900.000 Euro für juristische Beratung – oder Geld für politischen Einfluss zugunsten eines mächtigen Autokonzerns? Vor einem Pariser Strafgericht hat ein Korruptionsprozess begonnen, der genau diese Frage klären soll. Im Mittelpunkt stehen die frühere französische Justiz- und Kulturministerin Rachida Dati und der ehemalige Renault-Nissan-Chef Carlos Ghosn.
Für Dati geht es um schwerwiegende Vorwürfe. Nach aktuellen französischen Medienberichten muss sie sich unter anderem wegen des Verdachts der passiven Korruption und Einflussnahme verantworten. Ghosn werden auf der anderen Seite unter anderem aktive Korruption und Einflussnahme vorgeworfen. Eine Verurteilung gibt es bislang nicht; für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Kern des Verfahrens sind 900.000 Euro, die Dati von RNBV, einer niederländischen Tochter der damaligen Renault-Nissan-Allianz, erhalten hatte. Die Zahlungen erfolgten während einer Zeit, in der Dati Mitglied des Europäischen Parlaments war.
Dati bestreitet, für Renault-Nissan unerlaubte Lobbyarbeit betrieben zu haben. Nach ihrer Darstellung wurde sie für eine tatsächliche Tätigkeit als Anwältin und Beraterin bezahlt.
Doch genau an diesem Punkt setzt die Anklage an.
Die entscheidende Frage lautet: Welche konkreten Leistungen rechtfertigten eine Vergütung von insgesamt 900.000 Euro?
Nach den Erkenntnissen, die nun Gegenstand des Gerichtsverfahrens sind, zweifeln die Ermittler am Umfang der behaupteten juristischen Arbeit. Französische Medien berichten unter Berufung auf die Ermittlungsunterlagen von nur begrenzten Nachweisen für entsprechende Tätigkeiten. Die Untersuchungsrichter bezeichneten die Vergütung angesichts ihrer Höhe und der aus ihrer Sicht geringen Belege für die geleistete Arbeit als unverhältnismäßig.
Besonders brisant ist der zeitliche und politische Zusammenhang. Dati saß damals im Europäischen Parlament. Nach Darstellung der Ermittler nahm sie dort Positionen ein beziehungsweise stellte Fragen, die Themen der Automobilindustrie betrafen. Die Justiz untersucht deshalb, ob zwischen den Zahlungen und ihrer politischen Tätigkeit ein Zusammenhang bestand.
Das wäre ein fundamentaler Unterschied zu einer normalen anwaltlichen Beratung.
Denn eine Politikerin darf für tatsächlich erbrachte und rechtlich zulässige anwaltliche Leistungen bezahlt werden. Problematisch würde es, wenn eine als Beratung deklarierte Vergütung tatsächlich dazu gedient hätte, politischen Einfluss zu kaufen oder Interessen eines Unternehmens innerhalb eines öffentlichen Mandats durchzusetzen.
Genau diesen Verdacht muss die Staatsanwaltschaft vor Gericht beweisen.
Auch Aussagen von Carlos Ghosn aus den Ermittlungen werfen Fragen auf. Nach einem aktuellen Bericht von Le Monde hatte der frühere Renault-Nissan-Chef Datis damalige Aufgabe gegenüber Ermittlern als eine Art „Business Diplomacy“ beschrieben. Ihre Eigenschaft als Juristin beziehungsweise Anwältin sei für ihn dabei von untergeordneter Bedeutung gewesen.
Das steht zumindest in einem Spannungsverhältnis zu Datis Darstellung, wonach die 900.000 Euro eine Vergütung für ihre anwaltliche und juristische Beratung gewesen seien.
Ghosn soll die Größenordnung der Vergütung zugleich wirtschaftlich verteidigt haben. Nach seiner Darstellung habe sich eine jährliche Zahlung von 300.000 Euro bereits gerechnet, wenn Datis Tätigkeit zu einigen hundert zusätzlichen verkauften Fahrzeugen geführt hätte.
Auch diese Argumentation dürfte im Prozess genauer betrachtet werden. Denn sie beschreibt die Vergütung eher anhand eines möglichen geschäftlichen Nutzens für den Autokonzern als anhand klassischer anwaltlicher Arbeitsstunden.
Hinzu kommt eine weitere Auffälligkeit: Nach aktuellen Berichten wurde die Honorarvereinbarung bereits im Oktober 2009 geschlossen. Dati wurde jedoch erst im Februar 2010 als Anwältin in Paris zugelassen. Die Untersuchungsrichter bewerten die Vereinbarung kritisch; Datis Verteidigung hält dagegen und bestreitet unerlaubte Lobbyarbeit.
Damit steht im Prozess nicht einfach die Frage im Raum, ob Dati Geld von Renault-Nissan erhalten hat. Die Zahlungen selbst sind nicht der entscheidende Streitpunkt. Entscheidend ist vielmehr, wofür das Geld tatsächlich gezahlt wurde und welche Leistungen Dati dafür erbrachte.
Für die Anklage sprechen nach ihrer Darstellung die geringe Dokumentation der behaupteten juristischen Tätigkeit und die politischen Aktivitäten Datis im Europäischen Parlament. Die Verteidigung hält dagegen, dass Dati legitime Beratungsleistungen erbracht habe.
Diese beiden Versionen muss das Gericht nun gegeneinander abwägen.
Auch Carlos Ghosns Rolle dürfte dabei genau untersucht werden. Der ehemalige Renault-Nissan-Chef sitzt allerdings nicht neben Dati auf der Anklagebank. Er hält sich weiterhin im Libanon auf und nimmt nicht persönlich am Prozess teil. Ghosn hatte vor Prozessbeginn eine Verschiebung beantragt und unter anderem argumentiert, nicht ordnungsgemäß vorgeladen worden zu sein.
Der Fall erhält zusätzliche Bedeutung, weil er eine grundsätzliche Frage berührt: Wo endet erlaubte Beratung und wo beginnt bezahlte politische Einflussnahme?
Transparency International France hat sich in dem Verfahren als Nebenkläger beteiligt. Die Organisation sieht darin eine grundsätzliche Frage zur Integrität öffentlicher Entscheidungsprozesse und zum möglichen Einfluss privater Wirtschaftsinteressen auf politische Mandate. Das ist die Position der Organisation und keine Feststellung des Gerichts.
Für Rachida Dati steht deshalb weit mehr auf dem Spiel als eine Diskussion über ungewöhnlich hohe Beratungshonorare. Das Gericht muss klären, ob die 900.000 Euro tatsächlich eine rechtmäßige Vergütung für erbrachte Leistungen waren – oder ob sich hinter dem Beratungsvertrag eine unzulässige Verbindung zwischen Unternehmensinteressen und politischem Mandat verbarg.
Die Anklage erhebt schwere Vorwürfe. Dati weist sie zurück.
Kommentar hinterlassen