Die Finanzaufsicht warnt vor den Websites donze-unlimited(.)com, dlj-grp(.)com und brain-capital-asset(.)com. Nach Erkenntnissen der Behörde werden dort teilweise ohne erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. In allen drei Fällen stehen zudem Vorwürfe eines Identitätsmissbrauchs im Raum.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, hat am 16. Juli 2026 Warnungen zu drei Internetplattformen veröffentlicht. Anlegerinnen und Anleger sollten bei Angeboten der Websites donze-unlimited(.)com, dlj-grp(.)com und brain-capital-asset(.)com besondere Vorsicht walten lassen.
Nach Angaben der Aufsichtsbehörde verfügen die jeweiligen Betreiber nicht über die notwendige Erlaubnis, um die beworbenen Dienstleistungen in Deutschland anzubieten. Zugleich sollen Namen und Unternehmensdaten tatsächlich existierender Gesellschaften verwendet worden sein, ohne dass diese mit den jeweiligen Internetseiten in Verbindung stehen.
Donze Unlimited: Betreiber geben sich als Schweizer Unternehmen aus
Auf der Website donze-unlimited(.)com werden nach Erkenntnissen der BaFin ohne Erlaubnis Finanz- beziehungsweise Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Die bislang unbekannten Betreiber treten demnach unter dem Namen eines Schweizer Unternehmens auf. Dieser Name werde jedoch missbräuchlich verwendet. Die hinter dem Angebot stehenden Personen oder Gesellschaften werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Der Zugang zu einem persönlichen Handelskonto erfolgt offenbar über die weitere Internetseite user.dataflowportal(.)com. Die BaFin ordnet beide Websites demselben Betreiberkreis zu.
Für Verbraucher ist dies ein wichtiges Warnsignal: Die Nutzung mehrerer Internetadressen für Werbung, Registrierung und Kontozugang kann die Identifizierung der tatsächlichen Verantwortlichen erschweren.
DLJ International Group: Verdacht auf Identitätsdiebstahl
Auch vor der Website dlj-grp(.)com warnt die Finanzaufsicht. Dort sollen ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden.
Der Betreiber tritt unter der Bezeichnung DLJ International Group Limited auf und nennt London als Unternehmenssitz. Gegenüber Kunden wird zusätzlich eine Geschäftsadresse in Berlin angegeben.
Im britischen Unternehmensregister Companies House existiert tatsächlich eine Gesellschaft mit dem Namen DLJ International Group Limited. Nach Angaben der BaFin liegen jedoch keine Hinweise darauf vor, dass dieses Unternehmen mit der Website oder den dort angebotenen Dienstleistungen verbunden ist.
Die Behörde geht deshalb von einem mutmaßlichen Identitätsdiebstahl aus. Dabei verwenden unbekannte Betreiber den Namen, die Registerdaten oder andere Angaben eines realen Unternehmens, um gegenüber potenziellen Kunden den Eindruck von Seriosität und behördlicher Registrierung zu erzeugen.
Die Existenz eines Unternehmens in einem öffentlichen Register ist daher allein kein Beleg dafür, dass eine Website tatsächlich von dieser Gesellschaft betrieben wird.
Brain Capital Asset: Kein Zusammenhang mit Unternehmen aus Montabaur
Bei brain-capital-asset(.)com besteht nach Angaben der BaFin der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die Internetseite erweckt offenbar den Eindruck, mit der Brain Capital Asset Management GmbH aus Montabaur verbunden zu sein. Die BaFin stellt jedoch ausdrücklich klar, dass kein Zusammenhang zwischen dem zugelassenen Unternehmen und der Website besteht.
Die Brain Capital Asset Management GmbH habe weder mit der Internetseite noch mit den dort beworbenen Dienstleistungen oder Festgeldanlagen etwas zu tun. Es handele sich um einen Identitätsmissbrauch.
Gerade vermeintliche Festgeldangebote werden häufig mit festen Laufzeiten, überdurchschnittlichen Zinsen und angeblich begrenzten Kontingenten beworben. Anleger sollten sich nicht allein auf professionell gestaltete Internetseiten, Logos, Handelsregisterangaben oder angebliche Geschäftsadressen verlassen.
Finanzgeschäfte benötigen eine Erlaubnis
Unternehmen, die in Deutschland Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten, benötigen grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis.
Ob ein Anbieter von der BaFin zugelassen und beaufsichtigt wird, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der Behörde überprüfen. Entscheidend ist dabei nicht nur, ob ein ähnlich klingender Unternehmensname in der Datenbank auftaucht.
Verbraucher sollten zusätzlich kontrollieren, ob die dort hinterlegte Internetadresse, Telefonnummer und Geschäftsanschrift mit den Angaben des Anbieters übereinstimmen. Im Zweifel empfiehlt es sich, das registrierte Unternehmen über unabhängig recherchierte Kontaktdaten direkt anzusprechen.
Die Warnungen zu donze-unlimited(.)com und dlj-grp(.)com beruhen auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Die Mitteilung zu brain-capital-asset(.)com stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.
So erkennen Anleger mögliche Betrugsangebote
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen regelmäßig vor betrügerischen Geldanlageangeboten im Internet.
Misstrauisch sollten Verbraucher insbesondere werden, wenn ein Anbieter unaufgefordert Kontakt aufnimmt, hohe oder angeblich garantierte Renditen verspricht oder zu schnellen Einzahlungen drängt. Gleiches gilt, wenn Zahlungen auf ausländische Konten, an Privatpersonen oder über Kryptowährungen verlangt werden.
Weitere Warnzeichen sind wechselnde Ansprechpartner, schwer erreichbare Verantwortliche, fehlende oder widersprüchliche Angaben im Impressum sowie die Aufforderung, Fernwartungsprogramme auf dem eigenen Computer oder Smartphone zu installieren.
Auch kleine anfängliche Auszahlungen sind kein zuverlässiger Nachweis für ein seriöses Angebot. Betrügerische Plattformen zahlen teilweise geringe Beträge aus, um Vertrauen aufzubauen und anschließend deutlich höhere Einzahlungen zu verlangen.
Wer bereits Geld überwiesen oder persönliche Daten übermittelt hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten. Betroffene sollten ihre Bank oder den verwendeten Zahlungsdienstleister kontaktieren, Beweise sichern und den Vorgang bei der Polizei melden.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn angebliche Helfer später anbieten, verlorenes Geld gegen eine weitere Vorauszahlung zurückzuholen. Dabei kann es sich um einen zweiten Betrugsversuch handeln.
Die aktuellen BaFin-Warnungen zeigen, wie gezielt unbekannte Betreiber mit den Namen tatsächlich existierender Unternehmen arbeiten. Ein seriös wirkender Firmenname, eine reale Registereintragung oder eine deutsche Geschäftsadresse reichen deshalb nicht aus, um die Vertrauenswürdigkeit eines Online-Angebots zu belegen.
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