ADO Properties S.A.

ADO Properties S.A.

Luxemburg

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

ADO Properties S.A.
Luxemburg

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Die ADO Properties S.A., Heienhaff 1B, L-1736, Senningerberg Luxemburg, (die „Bieterin“), hat am 6. Mai 2020 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot (das „Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot“) an die Aktionäre der WESTGRUND Aktiengesellschaft, Berlin, Bundesrepublik Deutschland („WESTGRUND“), zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien der WESTGRUND (ISIN DE000A0HN4T3) (die „WESTGRUND Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 11,74 in bar je WESTGRUND Aktie veröffentlicht (die „Angebotsunterlage“). Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots und Delisting-Erwerbsangebots endete am 3. Juni 2020, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit, „MEZ“). Die weitere Annahmefrist endete am 22. Juni 2020, 24:00 Uhr (MEZ).

I. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 WpÜG

1.

Bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist am 22. Juni 2020, 24:00 Uhr (MEZ) (der „Meldestichtag“), ist das Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot für insgesamt 1.084.631 WESTGRUND Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 1,36 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals in Höhe von EUR 79.577.995, eingeteilt in 79.577.995 Stückaktien, und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der WESTGRUND.

2.

Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar keine WESTGRUND Aktien. Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft („ADLER“), ein Tochterunternehmen der Bieterin, hielt zum Meldestichtag unmittelbar 77.093.817 WESTGRUND Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 96,88 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals in Höhe von EUR 79.577.995, eingeteilt in 79.577.995 Stückaktien, und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der WESTGRUND. Die Stimmrechte aus den von ADLER gehaltenen WESTGRUND Aktien werden der Bieterin gemäß § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 3 WpÜG zugerechnet.

3.

Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen WESTGRUND Aktien oder nach §§ 38, 39 des Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“) mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf WESTGRUND. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus WESTGRUND Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.

II. Andienungsfrist

Gemäß § 39c WpÜG können alle Aktionäre der WESTGRUND, die das Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist nicht angenommen haben, das Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot noch innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der weiteren Annahmefrist, d.h. bis zum

22. September 2020, 24:00 Uhr (MEZ)

nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage annehmen.

Zu den technischen Details der Andienung sowie der Abwicklung in diesem Fall verweist die Bieterin hiermit auf die Regelungen in Ziffer 15.4 der Angebotsunterlage zum Andienungsrecht der WESTGRUND Aktionäre sowie in Ziffer 12.6 der Angebotsunterlage zur Annahme und Abwicklung während der weiteren Annahmefrist, die – abgesehen von der nachfolgend genannten Abweichung – entsprechend gelten: Während des vorgenannten Drei-Monatszeitraums müssen erforderliche Umbuchungen von WESTGRUND Aktien in die ISIN DE000A289BD1 vorgenommen werden.

Luxemburg, den 25. Juni 2020

ADO Properties S.A.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der WESTGRUND. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots und Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen sind in der Angebotsunterlage mitgeteilt, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Investoren und Inhabern von Aktien der WESTGRUND wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Übernahmeangebots und Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Weder die Angebotsunterlage noch die mit dieser zusammenhängenden Dokumente wurden bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht, noch wurden solche Dokumente bei einer U.S. Federal oder U.S. State Securities Commission eingereicht oder von dieser geprüft.

Es werden keine Angebote, Aufforderungen oder Käufe in Ländern gemacht, in denen ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Kauf rechtswidrig wäre.

Luxemburg, den 25. Juni 2020

ADO Properties S.A.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.ado.properties/angebot
im Internet am: 25.06.2020.

 

Luxemburg, den 25. Juni 2020

ADO Properties S.A.

Leave A Comment