Interviewentwurf mit Rechtsanwalt Maurice Högel zur FINMA-Warnung vor Vault Capital Growth
Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat die Plattform Vault Capital Growth, die auch unter der Bezeichnung Crypto Vault Loan Scheme auftritt, am 14. Juli 2026 auf ihre Warnliste gesetzt. Als Internetadresse nennt die Behörde „vaultcapitalgrowth.com“. Nach den Angaben der FINMA verfügt der Anbieter über keinen Eintrag im Schweizer Handelsregister.
Auf der Website präsentiert sich Vault Capital Growth dagegen als international tätiges Finanzunternehmen und wirbt mit Investitionen in Kryptowährungen, Devisen, Aktien, Immobilien, Gold sowie Öl und Gas. Besonders auffällig sind angebliche tägliche Gewinne zwischen 3,5 und 4,5 Prozent.
Wir haben mit dem auf Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt Maurice Högel darüber gesprochen, wie solche Aussagen rechtlich und wirtschaftlich einzuordnen sind und was betroffene Anleger jetzt tun sollten.
Redaktion: Herr Högel, die FINMA hat Vault Capital Growth auf ihre Warnliste gesetzt. Wie ernst sollten Anleger einen solchen Eintrag nehmen?
Maurice Högel: Eine Warnung der FINMA sollte grundsätzlich sehr ernst genommen werden. Die Behörde nimmt Unternehmen auf diese Liste, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass möglicherweise bewilligungspflichtige Finanzdienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis angeboten werden. Im konkreten Fall kommt hinzu, dass nach Angaben der FINMA kein Eintrag im Schweizer Handelsregister besteht.
Das bedeutet zwar nicht automatisch, dass bereits ein Betrug nachgewiesen wurde. Für Anleger ist es aber ein deutliches Signal, bis zu einer vollständigen Klärung kein weiteres Geld zu überweisen.
Redaktion: Auf der Website behauptet das Unternehmen, seine Tätigkeiten seien in der Schweiz registriert. Es wird sogar eine angebliche Registrierungsnummer genannt. Wie bewerten Sie das?
Högel: Solche Angaben müssen unabhängig überprüft werden. Eine Nummer auf einer Website beweist weder die Existenz eines Unternehmens noch eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis.
Besonders problematisch ist der erkennbare Widerspruch: Einerseits wird mit einer Schweizer Registrierung und angeblich regulierten Tätigkeiten geworben. Andererseits führt die FINMA den Anbieter ausdrücklich mit dem Hinweis, dass kein Handelsregistereintrag vorhanden sei.
Anleger sollten sich niemals auf Logos, Zertifikate oder Registrierungsnummern verlassen, die ein Anbieter selbst veröffentlicht. Entscheidend ist, ob die Gesellschaft tatsächlich in einem amtlichen Register existiert und von der zuständigen Finanzaufsicht für die konkret angebotenen Dienstleistungen zugelassen wurde.
Redaktion: Vault Capital Growth wirbt mit einem Basisplan, der bei einer Mindestanlage von 200 Dollar täglich 3,5 Prozent Gewinn bringen soll. Bei größeren Einzahlungen werden sogar 4,5 Prozent pro Tag versprochen. Ist das realistisch?
Högel: Solche Renditeangaben sind ein massives Warnsignal. Ein täglicher Gewinn von 3,5 Prozent würde bei einfacher Berechnung innerhalb von 30 Tagen bereits mehr als 100 Prozent Ertrag bedeuten. Bei 4,5 Prozent täglich wären es sogar 135 Prozent – und das noch ohne Zinseszinseffekt.
Dauerhaft und zuverlässig lassen sich solche Ergebnisse mit seriösen Finanzmarktgeschäften praktisch nicht erzielen. Wer gleichzeitig hohe, regelmäßige und scheinbar sichere Gewinne verspricht, blendet regelmäßig das tatsächliche Verlustrisiko aus.
Seriöse Anbieter erklären Risiken, mögliche Kursschwankungen und Verlustszenarien. Sie behaupten nicht, dass Anleger nach Auswahl eines Plans nur noch „entspannen“ müssten, während professionelle Händler automatisch hohe Tagesgewinne erwirtschaften.
Redaktion: Die Plattform bezeichnet sich als „trusted partner“ und behauptet, Kundengelder seien vollständig gesichert. Was ist von solchen Aussagen zu halten?
Högel: Begriffe wie „sicher“, „geschützt“ oder „garantiert“ sind im Finanzbereich immer kritisch zu hinterfragen. Selbst bei regulierten Banken und Wertpapierhäusern gibt es keine allgemeine Garantie, dass ein Investment keine Verluste verursacht.
Wer behauptet, Kundengelder seien vollständig gesichert, müsste sehr genau erklären, durch wen, auf welcher rechtlichen Grundlage und bis zu welcher Höhe dieser Schutz besteht. Dazu gehören überprüfbare Angaben über Verwahrstellen, segregierte Kundenkonten, Einlagensicherung, Versicherungen und zuständige Aufsichtsbehörden.
Fehlen solche konkreten Nachweise, handelt es sich zunächst nur um eine Werbeaussage.
Redaktion: Auf der Website ist von einer Teilnahme an einem Fonds der „Financial Commission“ sowie von einem Zertifikat von „Verify My Trade“ die Rede. Ersetzt das eine staatliche Zulassung?
Högel: Nein. Private Verbände, Schlichtungsstellen oder technische Prüfangebote sind nicht mit einer staatlichen Finanzaufsicht gleichzusetzen.
Selbst wenn eine Mitgliedschaft oder ein Zertifikat tatsächlich bestehen sollte, bedeutet das nicht automatisch, dass der Anbieter berechtigt ist, Einlagen anzunehmen, Vermögen zu verwalten oder Finanzinstrumente anzubieten. Anleger müssen immer prüfen, welche konkrete juristische Person hinter dem Angebot steht und welche staatliche Erlaubnis diese besitzt.
Redaktion: Welche weiteren Auffälligkeiten sehen Sie auf der Website?
Högel: Auffällig ist zunächst die enorme Bandbreite der angeblichen Dienstleistungen. Angeboten werden unter anderem Forex- und Kryptohandel, Immobilien, Aktien, Rohstoffe, Altersvorsorge, Finanzplanung, Kredite und Fördermittel.
Ein seriöser Finanzanbieter müsste für viele dieser Bereiche präzise erläutern, welche Gesellschaft die jeweilige Leistung erbringt, in welchem Land sie zugelassen ist und welche Aufsicht zuständig ist.
Hinzu kommen sehr allgemeine Aussagen über angeblich professionelle Händler, Millionen von Transaktionen und Zehntausende aktive Konten. Solche Zahlen sollten durch Geschäftsberichte, Registerdaten oder andere unabhängige Nachweise überprüfbar sein. Eine bloße Darstellung auf der eigenen Website reicht nicht aus.
Redaktion: Welche Bedeutung hat die von Vault Capital Growth angegebene Adresse in Uetzikon?
Högel: Eine Schweizer Adresse allein beweist nicht, dass dort tatsächlich ein operatives Finanzunternehmen sitzt. Anleger sollten prüfen, ob die Gesellschaft unter dieser Anschrift im Handelsregister eingetragen ist, ob die Räumlichkeiten tatsächlich genutzt werden und ob die dort handelnden Personen identifizierbar sind.
Gerade bei Onlineplattformen werden mitunter Adressen verwendet, die nur aus einem Briefkasten, einem virtuellen Büro oder sogar einer fremden Anschrift bestehen. Der Hinweis der FINMA auf den fehlenden Handelsregistereintrag macht eine solche Überprüfung besonders wichtig.
Redaktion: Was sollten Personen tun, die bereits ein Konto bei Vault Capital Growth eröffnet haben, aber noch kein Geld eingezahlt haben?
Högel: Sie sollten zunächst keine Einzahlung vornehmen und keine weiteren persönlichen Dokumente hochladen.
Falls bereits Ausweiskopien, Bankdaten oder Adressnachweise übermittelt wurden, sollte außerdem an möglichen Identitätsmissbrauch gedacht werden. Betroffene sollten verdächtige Nachrichten sichern, Passwörter ändern und ihre Bankkonten aufmerksam beobachten.
Redaktion: Und was empfehlen Sie Anlegern, die bereits Geld überwiesen oder Kryptowährungen transferiert haben?
Högel: Der erste Schritt lautet: keine weiteren Zahlungen leisten. Das gilt auch dann, wenn angebliche Steuern, Versicherungen, Freischaltgebühren oder Geldwäscheprüfungen verlangt werden, bevor eine Auszahlung möglich sein soll.
Anschließend sollten sämtliche Beweise gesichert werden:
- Kontoauszüge und Überweisungsbelege,
- Wallet-Adressen und Transaktionsnummern,
- E-Mails und Chatverläufe,
- Namen und Telefonnummern angeblicher Berater,
- Verträge und Rechnungen,
- Screenshots des Kundenkontos,
- Screenshots der Website und der Renditeversprechen.
Je schneller Betroffene handeln, desto eher können Banken, Kreditkartenunternehmen oder Kryptobörsen versuchen, Zahlungswege nachzuverfolgen oder Empfängerkonten zu sperren. Eine Rückholung ist allerdings nicht garantiert.
Redaktion: Ist eine Strafanzeige sinnvoll?
Högel: Wenn der Verdacht besteht, dass Anleger durch falsche Angaben zu Zahlungen veranlasst wurden oder Auszahlungen systematisch verweigert werden, kann eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug sinnvoll sein.
Dabei sollten möglichst alle Unterlagen beigefügt werden. Bei Kryptowährungen sind insbesondere Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes, Zeitpunkte und verwendete Handelsplattformen wichtig. Parallel können Meldungen an die zuständigen Finanzaufsichtsbehörden erfolgen.
Redaktion: Besteht die Gefahr eines sogenannten Recovery-Betrugs?
Högel: Ja. Personen, die bereits Geld bei einer zweifelhaften Plattform verloren haben, werden häufig erneut kontaktiert. Angebliche Anwälte, Aufsichtsbehörden, Blockchain-Ermittler oder Rückholunternehmen versprechen dann, das verlorene Geld gegen eine Vorauszahlung zurückzubringen.
Betroffene sollten deshalb niemals ungeprüft weitere Gebühren bezahlen. Besonders verdächtig sind Erfolgsgarantien, unerwartete Kontaktaufnahmen und die Forderung, Gebühren in Kryptowährungen zu begleichen.
Redaktion: Kann die FINMA-Warnung allein beweisen, dass Vault Capital Growth betrügerisch handelt?
Högel: Nein. Eine Warnlistenaufnahme ist kein Strafurteil und kein abschließender Betrugsnachweis. Auch die FINMA weist darauf hin, dass die Aufnahme in ihre Warnliste nicht automatisch bedeutet, dass jede Tätigkeit des betroffenen Anbieters illegal ist.
Sie zeigt aber, dass aus aufsichtsrechtlicher Sicht erhebliche ungeklärte Fragen bestehen. Zusammen mit den außergewöhnlich hohen Renditeversprechen, dem fehlenden Handelsregistereintrag und den nicht ohne Weiteres überprüfbaren Sicherheitsbehauptungen ergibt sich ein Risikobild, das Anleger keinesfalls ignorieren sollten.
Redaktion: Was ist Ihr abschließender Rat?
Högel: Anleger sollten erst dann Geld überweisen, wenn sie zweifelsfrei festgestellt haben, welche juristische Person Vertragspartner wird, wo diese registriert ist und ob sie über die notwendige Erlaubnis verfügt.
Bei täglichen Gewinnversprechen von 3,5 bis 4,5 Prozent sollte man sich nicht von professionell wirkenden Internetseiten oder angeblichen Kontoständen beeindrucken lassen. Solange die entscheidenden Fragen zu Registrierung, Zulassung, Verantwortlichen und Mittelverwendung nicht geklärt sind, gilt: keine weiteren Einzahlungen leisten und im Zweifel die Finger davon lassen.
Hintergrund
Vault Capital Growth wirbt auf seiner Internetseite mit Anlageplänen ab 200 Dollar. Je nach Einzahlungsbetrag sollen innerhalb einer Laufzeit von 30 Tagen tägliche Gewinne zwischen 3,5 und 4,5 Prozent erzielt werden. Zusätzlich wird ein Empfehlungsbonus von fünf Prozent angeboten.
Die Plattform behauptet, Kundengelder seien vollständig gesichert und die Aktivitäten seien in der Schweiz registriert. Die FINMA führt Vault Capital Growth beziehungsweise das „Crypto Vault Loan Scheme“ jedoch seit dem 14. Juli 2026 auf ihrer Warnliste. Dort wird ausdrücklich angegeben, dass kein Handelsregistereintrag besteht.
Die FINMA erläutert allgemein, dass auf ihrer Warnliste Anbieter erscheinen können, bei denen Anhaltspunkte für eine möglicherweise bewilligungspflichtige Tätigkeit ohne entsprechende Erlaubnis bestehen. Ein Eintrag ist allerdings nicht mit einem rechtskräftigen Nachweis einer Straftat gleichzusetzen.
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