Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zur MABEWO HOLDING SE und den Verbraucherinformationen
Frage: Herr Reime, die MABEWO HOLDING SE bietet Aktien für 2 Euro pro Stück an und hebt hervor, dass das Unternehmen keiner besonderen Aufsicht unterliegt. Was bedeutet das für Anleger?
Jens Reime: Das ist ein riesiges Warnsignal! Wenn ein Unternehmen nicht unter die Finanzaufsicht fällt, bedeutet das, dass es keine Kontrolle durch die BaFin oder eine vergleichbare Behörde gibt. Anleger sollten sich fragen, warum sich MABEWO für den Standort Luxemburg entschieden hat. Solche Konstrukte sind oft darauf ausgelegt, regulatorische Hürden zu umgehen – was zulasten der Anleger gehen kann.
Frage: Die Zeichnung erfolgt nach luxemburgischem Recht. Welche Konsequenzen hat das?
Jens Reime: Das bedeutet, dass deutsche Anleger sich nicht einfach auf den Verbraucherschutz oder die deutschen Gerichte verlassen können. Sollte es zu Streitigkeiten oder gar einem Betrugsfall kommen, müssen sie ihr Recht in Luxemburg durchsetzen – ein aufwendiges und teures Unterfangen.
Frage: MABEWO räumt selbst ein, dass es Risiken gibt, unter anderem das Risiko eines Totalverlustes. Ist das eine faire Warnung?
Jens Reime: Die Erwähnung des Totalverlustrisikos ist das absolute Minimum an Transparenz, das gesetzlich vorgeschrieben ist. Aber seien wir ehrlich: Ein Unternehmen, das Kapitalerhöhungen in dieser Form durchführt und nicht klar darlegt, wie es nachhaltig Gewinne erwirtschaften will, ist ein hochriskantes Investment. Anleger sollten sich bewusst sein, dass sie ihr Geld sehr wahrscheinlich nie wiedersehen.
Frage: Die Aktien werden zum Preis von 2 Euro angeboten, während der Nennwert bei 1 Euro liegt. Was sagt das aus?
Jens Reime: Es bedeutet schlicht, dass MABEWO sich einen Aufschlag genehmigt, den es nicht näher rechtfertigt. Die Frage ist: Was macht das Unternehmen mit diesem Aufschlag? Gibt es Investitionen oder wird damit primär die Verwaltung finanziert? Das Unternehmen sollte detailliert offenlegen, wofür das Geld genutzt wird – was es hier nicht tut.
Frage: Es gibt auch eine Widerrufsbelehrung. Ist das ein Sicherheitsnetz für Anleger?
Jens Reime: Theoretisch ja, aber praktisch könnte es schwer sein, den Widerruf tatsächlich durchzusetzen. Es stellt sich die Frage, wie die MABEWO HOLDING SE in der Realität mit Rückforderungen umgeht. Zudem könnte sich die Frage stellen, ob Anleger nachträglich mit Zusatzkosten oder Verzögerungstaktiken konfrontiert werden.
Frage: Was würden Sie Anlegern raten, die bereits investiert haben oder es in Erwägung ziehen?
Jens Reime: Wer bereits investiert hat, sollte sich genau informieren, ob er Möglichkeiten hat, sein Geld noch zurückzuerhalten. In vielen Fällen bleibt nur der Gang zu einem spezialisierten Anwalt, um mögliche Ansprüche zu prüfen. Wer noch nicht investiert hat, sollte sich ernsthaft überlegen, ob er das Risiko eines Totalverlusts tragen kann – oder ob es nicht klügere Anlagemöglichkeiten gibt.
Frage: Abschließend: Gibt es Anzeichen, dass Anleger hier aufpassen sollten?
Jens Reime: Oh ja, jede Menge! Ein Unternehmen ohne Finanzaufsicht, mit undurchsichtigen Kapitalerhöhungen, in einem fremden Rechtsraum, das von Anlegern verlangt, Vertrauen in nicht überprüfbare Versprechen zu haben – das schreit geradezu nach extremer Vorsicht. Ich würde jedem raten: Finger weg oder vorher sehr genau prüfen!
Fazit:
Wer in MABEWO-Aktien investiert, sollte sich bewusst sein, dass es sich hier um ein hochriskantes Investment handelt, bei dem ein Totalverlust sehr realistisch ist. Anleger sollten sich anwaltlich beraten lassen, bevor sie sich auf eine solche Kapitalanlage einlassen.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/illegale-aktienemision-der-mabewo-holding-se-haste-mal-ne-mark-240835.html