6. RWB Global Market GmbH & Co. Typ B geschlossene Investment-KG-Widerrufsmöglichkeit

6. RWB Global Market GmbH & Co. Typ B geschlossene Investment-KG

Oberhaching

Nachtrag Nr. 2
gemäß § 316 Abs. 5 KAGB
(Stand: 30.06.2016)

zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 29.07.2014 sowie zum Nachtrag Nr. 1 vom 23.03.2015 betreffend
das öffentliche Angebot zum Erwerb von (mittelbaren) Kommanditbeteiligungen an der
6. RWB Global Market GmbH & Co. Typ B geschlossene Investment-KG.

Nach § 305 Abs. 8 KAGB können Anleger, die vor der Veröffentlichung des Nachtrags eine auf den Erwerb eines Anteils an der 6. RWB Global Market GmbH & Co. Typ B geschlossene Investment-KG gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, diese innerhalb von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags widerrufen, sofern noch keine Erfüllung eingetreten ist. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber der DMK Mittelstandskontor Beteiligungstreuhand GmbH, Niederlassung Keltenring 5, 82041 Oberhaching, Telefax: 089/666694-20, E-Mail-Adresse: widerruf@dmk.rwb-ag.de, zu erklären; zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung.

Die RWB PrivateCapital Emissionshaus AG gibt zum Verkaufsprospekt mit dem Aufstellungsdatum 29.07.2014 in der Fassung des Nachtrags Nr. 1 vom 23.03.2015 folgende Veränderungen bekannt:

Angebot im Überblick

Seite 7, rechte Spalte, 2. Zeile der Tabelle (Kapitel B.):
„Höhe des gezeichneten und eingezahlten Kapitals der Fondsgesellschaft: Gezeichnetes Kapital: ca. 11,8 Mio. Euro, Eingezahltes Kapital: ca. 11,8 Mio. Euro (Stand: 31.05.2016)“

Diese Angaben ersetzen die bisherige Zeile 2, rechte Spalte der auf der Seite 7 des Verkaufsprospektes vorhandenen Tabelle „Angebot im Überblick“.

Seite 7, rechte Spalte, 8. Zeile der Tabelle (Kapitel B.):
„Platzierungszeitraum: 21.08.2014 bis voraussichtlich 30.06.2017. Durch Erklärung der Kapitalverwaltungsgesellschaft ist eine Verlängerung um maximal zwölf Monate bzw. eine vorzeitige Schließung nach pflichtgemäßen Ermessen möglich.“

Diese Angaben ersetzen den Inhalt der bisherigen Zeile 8, rechte Spalte der Tabelle „Angebot im Überblick“.

Rechtliche Auswirkungen der für die Tätigkeit der Anlage eingegangenen Vertragsbeziehung

Seite 9, rechte Spalte, 3. Absatz, Sätze 4 und 5 (Kapitel F.):
„Sowohl der Anleger als auch die Treuhänderin können die vorgenannten Unterschriften auch mittels qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz leisten. Der Anleger wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft nach Annahme seines Vertragsangebots und unter Beifügung einer Abschrift der Vertragsurkunde unverzüglich schriftlich, per E-Mail oder unter Ankündigung per E-Mail durch Mitteilung im Kundenportal über die Annahme informiert.“

Dieser Satz 4 wird neu eingefügt und dieser Satz 5 ersetzt den bisherigen Satz 4 des vorgenannten Absatzes.

Ausgabe von Anteilen

Seite 11, linke Spalte, 2. Absatz (Kapitel G.):
„Die Beitrittserklärung ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet, ggf. auch mittels qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz ggf. über den Vermittler von der RWB Partners GmbH bei der DMK Mittelstandskontor Beteiligungstreuhand GmbH, Zweigniederlassung Keltenring 5, 82041 Oberhaching einzureichen, die diese Beitrittserklärung grundsätzlich annimmt, soweit nicht rechtliche Hindernisse, z.B. aufgrund des Geldwäschegesetzes, bestehen.“

Der bezeichnete Absatz wird wie vorstehend neu gefasst.

Inhalt des Kapitalverwaltungsgesellschafts-Bestellungsvertrages

Seite 12, rechte Spalte, 1. Absatz, Satz 3 (Kapitel H.):
Der vorbezeichnete Satz wird gestrichen.

Vorstand der Kapitalverwaltungsgesellschaft, weitere Hauptfunktionen

Seite 13, linke Spalte, 2. Absatz, Sätze 3 und 4 (Kapitel H.):
„Herr Güdel ist darüber hinaus Geschäftsführer der Munich Private Equity Partners GmbH (MPEP) sowie der MPEP Luxembourg Management S.à r.l. Herr Norman Lemke ist Geschäftsführer der vertriebsbeauftragten RWB Partners GmbH, der RWB KundenServiceCenter GmbH und gemeinsam mit Herrn Christian Menhofer des IT-Dienstleisters Walnut GmbH.“

Diese Sätze ersetzen die bisherigen Sätze 3 und 4 des vorgenannten Absatzes.

Weitere von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltete Investmentvermögen

Seite 13, rechte Spalte, 2. Absatz (Kapitel H.):
„Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat seit ihrer Gründung in 2005 einschließlich des vorliegenden Beteiligungsangebotes bereits 29 RWB Private Capital Fonds öffentlich emittiert und verwaltet einschließlich der Fondsgesellschaft die aus folgender Liste ersichtlichen 32 Fondsgesellschaften (d. h. AIF im Sinne des § 1 Kapitalanlagegesetzbuch).“

Der vorbezeichnete Absatz wird durch diese Ausführungen ersetzt.

Weitere von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltete Investmentvermögen

Seite 13, rechte Spalte, 3. und 4. Absatz (Kapitel H.):
Die bezeichneten Absätze werden ersatzlos gestrichen.

Angaben zur Verwahrstelle

Seite 15 (Kapitel I.):
Das Kapitel im Verkaufsprospekt „I. Angaben zur Verwahrstelle“ wird durch folgende Ausführungen ersetzt:

„Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat als extern bestellte Kapitalverwaltungsgesellschaft mit der CACEIS Bank Deutschland GmbH (nachfolgend auch ›Verwahrstelle‹), Lilienthalallee 34-36, 80939 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 119107, mit Wirkung zum 01.07.2014 einen Verwahrstellenvertrag abgeschlossen. Der Verwahrstellenvertrag unterliegt deutschem Recht. Die Verwahrstelle ist ein zugelassenes Kreditinstitut im Sinne des § 80 Absatz 2 Nummer 1 KAGB. Die Auswahl der Verwahrstelle ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Schreiben vom 21.07.2014 genehmigt worden.

Die Rechte und Pflichten der Verwahrstelle ergeben sich aus dem geschlossenen Verwahrstellenvertrag, den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere der §§ 80 ff. KAGB) sowie allen für die Verwahrstellentätigkeit relevanten aufsichtsrechtlichen Vorgaben in ihrer jeweiligen Fassung.

Die Verwahrstelle übernimmt im Rahmen ihrer Verwahrstellentätigkeit insbesondere folgende Aufgaben:

Verwahrung der verwahrfähigen Vermögensgegenstände;

Eigentumsüberprüfung und Führung eines Bestandsverzeichnisses bei nicht verwahrfähigen Vermögensgegenständen;

Sicherstellung, dass die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen der Fondsgesellschaft und die Ermittlung des Wertes der Fondsgesellschaft den Vorschriften des KAGB und den einschlägigen Anlagebedingungen und dem Gesellschaftsvertrag entsprechen;

Sicherstellung, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an die Fondsgesellschaft oder für Rechnung der Fondsgesellschaft überwiesen wird;

Sicherstellung, dass die Erträge der Fondsgesellschaft nach den Vorschriften des KAGB, den einschlägigen Anlagebedingungen und des Gesellschaftsvertrags verwendet werden;

Ausführung der Weisungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft, sofern diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die Anlagebedingungen der Fondsgesellschaft verstoßen, insbesondere Überwachung der Einhaltung der für die Fondsgesellschaft geltenden gesetzlichen und in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagegrenzen;

Sicherstellung der Überwachung der Zahlungsströme der Fondsgesellschaft;

Erteilung der Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Geschäften, soweit diese den Vorschriften des KAGB entsprechen und mit den Anlagebedingungen der Fondsgesellschaft übereinstimmen;

Überwachung der Eintragung beziehungsweise Sicherstellung der Verfügungsbeschränkungen gemäß § 83 Absatz 4 KAGB;

Sicherstellung der Einrichtung und Anwendung angemessener Prozesse bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Bewertung der Vermögensgegenstände der Fondsgesellschaft und regelmäßige Überprüfung der Bewertungsgrundsätze und -verfahren.

Die Ausgestaltung spezifischer Aufgaben in Abhängigkeit der Art der verwahrten Vermögensgegenstände und der Laufzeit der Investmentgesellschaft sind gesondert in einem sogenannten „Service Level Agreement“ geregelt.

Die Verwahrstelle hat bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und im Interesse der Anleger der Fondsgesellschaft zu handeln. Für die Verwahrstelle bestehen bei der Ausübung der Tätigkeit als Verwahrstelle für die Fondsgesellschaft keine Interessenkonflikte (Stand 30.06.2016). Interessenkonflikte können hauptsächlich entstehen zwischen

der Verwahrstelle und Kunden / Geschäftspartnern,

Mitarbeitern und Kunden / Geschäftspartnern,

Mitarbeitern und der Verwahrstelle bzw. der CACEIS Gruppe,

Verschiedenen Kunden / Geschäftspartnern untereinander,

Mitgliedern der CACEIS Gruppe.

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ist es der Verwahrstelle grundsätzlich gestattet, ihre Verwahraufgaben hinsichtlich verwahrfähiger Vermögensgegenstände unter Wahrung der in § 82 KAGB näher genannten Bestimmungen an andere Unternehmen (Unterverwahrstellen) auszulagern. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Verkaufsprospektes hat die Verwahrstelle keine Verwahrfunktionen auf andere Unternehmen übertragen. Da ein Erwerb von verwahrfähigen Vermögensgegenständen nicht geplant ist und insoweit kein Depot bei der Verwahrstelle eröffnet werden soll, ist an dieser Stelle zurzeit eine Beschreibung von Auslagerungen auf Unterverwahrstellen nicht erforderlich. Auf Antrag werden dem Anleger Informationen zur Verwahrstelle auf dem neuesten Stand hinsichtlich deren Identität, Pflichten, Interessenkonflikte und ausgelagerten Verwahraufgaben im Sinne des § 165 Absatz 2 Nummer 33 KAGB übermittelt.

Die Verwahrstelle haftet nicht für das Abhandenkommen von verwahrten Finanzinstrumenten bei einer Unterverwahrstelle, wenn die Voraussetzungen des § 88 Absatz 4 oder Absatz 5 KAGB erfüllt sind. Im Falle eines Abhandenkommens von Finanzinstrumenten müsste die Verwahrstelle dementsprechend den Nachweis erbringen, dass alle Bedingungen für eine etwaige Auslagerung ihrer Verwahraufgaben nach § 82 KAGB erfüllt sind, die Haftung der Verwahrstelle im Rahmen eines schriftlichen Vertrags mit der Unterverwahrstelle ausdrücklich auf diese übertragen wurde und es die vertraglichen Regelungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft ermöglichen, ihren Anspruch wegen des Abhandenkommens von Finanzinstrumenten gegenüber der Unterverwahrstelle durchzusetzen und der Verwahrstellenvertrag eine entsprechende Haftungsfreistellung zugunsten der Verwahrstelle ermöglicht sowie einen objektiven Grund für die Haftungsfreistellungsklausel beinhaltet.

Der Verwahrstellenvertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses ist für beide Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Der Vertrag regelt ausschließlich Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus dem Vertragsverhältnis. Etwaige unmittelbare eigene Rechte des Anlegers ergeben sich aus dem Vertrag nicht.“

Der vorbezeichnete Absatz wird durch diese Ausführungen ersetzt.

Hinweis auf gegebenenfalls benötigte Anlaufzeit für die Risikomischung nach § 262 Abs. 1 Satz 4 KAGB

Seite 16, rechte Spalte, 5. Absatz (Kapitel K.):
Dieser Absatz wird ersatzlos gestrichen.

Anlagepolitik und Strategie

Seite 18, 5. Absatz (Kapitel K.):
„Zum 15.06.2016 ist die Fondsgesellschaft mittelbar über die Zweckgesellschaften 6. RWB Global Market GmbH und RWB Global Market Vintage 2015 / 2016 GmbH an drei Zielfonds beteiligt. Die RWB Global Market Vintage 2015 / 2016 GmbH hat gegenüber der MPEP 2015 North America S.C.S., MPEP 2015 Europe S.C.S. und MPEP 2015 Asia S.C.S. bereits Commitments abgegeben. Wann, wie viele, in welchem Umfang und welche weitere Zielfonds gezeichnet werden, kann noch nicht angegeben werden. Dies ist vom Platzierungserfolg der Fondsgesellschaft abhängig.“

Der benannte Absatz wird durch diese Ausführungen ersetzt.

Auswahlverfahren

Seite 19, linke Spalte, 4. Absatz, Satz 1 (Kapitel K.):
„Ein Teil der Investitionen über die Beteiligung an einem oder mehreren Dachfonds der Anlageklasse Private Equity wird von einem luxemburger Tochterunternehmen der RWB Group AG verwaltet (vgl. K. I. 3.).“

Dieser Satz ersetzt den bisherigen 1. Satz des vorbezeichneten Absatzes.

Investitionsprozess

Seite 20, linke Spalte, 2. Absatz bis einschließlich 2. Absatz, Seite 20, rechte Spalte (Kapitel K.):
„Portfoliomanagement
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt für die Fondsgesellschaft das Portfolio- und Risikomanagement. Der Fachbereich Portfoliomanagement besteht aus einem Team von Investmentspezialisten, dessen Mitglieder in den Aufgabenbereichen Deal Sourcing, Due Diligence und Monitoring – spezialisiert nach den Investitionsregionen Europa, USA und Emerging Markets – tätig sind. Die Führungskräfte und Mitarbeiter des Portfoliomanagements zeichnen sich durch eine langjährige Expertise im Bereich Private Equity sowie ihr ausgezeichnetes Netzwerk aus. Viele Mitarbeiter des Fachbereichs waren zuvor für die Munich Private Equity Partners GmbH („MPEP GmbH“) tätig, von der die Kapitalverwaltungsgesellschaft bis zum 30.06.2016 im Bereich des Portfoliomanagements beraten wurde.

Das Portfoliomanagement der Kapitalverwaltungsgesellschaft wendet bei der Ausübung seiner Tätigkeit ein strukturiertes Auswahl- und Monitoringverfahren für Zielfondsbeteiligungen an, welches insbesondere im Hinblick auf die Besonderheiten von Private Equity Dachfonds optimiert wurde.

Die Auswahl der Zielfonds erfolgt nach einem mehrstufigen und strukturiertem Due Diligence Prozess, innerhalb dessen die Untersuchungstiefe in jedem Verfahrensschritt zunimmt. Hierbei wird durch die Analysten des Portfoliomanagements zunächst eine strukturierte Vorauswahl von für die Fondsgesellschaft potentiell geeigneten Zielfonds getroffen und diese eingehender analysiert. Die Ergebnisse der Analysen werden in Form von schriftlichen Berichten erfasst und in regelmäßigen Sitzungen des Portfoliomanagements ausführlich diskutiert. Auf dieser Basis fußt dann die Entscheidung, welche der im Rahmen dieses Prüfschrittes als wirtschaftlich positiv beurteilten Zielfonds, einer eingehenderen Prüfung unterzogen werden sollen. Diese umfasst, neben der detaillierten Analyse der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, stets die Erstellung eines Stärken-Schwächen-Profils des untersuchten Zielfonds, das insbesondere auch die Analyse repräsentativer, abgeschlossener Finanzierungsfälle enthält. Parallel dazu werden Gespräche mit dem jeweiligen Management-Team des potentiellen Zielfonds sowie Referenzbesprechungen mit den Geschäftsführern von Zielunternehmen geführt.

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens entscheidet das Portfoliomanagement der Kapitalverwaltungsgesellschaft, ob ein Zielfonds durch die Fondsgesellschaft gezeichnet werden soll. Nach erfolgter Zeichnung eines Zielfonds, gewährleistet das Portfoliomanagement das laufende Monitoring der wirtschaftlichen Entwicklung der Zielfondsbeteiligung.“

Die gesamten bisherigen Ausführungen zu „Der Investmentberater MPEP“ werden durch die vorgenannten Ausführungen ersetzt. Somit sind ab dem 30.06.2016 auch alle übrigen Verkaufsprospektangaben aufgehoben, die die Tätigkeit des Investmentberaters Munich Private Equity Partners GmbH für die KVG zum Gegenstand haben.

Konkretisierung der zu erwerbenden Vermögensgegenstände

Seite 20, rechte Spalte, 6. Absatz, Satz 1 (Kapitel K.):
„Ein Teil der Investitionen wird über die Beteiligung an Dachfonds der Anlageklasse Private Equity vorgenommen, die von der MPEP Luxembourg Management S.à r.l., einem Luxemburger Tochterunternehmen der RWB Group AG, das über die Zulassung als AIF-Manager im Sinne der Richtlinie 2011/61/EU („AIFM-Richtlinie“) verfügt, verwaltet werden.“

Dieser Satz ersetzt Satz 1 des genannten Absatzes.

Merkmale, Anlagegrundsätze und Sitz der noch nicht ausgewählten Zielfonds

Seite 21, linke Spalte, 4. Absatz (Kapitel K.):
„Die bereits ausgewählten Zielfonds haben die Rechtsform einer Société en commandite simple nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg und haben ihren Sitz in der Stadt Luxemburg. Die Rechtsform ist vergleichbar einer Kommanditgesellschaft deutschen Rechts. Die Zweckgesellschaft hat sich als Kommanditistin beteiligt und somit eine beschränkte Haftung und die Pflicht zur Einzahlung der Kapitaleinlage übernommen, Sie verfügt über Stimm- und Informationsrechte sowie Kontroll- und Widerspruchsrechte. Sie ist am Gesellschaftsvermögen, an Gewinn, Verlust und am Liquidationserlös beteiligt. Mit Ausnahme der vorbezeichneten Dachfonds stehen die Zielfonds, die für ein Investment letztlich ausgewählt werden, noch nicht fest.“

Der bisherige 1. Satz des benannten Absatzes wird gestrichen und durch diese Ausführungen ersetzt.

Erhältlichkeit des Jahresberichtes

Seite 26, linke Spalte, 3. Absatz, 2. Satz (Kapitel K.):
„Der erste Jahresbericht der Fondsgesellschaft ist zum 30.06.2015 erstellt worden.“ Dieser Satz ersetzt den bisherigen 2. Satz des vorbezeichneten Absatzes.

Angabe zum jüngsten Nettoinventarwert (§ 297 Abs. 2 KAGB)

Seite 26, rechte Spalte, 1. Absatz (Kapitel K.):
„Zum 31.12.2015 betrug der Nettoinventarwert des Investmentvermögens 6.928.955,78 Euro. Diese Ausführungen ersetzen den bisherigen 1. Absatz.

Risiko aus unbekannten Zielfondsinvestments

Seite 27, linke Spalte, 5. Absatz, 2. Satz und 5. Satz (Kapitel L.):
„Hinsichtlich der Auswahl der Zielfonds sind in den Anlagebedingungen Vorgaben festgelegt, jedoch stehen erst drei Zielfonds konkret fest, die Mehrzahl der Zielfonds dürfte mithin noch immer unbekannt sein.“

Diese Ausführungen ersetzen den bisherigen 2. Satz des bezeichneten Absatzes.

Der 5. Satz des benannten Absatzes wird wie folgt neu gefasst:

„Somit kann mit Ausnahme der drei benannten Zielfonds noch nicht bestimmt werden, wie viele und welche Zielfonds letztendlich gezeichnet werden bzw. wie viel das jeweils investierte Kapital betragen wird.“

Risiken

Seite 31, rechte Spalte, nach 2. Absatz (Kapitel L.):
„Aufgrund geänderter Verwaltungspraxis könnte es sich ergeben, dass für eine größere Zahl von Zielfonds als bisher angenommen einheitliche und gesonderte Feststellungen erforderlich werden können und hieraus zusätzliche Kostenbelastungen entstehen.“

Diese Ausführungen werden nach dem 2. Absatz als neuer Absatz eingefügt.

Risiken

Seite 35, rechte Spalte, nach dem 1. Absatz (Kapitel L.):
„Risiken wegen Niedrigzinsniveau
Aufgrund des bestehenden Niedrigzinsniveaus besteht das Risiko, dass Geldanlagen – insbesondere aus Liquiditätsgründen – eine nur geringe, gar keine oder sogar negative Rendite erzielen.“

Diese Ausführungen werden als neues Unterkapitel und als neuer Absatz dem benannten 1. Absatz angefügt.

Umstände und Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen können

Seite 51, rechte Spalte, 2. Absatz, 4. Satz (Kapitel P.):
Der vorbezeichnete Satz wird gestrichen.

Chart der RWB Group AG

Seite 52 (Kapitel P.):

Dieses Organisationsdiagramm ersetzt das bisherige auf Seite 53 des Verkaufsprospektes abgebildete Organisationsdiagramm.

Steuerberatungsvertrag

Seite 54, 1. Tabelle oben (Kapitel Q.):
Die Tabelle hinsichtlich des Steuerberatungsvertrages mit der Martens Neumayr Reichelt Steuerberatungs-GmbH wird ersatzlos gestrichen. Es werden stattdessen folgende Sätze eingefügt:

„Der Steuerberatungsvertrag mit der Martens Neumayr Reichelt Steuerberatungs GmbH wurde zum 30.06.2016 ordentlich gekündigt. Ab dem 01.07.2016 werden diese Dienstleistungen von der Kapitalverwaltungsgesellschaft erbracht.“

Verträge der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Seite 54 Mitte (Kapitel Q.):
Die Tabelle hinsichtlich des Beratungsvertrages mit der Munich Private Equity Partners GmbH nebst dem Einleitungssatz wird gestrichen.

Angaben zur bisherigen Wertentwicklung der Fondsgesellschaften

Seite 55, linke Spalte, erster Absatz (Kapitel R.):
Der Nettoinventarwert des Investmentvermögens hat sich von 1.452.257,95 Euro (Stand 31.12.2014) auf 6.928.955,78 Euro (Stand 31.12.2015) erhöht, wobei diese Entwicklung maßgeblich auf neu beitretende Anleger zurückzuführen ist. Eine bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung des Investmentvermögens.

Diese Angaben ersetzen den bezeichneten Absatz.

Zusammenfassung der Vergütungspolitik

Seite 55, rechte Spalte, unten (Kapitel R.):
„Zusammenfassung der Vergütungspolitik
Die Vergütungspolitik der KVG ist dadurch gekennzeichnet, dass grundsätzlich nur Festvergütung gezahlt wird. Über den Erhalt eines Firmenwagens entscheidet der Vorstand. Die Geschäftsleitung entscheidet lediglich jedes Jahr neu, ob und in welcher Höhe an die Abteilungsleiter und Mitarbeiter Weihnachtsgeld gezahlt wird. Ein Anspruch hierauf besteht auch nach den Grundsätzen der Betrieblichen Übung nicht. Die Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik der KVG sind auf einer Internetseite veröffentlicht. Die Internetseite lautet www.rwb-ag.de/rechtliches. Auf Anfrage wird kostenlos eine Papierversion der Internetseite zur Verfügung gestellt. Zu den auf der Internetseite einsehbaren Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik gehört auch eine Beschreibung der Berechnung der Vergütung und der sonstigen Zuwendungen sowie der Identität der für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Personen. Ein Vergütungsausschuss ist bei der KVG nicht gebildet worden (Stand 30.06.2016).“

Diese Ausführungen werden als neuer Absatz eingefügt.

Wesentliche Merkmale der Finanzdienstleistung

Seite 57, Absatz 6, Satz 2 und 3 (Kapitel S.):
„Der Treuhandvertrag kommt zustande durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung (Zeichnungsschein) durch den beitretenden Anleger (Treugeber) und die Annahme dieses Angebots auf Abschluss des Treuhandvertrages durch die Treuhandkommanditistin, die auf der Beitrittserklärung gegenzeichnet (auch mittels Faksimile oder Stempel). Sowohl der Anleger als auch die Treuhänderin können die vorgenannten Unterschriften auch mittels qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz leisten. Über die Annahme wird der Anleger unter Beifügung einer Abschrift der Vertragsurkunde unverzüglich schriftlich, per E-Mail oder unter Ankündigung per E-Mail durch Mitteilung im Kundenportal informiert.“

Diese Sätze 2 und 3 ersetzen die bisherigen Sätze 2 und 3 im vorgenannten Absatz.

Außergerichtliche Streitschlichtung

Seite 59, linke Spalte, Ausführungen zu Ziffer 8. (Kapitel S.):
„Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V. anrufen. Die RWB PrivateCapital Emissionshaus AG und die 6. RWB Global Market GmbH & Co. Typ B geschlossene Investment-KG nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V. lauten:

§ Büro der Ombudsstelle
BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V. Unter den Linden 42
10117 Berlin
Telefon: 030 6449046-0
Telefax: 030 6449046-29
E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de www.ombudsstelle-investmentsfonds.de.

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden (www.ec.europa/consumers/odr).

Als Kontaktadresse der KVG kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: schlichtung@rwb-ag.de.

Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.“

Diese Ausführungen ersetzen die bisherigen Ausführungen zu Ziffer 8. „Außergerichtliche Schlichtungsstelle“.

Kurzangabe über die für Anleger aus Österreich bedeutsamen Steuervorschriften

Seite 8 des Nachtrags vom 23.03.2015, 7. und 8. Absatz (Kapitel X.):
„Nach dem österreichischen Einkommensteuergesetz steuerpflichtige Einkünfte unterliegen dem progressiven Steuertarif mit einem Höchststeuersatz von 55 Prozent, soweit es sich nicht um a) Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt, die dem Sondersteuersatz i.H.v. 27,5 Prozent oder b) um Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen, die der Immobilienertragsteuer i.H.v. 30 Prozent unterliegen. In beiden Fällen kann der Steuerpflichtige auch einen Antrag auf Regelbesteuerung zum Tarifsteuersatz stellen. Es ist daher – mit einigen Ausnahmen – die Anwendung des besonderen Steuersatzes von 27,5 Prozent auf Kapitaleinkünfte, unabhängig davon, ob im Abzugsweg oder im Zuge der Veranlagung erhoben, vorgesehen. Mit dem besonderen Steuersatz besteuerte Einkünfte sind weder beim Gesamtbetrag der Einkünfte, noch beim Einkommen zu berücksichtigen. Es führt daher die Besteuerung mit 27,5 Prozent – unabhängig von der Erhebungsform – zu einer Abgeltungswirkung (§ 27a Abs. 1 EStG).

Daraus folgt, dass nur solche Kapitaleinkünfte dem progressiven Steuertarif unterliegen, die unter eine der (Privat-)Einkunftsarten des österreichischen Einkommensteuergesetzes 1988 fallen (insbesondere Einkünfte aus Darlehen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen, denen kein Bankgeschäft zugrunde liegt) und nicht der Besteuerung zum Sondersteuersatz von 27,5 Prozent unterliegen.“

Die vorgenannten Absätze 7 und 8 ersetzen die bisherigen Absätze 7 und 8.

Seite 9 des Nachtrags vom 23.03.2015, 2. Absatz, 1. Absatz nach den ersten Aufzählungszeichen (Kapitel X.):
„Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich und unabhängig von der Erhebungsform (Steuerabzug oder Veranlagung) gemäß § 27a EStG einem Steuersatz von 27,5 Prozent mit Endbesteuerungswirkung (daher keine Progressionsbesteuerung). Zinsen aus Geldeinlagen und nicht verbriefte sonstige Forderungen gegenüber Kreditinstituten unterliegen hingegen weiterhin einem Sondersteuersatz i.H.v. 25 Prozent.“

Dieser Satz 1 ersetzt den bisherigen Satz 1 und dieser Satz 2 wird im vorgenannten Absatz neu angefügt, so dass der bisherige Satz 2 zu Satz 3 wird.

Seite 9 des Nachtrags vom 23.03.2015, 4. Absatz, 2. Aufzählungszeichen (Kapitel X.):
„o Verluste im Zusammenhang mit Einkünften, die dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG unterliegen, dürfen nur mit anderen Kapitaleinkünften, die ebenfalls dem besonderen Steuersatz nach § 27a EStG unterliegen, ausgeglichen werden.“

Dieser Text des 2. Aufzählungszeichens ersetzt den bisherigen Text des 2. Aufzählungszeichens im vorgenannten Absatz.

Seite 9 des Nachtrags vom 23.03.2015, 6. und 7. Absatz (Kapitel X.):
„Aus der vorliegenden Beteiligung werden in der Regel keine Verluste zugewiesen. Einkünfte aus der Beteiligung können aber nach den oben angeführten Regelungen mit Verlusten aus Kapitalanlagen, die dem 27,5 prozentigen Steuersatz unterliegen, ausgeglichen werden.

Im Zusammenhang mit der Ermittlung der in Österreich steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage ist zu beachten, dass bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben nicht abgezogen werden dürfen, soweit sie mit Kapitaleinkünften, auf die der besondere Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG anwendbar ist, in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.“

Die vorgenannten Absätze 6 und 7 ersetzen die bisherigen Absätze 6 und 7.

Seite 9 des Nachtrags vom 23.03.2015, 10. Absatz, 4. Satz (Kapitel X.):
„Werden bereits als ausgeschüttet behandelte Erträge später tatsächlich ausgeschüttet, so ist diese Ausschüttung hingegen steuerfrei (§ 186 Abs. 2 Ziff. 1 InvFG).“

Dieser 4. Satz ersetzt den bisherigen 4. Satz des vorgenannten Absatzes.

Seite 10 des Nachtrags vom 23.03.2015, 10. Absatz bis Seite 11, 2. Absatz (Kapitel X.):
„Einkünfte aus Kapitalvermögen, die im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung mit dem besonderen Steuersatz zu versteuern sind, sind unabhängig davon zu erklären, ob auch tarifsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen.

Bei Nichtvorliegen einer inländischen auszahlenden Stelle bzw. inländischen depotführenden Stelle wird keine KESt-Pflicht zum Tragen kommen, sondern werden die Einkünfte nach Maßgabe der zuvor angeführten Kriterien in die Steuererklärung aufzunehmen sein (Steuersatz 27,5 Prozent, allenfalls Regelbesteuerungsantrag).“

Diese Absätze ersetzen den bisherigen 10. Absatz, Seite 10, bis 2. Absatz, Seite 11.

Der Nachtrag ist unter www.rwb-ag.de/6typb/ abrufbar. Der Nachtrag wird ebenfalls zur kostenlosen Abgabe bei der RWB PrivateCapital Emissionshaus AG, Keltenring 5, 82041 Oberhaching und RWB PrivateCapital (Austria) GmbH, Grabenweg 64, 6020 Innsbruck bereitgehalten. Der Nachtrag wird jeweils in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.

 

Oberhaching, den 30.06.2016

RWB PrivateCapital Emissionshaus AG

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