Elektronische Kommunikation nach dem KAGB: BaFin konsultiert Verordnung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 2. Dezember 2022 den Entwurf der Verordnung für die elektronische Kommunikation nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zur Konsultation gestellt.

Mit der Verordnung will die BaFin die Nutzungsbestimmungen für das elektronische Kommunikationsverfahren konkretisieren, die sie für Einreichungen und Abrufe nach dem Kapitalanlagesetzbuch folgenden Zielgruppen bereitstellt: Verwaltungsgesellschaften, Investmentgesellschaften, Verwahrstellen, interessierten Erwerbern nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs sowie Inhabern bedeutender Beteiligungen.

Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 2. Januar 2023 unter der EMail-Adresse Konsultation-09-22@bafin.de entgegen.

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