Bekanntmachung über die Festsetzung eines Termins zur Verhandlung über den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen

Land Hessen

Bekanntmachung
über die Festsetzung eines Termins zur Verhandlung
über den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung
eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen

Vom 26. Januar 2023

Über den in der Bekanntmachung vom 13. Dezember 2022 (BAnz AT 11.01.2023 B12) näher bezeichneten Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes für den

Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Hessen vom 16. August 2022

– gültig ab 1. Oktober 2022, kündbar mit einer Frist von drei Monaten, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2023 –

wird der Tarifausschuss des Landes Hessen

am Dienstag, den 14. März 2023, um 10.30 Uhr,

im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, Wilhelmstraße 7, 65185 Wiesbaden, Raum W537, 5. Stock, öffentlich und mündlich verhandeln.

Wiesbaden, den 26. Januar 2023

III7-55m0200–0002/​2022/​001

Hessisches Ministerium
für Soziales und Integration

Im Auftrag
Jacqueline Leßmann

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