens» des Allgemeinen Teils des Verkaufsprospekts erfüllen.

d. Anlagen in Depositary Receipts vonseiten der Teilfonds VARIOPARTNER SICAV
– MIV GLOBAL MEDTECH FUND, – VONTOBEL CONVICTION CONSERVATIVE EUR,
– VONTOBEL CONVICTION BALANCED CHF, – VONTOBEL CONVICTION BALANCED EUR, – VONTOBEL CONVICTION BALANCED USD und – 3-ALPHA DIVERSIFIER EQUITIES USA (die «Teilfonds»)
Die jeweilige Anlagepolitik der Teilfonds wird präzisiert werden und den Teilfonds erlauben, auch in Depositary Receipts, wie American Depositary Receipts (ADRs), Global Depositary Receipts (GDRs) und European Depositary Receipts (EDRs), anzulegen.

e. Spezifizierung der Veräusserung von Vermögenswerten eines Teilfonds
Die folgende Bestimmung wird in Abschnitt 9.4 (c) des Verkaufsprospekts aufgenommen und gilt für alle Teilfonds des Fonds:

Der Anlageverwalter eines Teilfonds veräussert in der Regel einen Vermögenswert, der geltende Sanktionen, Mindestkreditratings, bestimmte Ausschluss- und/​oder Nachhaltigkeitskriterien, die in der Anlagepolitik eines Teilfonds (oder im Anhang zur «Förderung ökologischer und/​oder sozialer Merkmale» oder zum «nachhaltigen Anlageziel») beschrieben sind, nicht mehr einhält. Diese Veräusserung erfolgt innerhalb eines vom Anlageverwalter zu bestimmenden Zeitraums, der grundsätzlich drei Monate ab der Entdeckung des Verstosses nicht überschreitet. Bei der Bestimmung dieses Veräusserungszeitraums berücksichtigt der Anlageverwalter die herrschenden Marktbedingungen, den für den betreffenden Vermögenswert geltenden rechtlichen und regulatorischen Rahmen (zum Beispiel hinsichtlich Sanktionen), trägt so weit wie möglich dem besten Interesse der Anteilinhaber Rechnung und berücksichtigt den rechtlichen Kontext. Der Verwaltungsrat oder die Verwaltungsgesellschaft kann beschliessen, die Bereinigung eines solchen Verstosses weiter zu verschieben oder die Veräusserung in mehreren Schritten in Ausnahmefällen über einen längeren Zeitraum vorzunehmen, sofern dies als dem besten Interesse der Anteilinhaber dienend betrachtet wird.

6)

Verschiedenes

Darüber hinaus ist der Verkaufsprospekt allgemein aktualisiert worden, um administrative Änderungen umzusetzen und die Risikooffenlegungen zu aktualisieren.

Die Änderungen in den Abschnitten 1,3,4 und 5 treten am 21. Oktober 2022 in Kraft.

Anleger, die von den in den vorstehenden Abschnitten 1,3,4 und 5 dargelegten Änderungen betroffen sind und mit den im betreffenden Abschnitt beschriebenen Änderungen nicht einverstanden sind, können über den Administrator des Fonds, eine Vertriebsstelle oder eine andere zur Annahme von Rücknahmeanträgen befugte Stelle bis zur jeweiligen Cut-off-Zeit am 20. Oktober 2022 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.

Anlegern wird geraten, sich von ihren eigenen Rechts-, Finanz- und/​oder Steuerberatern beraten zu lassen, wenn sie Fragen zu den obigen Änderungen haben.

Der aktualisierte Verkaufsprospekt ist kostenlos am eingetragenen Sitz des Fonds oder bei dessen Vertriebsstellen erhältlich.

 

 

 

Der Verwaltungsrat

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