BaFin: Angebotspflicht der VICUS GROUP AG und Zwangsgeldandrohung

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Veröffentlichung des Tenors des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 03.06.2020, zugestellt am 08.06.2020, über die Angebotspflicht der VICUS GROUP AG mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig unter HRB 25538 – Kontrollerwerberin – gegenüber den Aktionären der Travel24.com AG, Leipzig (ISIN DE000A0L1NQ8)

Bescheid:

1.

Die Kontrollerwerberin wird aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheids gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (folgend: „BaFin„) eine Angebotsunterlage für ein Pflichtangebot zu Gunsten der Aktionäre der Travel24.com AG mit Sitz in Leipzig (folgend „Zielgesellschaft„) zu übermitteln.

2.

Für den Fall, dass die Kontrollerwerberin die Übermittlung der Angebotsunterlage gemäß der vorstehenden Ziffer 1. nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheids vornimmt, drohe ich hiermit ein Zwangsgeld in Höhe von EUR 50.000,00 an.

 

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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