1. FC Köln GmbH & Co. KGaA- Bilanz mit 6 Millionen Euro Gewinn

1. FC Köln GmbH & Co. KGaA

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016

Bilanz zum 30. Juni 2016

AKTIVA

30.06.2015
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 24.910.454,71 19.256.827,71
2. geleistete Anzahlungen 0,00 24.910.454,71 135.165,49
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11.203.926,18 10.854.142,59
2. technische Anlagen und Maschinen 363.714,85 432.744,89
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.745.421,67 1.478.384,73
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 851.099,17 14.164.161,87 501.730,07
39.074.616,58 32.658.995,48
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 159.913,42 207.221,06
2. fertige Erzeugnisse und Waren 2.376.613,39 2.027.830,36
3. geleistete Anzahlungen 70.186,00 2.606.712,81 28.416,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.155.843,14 2.624.538,97
2. Forderungen gegen Gesellschafter 759.316,46 515.084,52
3. sonstige Vermögensgegenstände 2.082.192,88 6.997.352,48 2.835.836,32
III. Wertpapiere
sonstige Wertpapiere 1.505,00 1.505,00
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 15.405.863,05 8.522.594,85
25.011.433,34 16.763.027,08
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 178.907,64 125.226,46
64.264.957,56 49.547.249,02

PASSIVA

30.06.2015
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 2.500.000,00 2.500.000,00
II. Gewinnrücklagen
gesetzliche Rücklage 250.000,00 0,00
III. Bilanzgewinn 6.424.566,73 9.174.566,73 244.564,38
2.744.564,38
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 5.486.384,00 2.231.146,49
2. sonstige Rückstellungen 4.573.036,22 10.059.420,22 5.261.534,21
7.492.680,70
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Anleihen 12.840.172,00 12.846.072,00
davon konvertibel EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.372.214,41 5.304.993,81
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.005.465,55 4.156.042,16
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 63.573,89 102.923,94
5. sonstige Verbindlichkeiten 7.172.928,71 30.454.354,56 8.028.690,28
davon aus Steuern: EUR 4.025.252,75 (Vorjahr: EUR 2.707.701,82) 30.438.722,19
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 3.196,48 (Vorjahr: EUR 27.630,29)
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 14.230.309,05 8.358.381,75
E. PASSIVE LATENTE STEUERN 346.307,00 512.900,00
64.264.957,56 49.547.249,02

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016

Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 102.433.204,62 83.990.121,09
2. sonstige betriebliche Erträge 4.661.782,26 5.759.036,40
3. Materialaufwand 6.644.044,66 5.946.842,75
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 38.410.114,00 30.515.050,06
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.992.734,94 41.402.848,94 2.866.053,57
davon für Altersversorgung: EUR 775,50 (Vorjahr: EUR 409,45)
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 10.044.517,88 8.998.187,66
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 37.139.595,07 34.889.108,33
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 51.418,56 28.873,19
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.273.101,09 1.537.077,63
9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 10.642.297,80 5.025.710,68
10. außerordentliche Erträge 0,00 449.779,91
11. außerordentliche Aufwendungen 100.000,00 0,00
12. außerordentliches Ergebnis -100.000,00 449.779,91
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 4.092.965,73 2.737.416,25
davon Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern EUR 166.593,00
(Vorjahr: Aufwendungen EUR 419.500,00)
14. sonstige Steuern 19.329,72 19.464,70
15. Jahresüberschuss 6.430.002,35 2.718.609,64
16. Gewinn-/Verlustvortrag 244.564,38 -2.474.045,26
17. Einstellungen in die gesetzliche Rücklage 250.000,00 0,00
18. Bilanzgewinn 6.424.566,73 244.564,38

Anhang für das Geschäftsjahr 2015/2016

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 30.06.2016 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Aktienrechts und den Satzungen und Ordnungen des DFB sowie des Ligaverbandes erstellt.

Die Gliederung der Bilanz entspricht dem handelsrechtlichen Gliederungsschema gemäß § 266 HGB. Entsprechend § 264c Abs. 1 HGB wurden die Posten „Forderungen gegen Gesellschafter“ und „Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern“ ergänzt. Der Eigenkapitalausweis erfolgte gemäß § 268 Abs. 1 Satz 2 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB i.V.m. § 158 AktG. Die Kontenzuordnung zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB erfolgte entsprechend dem in Punkt 5.1.2 von Anhang VII der Lizenzierungsordnung vorgegebenen Gliederungsschema.

Nach der mit notarieller Beurkundung vom 25. Februar 2015 und mit Rückwirkung zum 1. Juli 2014 erfolgten Verschmelzung der beiden ehemaligen Tochtergesellschaften, 1. FC Köln Marketing & Vertriebs GmbH und 1. FC Köln Gaststätten GmbH, beide Köln, auf die Muttergesellschaft, weist der Jahresabschluss der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA den Stand nach Verschmelzung einschließlich der in den übertragenden Gesellschaften vorhandenen Aktiva und Passiva aus.

Mit der Durchführung der Verschmelzung ist die Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses nach den §§ 290 ff. HGB erloschen.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Die Aufstellung des Abschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung, da dieser weder rechtliche noch tatsächliche Gegebenheiten entgegenstehen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden mit folgender Ausnahme in Übereinstimmung mit dem Vorjahresabschluss ausgeübt: Die im Rahmen der Verschmelzung neu hinzugekommenen Erlös- und Aufwandskonten aus den ehemaligen Tochtergesellschaften wurden im Sinne des seitens der DFL in Anhang VII Punkt 5.1.2. vorgegebenen Schemas in den Bereichen Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge, Materialaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen neu zugeordnet. Die Vorjahreszahlen der Gewinn-und Verlustrechnung zum 30.06.2015 wurden entsprechend angepasst.

Des Weiteren wurden die im Vorjahr unter den geleisteten Anzahlungen auf Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens gezeigten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände unter Anpassung des Vorjahres der entsprechenden immateriellen Bilanzposition zugeordnet.

Ansonsten stellen sich die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden insgesamt wie folgt dar:

Die Vermögens- und Schuldposten wurden unter Beachtung der Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bewertet. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

1. Anlagevermögen

Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, die sich an der voraussichtlichen Nutzungsdauer orientieren, bewertet. Spielerwerte wurden unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 26. August 1992 zu Anschaffungskosten bewertet und linear, entsprechend der jeweiligen individuellen erstmaligen Vertragslaufzeit der Anstellungsverträge der Lizenzspieler, abgeschrieben. Im BFH-Urteil vom 14. Dezember 2011 sind die grundsätzlichen Aktivierungsvoraussetzungen für geleistete Transferzahlungen im Sinne des Urteils aus 1992 bekräftigt worden. In analoger Anwendung hat die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA auch die seit dem Ende der Saison 2012/2013 für die Verpflichtung des Trainers der Lizenzmannschaft, Peter Stöger, an den österreichischen Club Austria Wien gezahlten Entschädigungen unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die gezahlte Summe wurde über die Erstvertragslaufzeit des Trainers abgeschrieben.

Der alleinige Kommanditaktionär der Aktiengesellschaft, der 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V., hat mit der Stadt Köln einen Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen, welcher im Rahmen der Ausgliederung des Lizenzspielbetriebs in die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA auf diese übertragen worden ist. Das Erbbaurecht umfasst die Grundstücke Gemarkung Köln-Efferen und ist bis zum 31. Dezember 2054 befristet.

Mit notarieller Beurkundung vom 13. Februar 2012 ist das zwischen der Stadt Köln und dem 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. bestehende Erbbaurechtsverhältnis dahingehend geändert worden, dass auf Wunsch der Stadt Köln der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA für die Flurstücke, auf denen das Verwaltungsgebäude der Kapitalgesellschaft in 2009 errichtet wurde, ein eigenständiges Erbbaurecht eingeräumt worden ist. Die Neuregelung ist ebenfalls bis zum 31. Dezember 2054 befristet.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Planmäßige Abschreibungen wurden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde analog zu § 6 Abs. 2a EStG ein jahrgangsbezogener Sammelposten gebildet, der im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 3 HGB vorgenommen.

2. Vorräte

Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bei verminderter Verwertbarkeit einzelner Waren wurden angemessene Wertabschläge vorgenommen.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere und liquide Mittel

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert bewertet. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen und das für die restlichen Forderungen bestehende Pauschalrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sowie die Wertpapiere sind zum Nennwert angesetzt.

4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

5. Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen enthalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB abgezinst.

6. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

7. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden bereits erzielte Einnahmen angesetzt, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Beträge werden zeitanteilig aufgelöst.

8. Latente Steuern

Latente Steuern werden gemäß § 274 HGB für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie auf steuerliche Verlustvorträge ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des unternehmensindividuellen Steuersatzes. Eine sich insgesamt ergebende passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird grds. das Aktivierungswahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 HGB ausgeübt, der Ausweis erfolgt unter dem Posten aktive latente Steuern.

Zur weiteren Erläuterung wird auf „III. Erläuterungen zur Bilanz“ verwiesen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Zur Entwicklung des Anlagevermögens zum 30.06.2016 einschließlich der kumulierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibungen wird auf den separat dargestellten und als Anlage 3/13 dem Anhang beiliegenden Anlagenspiegel verwiesen.

Eine Belastung des Anlagevermögens oder Teilen davon durch Verpfändung, Sicherungsübereignung, Abtretung oder Ähnlichem liegt mit Ausnahmen der Eintragung einer Grundschuld zugunsten eines Kreditinstituts auf das Erbbaurechtsgrundstück des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V., dessen wirtschaftliches Substrat im Rahmen des Ausgliederungsplans vom 31. Oktober 2001 auf die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA übergegangen ist, sowie des neu eingeräumten Erbbaurechts der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA nicht vor.

Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden erworbene Spieler-/Trainerlizenzen, Software sowie die im Rahmen der Verschmelzung hinzugekommenen Rechte auf

Ausrüstung der Lizenzspielermannschaft, der Nachwuchsmannschaft (U21, vormals U23) sowie der Jugendmannschaften einschließlich B1 (sog. „Ausrüsterrecht“)

die Bewirtschaftung von Veranstaltungen des 1. FC Köln (sog. „Cateringrecht“) sowie auf

die weltweit exklusive Vermarktung der der Gesellschaft zustehenden Werbe- und Marketingrechte (sog. „Agenturrecht“)

ausgewiesen.

Das Sachanlagevermögen umfasst in erster Linie die auf einem Erbbaurecht errichteten Gebäude und Anlagen, insbesondere das in 2009 bezugsfertig gestellte neue Verwaltungsgebäude der Gesellschaft sowie das Clubhaus mit Nachwuchsgeschäftsstelle und Gastronomie, das Franz-Kremer-Stadion sowie weitere Bauten und sportliche Einrichtungen des Trainingsgeländes und Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen Ansprüche gegenüber dem 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. aus Verrechnungen in Höhe von TEUR 522 sowie aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 237.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Versicherungsentschädigungen, Steuerforderungen sowie aus so genannten Barter-Geschäften. Darüber hinaus wird unter diesem Posten ein zur Besicherung verpfändetes Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 1.000 ausgewiesen. Dieses dient als Sicherheit für ein Darlehen.

Bezüglich der Zusammensetzung und der Laufzeiten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Gesellschafter und sonstigen Vermögensgegenstände wird auf den als Anlage 3/14 dem Anhang beigefügten Forderungenspiegel verwiesen.

Die liquiden Mittel bestehen im Wesentlichen aus Guthaben bei Kreditinstituten. Diese beinhalten ein Guthaben auf einem mit der Infront Germany GmbH, Frankfurt, gemeinsam geführten Konto bei der Sparkasse KölnBonn. Die gemeinsame Kontenverfügung wurde zum 1. Juli 2016 zu Gunsten der 1. FC Köln GmbH & Co. KGA aufgehoben, welche seitdem alleine verfügungsberechtigt ist.

In dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien aus der im Geschäftsjahr 2012/2013 begebenen Anleihe in Höhe von TEUR 3 enthalten.

Das Grundkapital ist zerlegt in 250.000 Aktien im Nennbetrag von je EUR 10,00.

Die Veränderung des Eigenkapitals beruht auf dem Jahresüberschuss (TEUR 6.430).

Zum Bilanzstichtag wurden aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2015/2016 EUR 250.000,00 in die Gewinnrücklagen (gesetzliche Rücklage) gemäß §§ 150 Abs. 2 i.V.m. 158 Abs. 1 Nr. 4 lit. a AktG eingestellt. Damit ist die gesetzliche Rücklage in voller Höhe (zehnter Teil des Grundkapitals) gebildet, mit der Einstellung zum 30.06.2016 ist die im Vorjahr unterbliebene Zuführung i.H.v. EUR 12.228,21 nachgeholt worden.

Die Gewinnrücklagen haben sich somit im Geschäftsjahr 2015/2016 wie folgt entwickelt:

EUR
Stand zum 01.07.2015 0,00
Einstellungen in die gesetzliche Rücklage 250.000,00
Stand zum 30.06.2016 250.000,00

Analog dazu zeigt der Bilanzgewinn im Geschäftsjahr 2015/2016 folgende Entwicklung:

EUR
Jahresüberschuss 6.430.002,35
Gewinnvortrag 244.564,38
Einstellungen in die gesetzliche Rücklage 250.000,00
Bilanzgewinn zum 30.06.2016 6.424.566,73

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus ausstehenden Anleihezinsen, tauschähnlichen Geschäften, aus dem Personalbereich, gegenüber der Berufsgenossenschaft sowie Zahlungsverpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen und sonstige der Höhe und dem Grunde nach ungewisse Verpflichtungen.

Die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA hat zum 1. August 2005 49.882 (effektive und global verbriefte Stücke) Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 100 begeben, die seit dem 1. August 2011 zu ihrem Nennbetrag zurückgezahlt werden. Die zum 30.06.2015 unter den Anleihen ausgewiesenen TEUR 340 stellen den Gegenwert der noch nicht wieder eingereichten effektiven Stücke dar.

Darüber hinaus hat die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA im Geschäftsjahr 2012/2013 zwei weitere Schuldverschreibungen begeben:

Ab dem 8. August 2012 wurden neue nicht nachrangige, unbesicherte Inhaberschuldverschreibungen („FC-Anleihe 201212017″) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 10.000.000,00 ausgegeben. Bis zum Ende der Zeichnungsfrist am 29. Oktober 2012 konnten 6.075 effektive Stücke im Gesamtnennwert von EUR 3.807.372,00 und 61.922 global verbriefte Stücke im Gesamtnennwert von EUR 6.192.200,00 platziert werden, welche vollständig eingezahlt worden sind.

Zahlstelle ist die Sparkasse KölnBonn. Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf ihren Nennbetrag verzinst, und zwar vom 1. August 2012 (einschließlich) bis zum 1. August 2017 (ausschließlich) mit 5 % p. a. Die Zinsen sind nachträglich am 1. August eines jeden Jahres zahlbar.

Des Weiteren wurden zum 1. November 2012 im Rahmen eines nicht-öffentlichen Angebots weitere nicht nachrangige, unbesicherte Inhaberschuldverschreibungen („1. FC-Köln 5%-Anleihe von 2012/2017″) in global verbriefter Form im Nennbetrag von bis zu 5.000 Euro und einem Gesamtnennwert von bis zu EUR 2.500.000,00 ausgegeben. Mit insgesamt 50 Zeichnungsanträgen konnte das nicht-öffentliche Angebot im Gesamtnennwert von EUR 2.500.000,00 platziert werden.

Zahlstelle ist ebenfalls die Sparkasse KölnBonn. Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf ihren Nennbetrag verzinst, und zwar vom 1. November 2012 (einschließlich) bis zum 1. August 2017 (ausschließlich) mit 5 % p. a. Die Zinsen sind nachträglich am 1. August eines jeden Jahres zahlbar.

Sämtliche Schuldverschreibungen aus dem Jahre 2012 müssen am 1. August 2017 zu ihrem Nennbetrag zurückgezahlt werden.

Zur Umschuldung bzw. Refinanzierung der im August 2017 zur Rückzahlung fälligen Anleiheemissionen aus 2012 hat die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA als Emittentin am 19. August 2016 zwei neue Schuldverschreibungen begeben: Dabei handelt es sich um nicht nachrangige und nicht besicherte Inhaberschuldverschreibungen, die in Form von effektiven Stücken („3,5 % Schmuckanleihe 2016/2024″) bis zu einem Emissionswert von EUR 3.000.000,00 sowie in Form von global verbrieften Schuldverschreibungen („3,5 % Depotanleihe 2016/2024″) bis zu einem Emissionswert von EUR 15.500.000,00 emittiert werden. Das gesamte Emissionsvolumen darf dabei EUR 15.500.000,00 nicht übersteigen. Neben den beiden genannten Anleihen aus 2012 sollen mit den Einnahmen aus den neuerlichen Emissionen die Darlehen privater Geldgeber abgelöst werden, welche zum Bilanzstichtag mit EUR 3 Mio. valutieren.

Die beiden neuen Anleihen werden vom 1. August 2016 (einschließlich) bis zum 1. August 2024 (ausschließlich) mit 3,5 % p. a. verzinst, wobei die Anleihebedingungen für die global verbrieften Schuldverschreibungen der Emittentin Sondertilgungsverpflichtungen und —optionen auferlegen bzw. einräumen und der absolute Zinsbetrag bei diesen Schuldverschreibungen jährlich abnimmt, sofern der jeweilige Anleiheinhaber den vorzeitig zurückgezahlten Betrag nicht zu gleichen Bedingungen reinvestieren kann.

In der Zeit vom 19. August bis zum 9. September 2016 haben die Inhaber der Schuldverschreibungen aus 2012 zunächst bevorzugt Gelegenheit, ihre Anleihen ganz oder teilweise in die neuen Schuldverschreibungen umzutauschen und darüber hinaus neue, zusätzliche Anleihen zu zeichnen. Sollten nach Ablauf dieser Umtausch- und Mehrerwerbsfrist noch Emissionsvolumina vorhanden sein, haben alle Interessenten ab dem 4. Oktober bis zum 11. November 2016 Gelegenheit, die neuen Anleihen bis zum genannten maximalen Volumen zu zeichnen. Die Gesellschafterversammlung hat den Neuemissionen durch Beschluss im Umlaufverfahren vom 29. Juli 2016 zugestimmt.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses waren die Emissionen noch nicht abgeschlossen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Teilen durch eine Grundschuld in Höhe von TEUR 1.790 besichert, darüber hinaus wurden vertragliche Ansprüche an die kreditgebenden Banken abgetreten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen solche aus laufender Verrechnung mit dem 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuerzahllast und Lohnsteuerverpflichtungen sowie Sozialversicherungsverpflichtungen. Darüber hinaus beinhalten die sonstigen Verbindlichkeiten 3 Darlehen von privaten Geldgebern, welche zum 30.06.2016 mit EUR 3 Mio. valutieren und eine unterschiedliche Zins- und Tilgungsstruktur aufweisen. Der Ausweis erfolgt unter den sonstigen Verbindlichkeiten, für die Rückzahlungszeitpunkte wird auf den Verbindlichkeitenspiegel verwiesen.

Als Sicherheit für die Gewährung der Darlehen wurden vertragliche Ansprüche an die Darlehensgeber abgetreten, ein Darlehen ist unbesichert.

Bezüglich der Zusammensetzung und der Laufzeiten der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber Gesellschaftern und sonstigen Verbindlichkeiten wird auf den als Anlage 3/15 dem Anhang beigefügten Verbindlichkeitenspiegel verwiesen.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Einnahmen aus Sponsoring, Dauerkartenverkäufen und sonstigen Einnahmen, die erst im nächsten Geschäftsjahr zu Erträgen werden.

Die passiven latenten Steuern beruhen im Geschäftsjahr 2015/2016 im Wesentlichen auf der verbleibenden Abgrenzung des noch zu erwartenden Steueraufwands aus dem im Vergleich zur Handelsbilanz höheren steuerlichen Verschmelzungsgewinn des Geschäftsjahres 2014/2015. Darüber hinaus sind Latenzen aus lediglich in der Handelsbilanz (Bauten auf fremden Grundstücken) realisierten stillen Reserven vorhanden. Diese wurden im Rahmen der Einbringung des Lizenzspielbetriebs seitens des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. in die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA im Jahr 2001 gehoben.

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte mit dem am Abschlussstichtag bestehenden unternehmensindividuellen Steuersatz von 32,45%. Die Veränderung der latenten Steuern beträgt TEUR 167 (Ertrag) und wird gesondert unter den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB lagen zum Abschlussstichtag nicht vor.

Am Abschlussstichtag bestehen folgende in der Bilanz nicht auszuweisende sonstige finanzielle Verpflichtungen, und zwar

TEUR
Verpflichtungen aus Leasingverträgen und sonstigen Gebühren 2.446
Verpflichtung aus sonstigen Mietverträgen (Fan-Shops) 1.733
Verpflichtungen aus Erbpachtverträgen 1.716
Verpflichtungen aus langfristigen Miet- und Nutzungsüberlassungsverträgen (Stadionpachtvertrag)
– unter der Annahme Verbleib in 1. Bundesliga 76.435
– unter der Annahme Abstieg in 2. Bundesliga 35.345
Verpflichtungen aus fest abgeschlossenen Transfer- und Spielervermittlerverträgen 6.900
Bestellobligo für vertraglich vereinbarte Merchandisingartikel der Saison 2016/2017 2.481

Die Verpflichtungen aus Leasingverträgen und sonstigen Gebühren beinhalten die künftigen Aufwendungen aus dem im Geschäftsjahr 2015/2016 begonnenen Wechsel der Server-Umgebung der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA. Die planmäßig im Herbst 2016 abzuschließende Maßnahme hat darüber hinaus ein Gesamtvolumen in der Ersteinrichtung von rd. TEUR 400. Die monatlich anfallenden Gebühren für den im Zuge der Umstellung neu abgeschlossenen, über 4 Jahre laufenden Dienstleistungsvertrag für Hardware & Lizenzen sind in der obigen Position enthalten.

Die unterschiedlichen Verpflichtungen aus dem Stadionpachtvertrag in den Varianten der 1. Liga und 2. Liga resultieren aus einer Regelung im Pachtvertrag für das Stadion, nach der die Höhe des Pachtzinses von der Teilnahme an der 1. oder 2. Liga abhängt. Der im Geschäftsjahr 2013/2014 neu gefasste Pachtvertrag ist bis zum 30. Juni 2024 befristet.

Bei der Bemessung der ausstehenden Pachtaufwendungen aus der Beherbergung der Fan-Shops bei den Standorten Köln-Weiden, Köln-Kalk und Köln-Innenstadt wurden die aktuell noch fixen Erstlaufzeiten des jeweiligen Pachtverhältnisses angesetzt. Bei den Standorten Weiden und Kalk wurden im Geschäftsjahr 2015/2016 neue Räumlichkeiten gepachtet.

Mit dem Vermarkter der Agenturrechte, der Infront Germany GmbH, Frankfurt, wurde für die ersten beiden Vertragsjahre ab dem 1. Juli 2014 keine vermittlungsumsatzabhängige, sondern eine fixe Provision vereinbart.

Im Rahmen von zurückgekauften Genussrechten aus früheren Geschäftsjahren wurde ein Forderungsverzicht mit Besserungsschein ausgesprochen.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse betragen im Berichtsjahr EUR 102,4 Mio. und gliedern sich nach Tätigkeitsfeldern wie folgt:

2015/2016 2014/2015
TEUR TEUR
Spielbetrieb 19.427 18.671
Werbung 33.908 31.148
Fernseh- u. Hörfunkverwertung 26.026 22.206
Transfer 10.703 853
Merchandising 10.404 9.268
Catering 1.906 1.763
Handel 59 81
102.433 83.990

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 362 primär aus Auflösungen von Rückstellungen, aus nachträglichen Mediaeinnahmen sowie sonstigen periodenfremden Erträgen enthalten.

Der Materialaufwand betrifft Aufwendungen aus dem Bereich Merchandising und Catering.

Das Ergebnis wurde im Berichtsjahr durch periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.035, im Wesentlichen aus der Zuführung von Einzelwertberichtigungen, aus Forderungsverlusten und Verlusten aus Anlagenabgängen, belastet. Darüber hinaus wurde eine außerplanmäßige Abschreibung im Sachanlagevermögen i.H.v. TEUR 87 vorgenommen.

Das außerordentliche Ergebnis beinhaltet die vertragsgemäß an die Kapitalgeber der ersten Tranche der Genussrechte aus der Vereinbarung zum Forderungsverzicht mit Besserungsschein zu zahlenden TEUR 100 für das Erreichen eines einstelligen Tabellenplatzes zum Abschluss der Bundesligasaison 2015/2016. Die Aufwendungen aus der Bedienung des Besserungsscheins werden als außerordentlicher Posten ausgewiesen.

Für das Geschäftsjahr 01.07.2015 — 30.06.2016 sind folgende Abschlussprüferhonorare angefallen:

TEUR
a) Abschlussprüfungsleistungen 31
b) andere Bestätigungsleistungen 37
c) Steuerberatungsleistungen 40
d) sonstige Leistungen 45
153

V. Sonstige Angaben

1. Anteilsbesitz

Die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA ist an keiner anderen Gesellschaft beteiligt.

2. Organe

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die 1. FC Köln Verwaltungs GmbH, Köln, die am Kapital der Gesellschaft nicht beteiligt ist. Diese ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (AG Köln HRB 37030). Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag EUR 25.000,00.

Zum Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin (AG Köln HRB 36162) waren im Berichtszeitraum bestellt:

Herr Alexander Wehrle, Dipl.-Verw.Wiss. (kaufmännischer Bereich)

Herr Jörg Schmadtke, Sportmanager (sportlicher Bereich)

Die Herren Wehrle und Schmadtke sind vom Verbot des § 181, 2. Alternative BGB befreit und befugt, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten, nicht jedoch mit sich im eigenen Namen abzuschließen. Beide vertreten die Gesellschaft gemeinsam mit dem jeweils anderen Geschäftsführer oder gemeinsam mit einem Prokuristen der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat bestand im Berichtszeitraum aus folgenden Mitgliedern:

Peter Albrecht, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater,

Dr. Jörg Heyer, Rechtsanwalt (Mitglied seit 27. April 2016)

Philipp Koecke, Vorstand Finanzen SolarWorld AG, (stellv. Vorsitzender seit 25. April 2016)

Jürgen Meisch, Geschäftsführer Achalm Capital GmbH,

Dr. Jürgen Sieger, Rechtsanwalt, (Vorsitzender und Mitglied bis 21. April 2016)

Lionel Souque, Vorstand REWE Group, (stellv. Vorsitzender; Vorsitzender seit 25. April 2016)

Jörn Stobbe, Managing Director RREEF Management GmbH

Die Amtszeit des neuen Aufsichtsrates endet grundsätzlich mit Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017/2018 beschließt. Lediglich bei den Herren Koecke und Souque, die bereits dem bisherigen Aufsichtsrat angehört haben, endet die reguläre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat aus rechtlichen Gründen mit Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015/2016 beschließt.

Herr Dr. Jürgen Sieger wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 21. April 2016 gemäß § 103 Abs.1 i.Vm. § 278 Abs. 3 AktG mit sofortiger Wirkung von seinem Amt als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen.

In der Aufsichtsratssitzung vom 25. April 2016 wurden Herr Lionel Souque zum neuen Vorsitzenden und Herr Philipp Koecke zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27. April 2016 wurde Herr Dr. Jörg Heyer mit sofortiger Wirkung in den Aufsichtsrat gewählt.

Bezüglich der Angabe der Geschäftsführerbezüge wird von der Regelung gem. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine Bezüge.

3. Beziehungen zu nahestehenden Personen

Der 1. Fußball-Club Köln 01/07 e. V. (AG Köln Vereinsregister Nr. 4346) hält 100% des Kommanditaktienkapitals der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA und 100% der Anteile an der 1. FC Köln Verwaltungs GmbH.

4. Arbeitnehmer

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

TEUR
Löhne und Gehälter 38.410
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 2.993
41.403

Im Berichtszeitraum waren durchschnittlich 661 Mitarbeiter (30.06.2015: 648) beschäftigt. Die Ermittlung i.S.d. § 285 Nr. 7 HGB wurde nach Köpfen wie folgt vorgenommen:

Anzahl
Angestellte im sportlichen Bereich 147
Angestellte im Verwaltungsbereich 98
Aushilfen 416
661

5. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt der Hauptversammlung vor, den sich nach den Einstellungen in die Gewinnrücklagen (gesetzliche Rücklage) i.H.v. EUR 250.000,00 und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags (EUR 244.564,38) ergebenden Bilanzgewinn i.H.v. EUR 6.424.566,73 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Köln, den 9. September 2016

gez. 1. FC Köln Verwaltungs GmbH

vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Wehrle

vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Schmadtke

Brutto-Anlagenspiegel zum 30.06.2016

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.07.2015 Zugänge Abgänge Umbuchungen 30.06.2016
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 41.237.038,31 16.500.690,22 9.077.088,58 135.165,49 48.795.805,44
2. geleistete Anzahlungen 135.165,49 0,00 0,00 -135.165,49 0,00
41.372.203,80 16.500.690,22 9.077.088,58 0,00 48.795.805,44
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 17.083.947,51 830.307,80 0,00 232.855,84 18.147.111,15
2. technische Anlagen und Maschinen 965.911,83 16.955,34 0,00 0,00 982.867,17
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.796.267,79 718.130,31 12.698,28 32.309,15 4.534.008,97
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 501.730,07 614.534,09 0,00 -265.164,99 851.099,17
22.347.857,20 2.179.927,54 12.698,28 0,00 24.515.086,46
63.720.061,00 18.680.617,76 9.089.786,86 0,00 73.310.891,90
Kumulierte Abschreibungen
01.07.2015 Zuführungen Abgänge Umbuchungen 30.06.2016
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 21.980.210,60 8.771.271,21 6.866.131,08 0,00 23.885.350,73
2. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
21.980.210,60 8.771.271,21 6.866.131,08 0,00 23.885.350,73
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 6.229.804,92 713.380,05 0,00 0,00 6.943.184,97
2. technische Anlagen und Maschinen 533.166,94 85.985,38 0,00 0,00 619.152,32
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.317.883,06 473.881,24 3.177,00 0,00 2.788.587,30
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
9.080.854,92 1.273.246,67 3.177,00 0,00 10.350.924,59
31.061.065,52 10.044.517,88 6.869.308,08 0,00 34.236.275,32
Buchwerte
30.06.2016 30.06.2015
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 24.910.454,71 19.256.827,71
2. geleistete Anzahlungen 0,00 135.165,49
24.910.454,71 19.391.993,20
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11.203.926,18 10.854.142,59
2. technische Anlagen und Maschinen 363.714,85 432.744,89
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.745.421,67 1.478.384,73
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 851.099,17 501.730,07
14.164.161,87 13.267.002,28
39.074.616,58 32.658.995,48

Forderungenspiegel

Bilanzposten Bezeichnung der Forderung Gesamtbetrag davon fällig nach 30.06.2017 frei verfügbar Abtretung/Verpfändung Stand 30.06.2016
TEUR TEUR TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.156 200 4.156
Forderungen gegen Gesellschafter 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. 759 0 759
Wertpapiere 1 0 1
Sonstige Vermögensgegenstände 2.082 41 1.082 Verpfändung in Höhe von TEUR 1.000 an die Sparkasse KölnBonn für die Besicherung eines Darlehens
Kasse/Bankguthaben 15.406 0 15.406
Rechnungsabgrenzung 179 45 179
Summe 22.583 286 21.583

Verbindlichkeitenspiegel

Bilanzposten Bezeichnung der Verbindlichkeit Gesamt-
betrag
davon fällig bis 30.06.2017 davon fällig vom 01.07.2017 – 30.06.2021 davon fällig nach 30.06.2021 besicherte Beträge Art der Sicherheit
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Rückstellungen Steuerrückstellungen 5.486 5.486 0 0 0
sonstige Rückstellungen 4.573 4.512 61 0 0
10.059 9.998 61 0 0
Anleihen 12.840 340 12.500 0 0
– davon konvertibel: € 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Annuitäten-
darlehen Sparkasse KölnBonn/
Kreissparkasse Köln
3.080 811 2.269 0 3.080 Abtretung vertraglicher Ansprüche
Baudarlehen Sparkasse KölnBonn 1.292 181 827 284 1.292 Grundschuld auf Erbbaurecht T€ 1.790
4.372 992 3.096 284 4.372
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.006 5.945 61 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 64 64 0 0 0
sonstige Verbindlichkeiten Privatdarlehen 3.000 0 3.000 0 1.000 Abtretung vertraglicher Ansprüche
Umsatzsteuer/
Lohnsteuer
4.025 4.025 0 0 0
sonstige 148 102 23 23 0
7.173 4.127 3.023 23 1.000
Rechnungsabgrenzung
– Sponsoring/Dauerkarten/Sonstige 14.230 14.208 15 7 0
Passive latente Steuern 346 205 22 119 0
Summe 55.090 35.879 18.778 433 5.372

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 wurde am 20. September 2016 von der Hauptversammlung festgestellt.

Lagebericht der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA
für das Geschäftsjahr 2015/2016

A. Grundlagen des Unternehmens

Die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA („1. FC Köln“) entstand durch Ausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. Sie wurde am 6. März 2002 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 37030 eingetragen.

Die Kapitalgesellschaft wurde gegründet, um den 1. FC Köln zukunftsfähig zu strukturieren. Neben Haftungsbeschränkungen für den Verein standen die weitere Professionalisierung der Führungsstrukturen und die Erschließung neuer Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung im Vordergrund.

Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit ist der Lizenzspielbetrieb im Profifußball.

Der 1. FC Köln hat für die Saison 2015/2016 die Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesliga ohne Auflagen und Bedingungen von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH („DFL“) erhalten.

Das Stammkapital des 1. FC Köln in Höhe von EUR 2,5 Mio. wird zu 100 % vom 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. gehalten. Die Gesellschaft wird durch die einzige persönlich haftende Gesellschafterin, der 1. FC Köln Verwaltungs GmbH, Köln, vertreten, welche wiederum durch die Geschäftsführer Alexander Wehrle (kaufmännischer Bereich) und Jörg Schmadtke (sportlicher Bereich) vertreten wird.

Die beiden ehemaligen Tochtergesellschaften, 1. FC Köln Marketing & Vertriebs GmbH und 1. FC Köln Gaststätten GmbH (beide Köln), sind im Geschäftsjahr 2014/2015 rückwirkend zum 1. Juli 2014 auf die Muttergesellschaft verschmolzen worden.

B. Wirtschaftsbericht

I. Darstellung des Geschäftsverlaufs

1. Entwicklung des Markt- und Wettbewerbsumfelds im Geschäftsjahr

Der Profifußball erfreut sich wie in den Vorjahren hoher Beliebtheit.

Die Gesamterträge der Lizenzvereine in der ersten und zweiten Bundesliga beliefen sich laut einer Studie der DFL in der Saison 2014/2015 auf EUR 3.127 Mio. (Saison 2013/2014: EUR 2.904 Mio.), wobei rd. 84% davon auf die Bundesliga entfallen. Dieser elfte Umsatzrekord in Folge beruht nicht zuletzt auf der Steigerung der Transfererlöse in der Bundesliga um rd. 35% gegenüber der Vorsaison.

Der Gesamtumsatz der 18 Bundesligisten konnte in der Saison 2014/2015 um 7,2% gesteigert werden konnte, wobei die Erträge aus der medialen Vermarktung zusammen mit den Werbeerträgen die größten Einnahmequellen darstellen. Dabei hat die Bundesliga erstmals die Umsatzgrenze von EUR 2.500 Mio. überschritten, neun Clubs der Bundesliga konnten dabei einen Jahresumsatz von mehr als EUR 100 Mio. verbuchen.

Für die Saison 2015/2016 ist mit gleichbleibend hohen Erträgen zu rechnen, so dass die deutsche Bundesliga weiterhin einen Spitzenplatz im europäischen Fußball einnimmt.

Gleichbleibend hoch ist auch das Zuschauerinteresse. Mit 13,1 Mio. Stadionbesuchern konnte die Bundesliga den Zuschauerrekord aus der Saison 2011/2012 (13,6 Mio.) nicht ganz erreichen, allerdings entspricht der neuerliche Wert immer noch einem respektablen Durchschnitt von 42.685 Besuchern pro Spiel und liegt damit auf dem zweithöchsten Zuschauerschnitt in der Historie. Die Bundesliga konnte damit wiederum ihren Spitzenplatz bei den Top Five Ligen in Europa behaupten. Eine ähnliche Entwicklung zeigt die 2. Bundesliga, wo mit rd. 5,4 Mio. Zuschauern ein zwar gegenüber der Vorsaison leichter Zuschauerrückgang verzeichnet werden musste, mit durchschnittlich 17.613 Besuchern pro Spiel aber der drittbeste Wert der mehr als 40-jährigen Geschichte der Spielklasse erreicht wurde.

Gleichzeitig mit der weiterhin guten Entwicklung der Bundesliga steigt auch deren Bedeutung als Steuerzahler und Erwerbsquelle für die Gesamtwirtschaft: So waren in der Saison 2014/2015 für alle 36 Proficlubs und deren Tochterunternehmen insgesamt 17.923 Menschen in direkter Anstellung tätig, was einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr von rd. 4% entspricht. Bezieht man noch die indirekt rund um den Profifußball Beschäftigten (Sanitäts-, Sicherheits- und Wachdienste etc.) mit ein, beläuft sich die Zahl der Arbeitnehmer auf 50.237.

Auch der Staat profitiert von der guten Entwicklung, so belaufen sich die kumulierten betrieblichen und personenbezogenen Steuern und Abgaben aller Proficlubs in der Saison 2014/2015 auf EUR 980,9 Mio., was einem Anteil von 31% des Gesamtumsatzes entspricht.

Die DFL hat im Wege der Zentralvermarktung mit verschiedenen Partnern Medienverträge für die Spielzeiten 2013/2014 bis 2016/2017 in Höhe von jährlich durchschnittlich rund EUR 628 Mio. (insgesamt rund EUR 2,51 Mrd.) abgeschlossen. Am 9. Juni 2016 hat die DFL die Rahmendaten aus der Vergabe der nationalen Medienrechte für die Spielzeiten 2017/2018 bis einschließlich 2020/2021 bekanntgegeben: Demnach steigen die jährlichen Einnahmen für die Bundesligisten auf durchschnittlich EUR 1,16 Mrd., insgesamt auf EUR 4,64 Mrd. für den neu vermarkteten Zeitraum. Die erwarteten Zuwachsraten aus der internationalen Vermarktung werden diesen Betrag nochmals steigern. Darüber hinaus können sich noch zusätzliche Erträge aus den beiden bislang noch nicht vergebenen Medienpaketen ergeben.

Das Bundeskartellamt hat die zentrale Ausschreibung der Medienrechte durch die DFL für die Spielzeiten 2009/2010 bis 2012/2013 und 2013/2014 bis 2016/2017 untersucht und erklärt, dass es keinen Anlass sieht, einzuschreiten. Die DFL hat bei der Ausschreibung der medialen Rechte für die Spielzeiten 2017/2018 bis einschließlich 2020/2021 jedoch die Vorbehalte seitens des Bundeskartellamtes bezüglich eines in der Vergangenheit möglichen Erwerbs aller Live-Rechte der Bundesliga durch einen einzigen Bieter (aktuell der Pay-TV Sender Sky) mit der Einführung eines Alleinerwerbsverbots (sog. No Single Buyer Rule) berücksichtigt, so dass das geänderte Ausschreibungsmodell der DFL (Vergabe einzelner Rechtepakete) am 11. April 2016 vom Bundeskartellamt genehmigt worden ist.

2. Geschäftsverlauf der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA im Geschäftsjahr 2015/2016

Zu Beginn der Saison 2015/2016 wurde als Ziel der Klassenerhalt in der Bundesliga ausgegeben. Die Lizenzmannschaft konnte während des gesamten Saisonverlaufs in der Tabelle einen ausreichenden Abstand zu den Abstiegsplätzen wahren, und die Saison 2015/2016 konnte letztendlich auf dem 9. Tabellenplatz abgeschlossen werden. Dieser stellt die beste Tabellenplatzierung in der Bundesliga seit der Spielzeit 1991/1992 dar.

Zur Erreichung des für die Saison 2015/2016 ausgegebenen Ziels wurden zahlreiche Veränderungen im Lizenzkader vorgenommen, so haben 12 Spieler (davon 2 auf Leihbasis verpflichtete Spieler) den Verein endgültig verlassen, ein Spieler wurde während der Saison an einen anderen Club ausgeliehen. Auf der anderen Seite wurden 6 Spieler fest und 1 weiterer auf Leihbasis verpflichtet.

Auf der Ertragsseite konnten im Bereich Spielbetrieb Meisterschaft (Zuschauereinnahmen) die Erwartungen übertroffen werden. Mit durchschnittlich 45.572 verkauften Karten pro Spiel lag die Zuschauerresonanz deutlich über dem geplanten Ansatz. Mit dem genannten Zuschauerinteresse belegt der 1. FC Köln weiterhin einen Spitzenplatz in der Zuschauerstatistik der Bundesligisten. Die Dauerkarten konnten mit rund 25.000 Stück wieder vollständig abgesetzt werden, was eine seit Jahren bestehende enorme Bindung der Fans an den 1. FC Köln widerspiegelt.

Die Erträge aus der Hospitality-Vermarktung haben leicht über den Erwartungen gelegen. Insgesamt konnten in den Business-Bereichen (West, Nord & Ost) 2.451 Business Seats und 52 Logen verkauft werden. Dies entspricht einem Auslastungsgrad von 95% bei den verfügbaren Business Seat-Dauerkarten und einer Vollauslastung im Bereich der Logen.

Bei den sonstigen Sponsoringeinnahmen wurden die Erwartungen ebenfalls leicht übertroffen.

Aufgrund einer schlechteren Platzierung in der Tabelle der zentral vermarkteten Rechte konnten die geplanten Medieneinnahmen nicht ganz erreicht werden. Die Einnahmen aus Transfer haben dafür deutlich über dem budgetierten Wert gelegen.

Die Erträge aus dem Bereich Merchandising haben die Erwartungen deutlich übertroffen und für einen erneuten Umsatzrekord in diesem Segment gesorgt.

Die sonstigen Aufwendungen haben insgesamt deutlich über dem budgetierten Wert gelegen, insbesondere die Aufwendungen in den Bereichen Personalaufwand Lizenz und Materialaufwand lagen über den Planwerten. Diese Aufwandssteigerungen sind allerdings Ergebnis der unterjährig gegenüber dem Budget deutlich verbesserten Ertragssituation. Des Weiteren haben die periodenfremden Aufwendungen durch Spielerabgänge und wertberichtigte Forderungen über dem Planwert gelegen.

Insgesamt hat der Geschäftsverlauf der Saison 2015/2016 eine sehr erfreuliche Entwicklung genommen, die zu Beginn des Geschäftsjahres eruierten Chancen haben sich in den Bereichen Sponsoring, Merchandising und Spielbetrieb deutlich über den konservativ gefassten Erwartungen realisiert und die Risiken mit den zum Teil ebenfalls über den Planwerten gelegenen Aufwendungen mehr als kompensiert. Somit schließt der 1. FC Köln das Geschäftsjahr 2015/2016 mit einem Gesamtumsatz von TEUR 107.095 und einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 6.430 ab. Beide Werte sind wiederum jeweils Bestmarken in der Historie der Gesellschaft, insbesondere der erstmalig erzielte Gesamtumsatz von mehr als EUR 100 Mio. stellt einen Meilenstein in der Entwicklung der Gesellschaft dar.

Als Ergebnis der positiven Entwicklung beträgt das Eigenkapital zum 30.06.2016 nunmehr TEUR 9.175. Die Liquiditätssituation des 1. FC Köln ist ungefährdet.

II. Darstellung der Lage

1. Vermögenslage

Abgeleitet aus der Bilanz zum 30.06.2016 und der Vorjahresbilanz ergibt sich nachfolgende Übersicht zur Vermögenslage:

30.06.2016 30.06.2015 Veränderung
gesamt kurzfristig gesamt kurzfristig gesamt
TEUR % TEUR TEUR % TEUR TEUR %
Vermögen
Immaterielle Anlagen 24.911 38,8 0 19.392 39,1 0 5.519 28,5
Sachanlagen 14.164 22,0 0 13.267 26,8 0 897 6,8
Anlagevermögen 39.075 60,8 0 32.659 65,9 0 6.416 19,6
Vorräte 2.607 4,0 2.607 2.263 4,5 2.263 344 15,2
Wertpapiere, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.998 10,9 6.757 5.977 12,1 5.961 1.021 17,1
Liquide Mittel 15.406 24,0 15.406 8.523 17,2 8.523 6.883 80,8
Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) 179 0,3 134 125 0,3 72 54 43,2
Umlaufvermögen/RAP 25.190 39,2 24.904 16.888 34,1 16.819 8.302 49,2
Bilanzsumme 64.265 100,0 24.904 49.547 100,0 16.819 14.718 29,7
Kapital
Gezeichnetes Kapital 2.500 3,9 0 2.500 5,0 0 0 0,0
Gewinn-/Verlustvortrag 245 0,4 0 -2.474 -5,0 0 2.719
Jahresergebnis 6.430 10,0 0 2.719 5,5 0 3.711 136,5
Eigenkapital 9.175 14,3 0 2.745 5,5 0 6.430 234,2
Rückstellungen 10.059 15,7 9.998 7.492 15,1 7.409 2.567 34,3
Verbindlichkeiten 30.455 47,4 11.468 30.439 61,5 9.430 16 0,1
Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) 14.230 22,1 14.208 8.358 16,9 8.358 5.872 70,3
Passive latente Steuern 346 0,5 205 513 1,0 167 -167 -32,6
Fremdkapital/RAP 55.090 85,7 35.879 46.802 94,5 25.364 8.288 17,7
Bilanzsumme 64.265 100,0 35.879 49.547 100,0 25.364 14.718 29,7

Der Anstieg der immateriellen Vermögensgegenstände resultiert aus Zugängen zum Lizenzspielervermögen, welche die erfolgten Abschreibungen und Abgänge mehr als kompensiert haben.

Die Veränderung beim Sachanlagevermögen ist primär durch Investitionen im Business Bereich des RheinEnergieSTADION, durch Investitionen aufgrund des Neubezugs von Fan-Shop-Räumlichkeiten und dem Ausbau der IT-Infrastruktur begründet. Darüber hinaus wurden Anzahlungen für noch nicht abgeschlossene bzw. kommende Investitionen in das Betriebsgelände geleistet.

Insgesamt liegt die Anlagenintensität bei rd. 61%.

Nicht im Anlagevermögen aktiviert ist das RheinEnergieStadion, welches von der Kölner Sportstätten GmbH langfristig bis zum 30.06.2024 gepachtet wurde.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sich gegenläufig entwickelt: Die Forderungen sind durch solche aus Transfer und aus sonstigen Lieferungen und Leistungen deutlich angestiegen, dies wurde zum Teil durch die gesunkenen sonstigen Vermögensgegenstände in Form von Forderungen aus Versicherungsentschädigungen und aus zu erstattenden Steuern kompensiert.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wird weiterhin das verpfändete Guthaben in Höhe von TEUR 1.000 bei Kreditinstituten zur Besicherung eines Darlehens ausgewiesen.

Bezüglich der Entwicklung der liquiden Mittel verweisen wir auf die nachfolgende Analyse der Finanzlage.

Die Veränderung des Eigenkapitals beruht auf dem erzielten Jahresergebnis.

Bei den Rückstellungen sind die Steuerrückstellungen aufgrund des gegenüber dem Vorjahr deutlich verbesserten Vorsteuerergebnisses deutlich angestiegen. Bei den sonstigen Rückstellungen hat insbesondere die Inanspruchnahme der im Vorjahr passivierten Verpflichtung aus der Bedienung einer ausstehenden Transferbeteiligung zu einer Verminderung geführt.

Bei den insgesamt gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig veränderten Verbindlichkeiten haben sich einige kompensatorische Effekte ergeben. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich durch die ratierliche Tilgung verringert, während von den gewährten Privatdarlehen TEUR 2.000 zurückgeführt werden konnten. Kompensatorisch haben sich die Verbindlichkeiten aus Transfer durch die Investitionen in den Lizenzspielerkader deutlich erhöht.

Die Verbindlichkeiten beinhalten die nicht nachrangigen, unbesicherten Inhaberschuldverschreibungen („FC-Anleihe 201212017″), die in der Zeichnungsfrist vom 8. August bis 29. Oktober 2012 im Gesamtwert von EUR 9.999.572,00 platziert werden konnten sowie die zum 1. November 2012 im Rahmen eines nicht-öffentlichen Angebots platzierten weiteren, nicht nachrangigen und unbesicherten Inhaberschuldverschreibungen („1. FC-Köln 5%-Anleihe von 201212017”) in global verbriefter Form im Gesamtbetrag von EUR 2.500.000,00.

Des Weiteren wurden ab dem 19. August 2016 zum Umtausch bzw. zur Refinanzierung der beiden vorgenannten, in 2017 fälligen Anleihen aus 2012 zwei neue Anleihen mit einem Gesamtvolumen von EUR 15.500.000,00 begeben, die Emission war zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung noch nicht abgeschlossen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Ausführungen im Anhang verwiesen.

Die passiven latenten Steuern gemäß § 274 Abs. 1 HGB beruhen auf unterschiedlichen Wertansätzen in Handels- und Steuerbilanz, welche sich im kommenden Geschäftsjahr umkehren werden. Es handelt sich im Wesentlichen um die Abgrenzung des noch zu erwartenden Steueraufwands aus dem im Vergleich zur Handelsbilanz höheren steuerlichen Verschmelzungsgewinn sowie um in der Handelsbilanz realisierte stille Reserven im Zuge der Einbringung des Lizenzspielbetriebs in die Gesellschaft seitens des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. Die Veränderung des Postens wurde gegen den Steueraufwand erfasst.

2. Finanzlage

Die Entwicklung der Finanzlage gibt die nachfolgende Kapitalflussrechnung wieder. Der Aufbau der Kapitalflussrechnung entspricht den Grundsätzen des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 21 (DRS 21) nach der indirekten Methode:

01.07.2015 – 30.06.2016 01.07.2014 30.06.2015
TEUR TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis 6.430 2.719
Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens 10.045 8.998
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen -1.328 12
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+)/Erträge (-) 0 -450
Gewinn (-)/Verlust (+) aus Anlageabgängen -8.430 -16
Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva 328 374
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 5.511 -2.371
Zinsaufwendungen (+)/Zinserträge (-) 1.222 1.509
Ertragsteueraufwand (+)/-ertrag (-) 4.092 2.737
Ein- (+) und Auszahlungen (-) aus außerordentlichen Posten -100 0
Ertragsteuerzahlungen (-) -937 -802
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 16.833 12.710
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 0 0
Auszahlungen (-) für Investitionen in das Sachanlagevermögen -2.180 -1.992
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 8.885 425
Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -13.001 -7.983
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 0 5
Erhaltene Zinsen (+) 51 5
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -6.245 -9.540
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen (+) aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 0 0
Auszahlungen aus Genussrechtsrückkauf 0 -200
Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -2.939 -2.384
Gezahlte Zinsen (-) -766 -938
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -3.705 -3.522
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 – 3) 6.883 -352
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 8.523 8.875
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 15.406 8.523
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 15.406 8.523
jederzeit fällige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 15.406 8.523

3. Ertragslage

Aus der Gegenüberstellung der Gewinn- und Verlustrechnung des abgelaufenen Geschäftsjahres 2015/2016 mit der des entsprechenden Vorjahreszeitraums ergibt sich die folgende Ertragsübersicht. Die im Rahmen der erfolgten Verschmelzung neu hinzugekommenen Erlös- und Aufwandskonten aus den ehemaligen Tochtergesellschaften wurden in einigen Bereichen neu zugeordnet. Die Vorjahreszahlen der Gewinn- und Verlustrechnung zum 30.06.2015 wurden entsprechend angepasst:

01.07.2015 – 30.06.2016 01.07.2014 – 30.06.2015 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Umsatzerlöse 102.433 95,6 83.990 93,6 18.443 22,0
Andere Erträge 4.662 4,4 5.759 6,4 -1.097 -19,0
Betriebsleistung 107.095 100,0 89.749 100,0 17.346 19,3
Materialaufwand -6.644 -6,1 -5.947 -6,6 -697 11,7
Personalaufwand -41.403 -38,7 -33.381 -37,2 -8.022 24,0
Abschreibungen -10.044 -9,4 -8.998 -10,0 -1.046 11,6
Erfolgsunabhängige Steuern -19 0,0 -19 0,0 0 0,0
Andere Aufwendungen -37.140 -34,7 -34.889 -38,9 -2.251 6,5
Betriebsaufwand -95.250 -88,9 -83.234 -92,7 -12.016 14,4
Betriebsergebnis 11.845 11,1 6.515 7,3 5.330 81,8
Finanzerträge 51 0,0 28 0,0 23 82,1
Finanzaufwendungen -1.273 -1,2 -1.537 -1,7 264 -17,2
Finanzergebnis -1.222 -1,2 -1.509 -1,7 287 -19,0
Ergebnis vor Ertragsteuern 10.623 9,9 5.006 5,6 5.617 112,2
Außerordentliches Ergebnis -100 -0,1 450 0,5 -550 -122,2
Ertragsteuern -4.093 -3,8 -2.737 -3,1 -1.356 49,5
Jahresergebnis 6.430 6,0 2.719 3,0 3.711 136,5

Die Entwicklung der Umsatzerlöse zeigt die folgende Übersicht:

01.07.2015- 1.7.2014
30.06.2016 30.06.2015 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Spielbetrieb 19.427 19,0 18.671 22,2 756 4,0
Werbung 33.908 33,1 31.148 37,2 2.760 8,9
Fernseh- und Hörfunkverwertung 26.026 25,4 22.206 26,4 3.820 17,2
Transfer 10.703 10,4 853 1,0 9.850 1.154,7
Merchandising 10.404 10,2 9.268 11,0 1.136 12,3
Catering 1.906 1,9 1.763 2,1 143 8,1
Handel 59 0,0 81 0,1 -22 -27,2
Umsatzerlöse 102.433 100,0 83.990 100,0 18.443 22,0

Die gestiegenen Erlöse im Bereich Spielbetrieb resultieren neben den gestiegenen Erlösen aus Freundschaftsspielen aus der im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Zuschauerzahl.

Die Erlöse im Bereich Werbung haben sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund des neu abgeschlossenen Ausrüstervertrags mit ERIMA und der Preissteigerungen im Co-Sponsoring erhöht.

Die Erhöhung im Bereich Fernseh- und Hörfunkverwertung erklärt sich hauptsächlich aus den gegenüber der Vorsaison verbesserten Platzierung in der Fernsehgeldtabelle und dem erhöhten Ausschüttungsvolumen aus der In- und Auslandsvermarktung.

Die deutliche Steigerung der Erträge im Transferbereich resultiert im Wesentlichen aus den erfolgten Transfers der Spieler Kevin Wimmer und Anthony Ujah.

Die Erhöhung der Merchandising-Erträge beruht neben der gesteigerten Nachfrage aufgrund der positiven sportlichen Entwicklung in erster Linie auf der weiterhin erfolgreichen Erweiterung der Produktpalette.

Die Steigerung beim Catering resultiert primär aus der im Geschäftsjahr erfolgten Veräußerung von Getränken aus einem Barterkontingent an den Betreiber des Caterings im Publicbereich.

Die Personalaufwendungen haben sich insbesondere aufgrund der angestiegenen Gehälter im Zuge der qualitativen Steigerung des Lizenzspielerkaders erhöht.

Aufgrund von Neuinvestitionen in den Lizenzspielerkader sind die Abschreibungen insbesondere bei den immateriellen Vermögensgegenständen (Lizenzbereich) angestiegen.

Die anderen Aufwendungen sind durch den Anstieg in verschiedensten Positionen gegenüber dem Vorjahr erhöht: Neben einem Anstieg der Verbandsabgaben hat sich die Vermarktungsprovision erhöht, da diese neben dem Fixum erstmals auch einen zusätzlichen variablen Anteil enthält, welcher durch die sehr gute Umsatzentwicklung im Bereich Werbung zum Tragen gekommen ist. Der Anstieg der Umsatzerlöse ist auch ursächlich für die Erhöhung der sonstigen Aufwendungen im Bereich des Merchandising, bspw. beim Vertriebsdienstleister. Darüber hinaus haben sich die Aufwendungen aus der Werbung aufgrund des gestiegenen Abschlusses von so genannten Bartervereinbarungen erhöht. Aufgrund des höheren Bedarfs an Forderungsabschreibungen bzw. Wertberichtigungen haben die periodenfremden Aufwendungen ebenfalls zu einem Anstieg der anderen Aufwendungen beigetragen.

Die Zinsaufwendungen sind primär durch die planmäßige Tilgung der bestehenden Darlehen gegenüber dem Vorjahr gesunken, dies wurde zum Teil durch die erstmalig zu zahlende Bereitstellungsprovision für die Kontokorrentkreditlinie kompensiert.

Das außerordentliche Ergebnis beinhaltet die vertragsgemäß an die Kapitalgeber der ersten Tranche der ehemals begebenen Genussrechte aus der Vereinbarung zum Forderungsverzicht mit Besserungsschein zu zahlenden TEUR 100 für das Erreichen eines einstelligen Tabellenplatzes zum Abschluss der Bundesligasaison 2015/2016. Die Aufwendungen aus der Bedienung des Besserungsscheins werden als außerordentlicher Posten ausgewiesen.

Die Erhöhung der Ertragsteuern beruht in erster Linie auf dem gegenüber dem Vorjahr deutlich höheren Vorsteuerergebnis aufgrund des guten Geschäftsverlaufs.

C. Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag traten mit Ausnahme der neuen Anleihenemission keine Vorgänge von besonderer Bedeutung auf und haben sich keine Ereignisse ergeben, die den Bestand des Unternehmens gefährden. Den erkennbaren Risiken wurde im Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres durch ausreichende Rückstellungsbildung und Wertberichtigungen Rechnung getragen.

D. Chancen- und Risikobericht

Der 1. FC Köln unterliegt — wie andere Teilnehmer an der Bundesliga auch — rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, die sich auf die künftige Entwicklung des Unternehmens auswirken können. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang als allgemeine Risiken insbesondere:

Mangelnder sportlicher Erfolg, insbesondere Abstieg in die 2. Liga oder weiterer Abstieg

Künftige Entwicklung des Transfermarktes

Einnahmen aus Fernsehlizenzen

Abhängigkeit von Personen in Schlüsselfunktionen

Sportinvalidität von Leistungsträgern

Abnahme der Popularität des Fußballsports

Lizenzentzug/fehlende Lizenzerteilung

Veränderung von rechtlichen Rahmenbedingungen

Dopingvergehen durch Spieler

Entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg des 1. FC Köln ist der sportliche Erfolg der Lizenzmannschaft. Ein Abstieg in die 2. Bundesliga ist für den Club mit erheblichen Einnahmeverlusten verbunden. Insbesondere die Einnahmen aus der zentralen Vermarktung der Fernsehrechte und aus Werbeverträgen würden deutlich niedriger ausfallen.

Ein dauerhafter Verbleib in der 2. Bundesliga oder ein Abstieg in eine niedrigere Spielklasse hätte weitere Einnahmeverluste zur Folge. Zudem könnte das Zuschauerinteresse nachlassen. Aus diesem Grunde strebt der 1. FC Köln die Etablierung in der Bundesliga an.

Aufgrund der Unwägbarkeiten des Profifußballs bestehen unabhängig von der Ligazugehörigkeit grundsätzlich finanzielle Risiken. Bei einer Verfehlung der gesetzten sportlichen Ziele oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, wie beispielsweise Erkrankung, Verletzung und Tod von Leistungsträgern, kann es im Vergleich zu den Planungsrechnungen insbesondere zu zusätzlichen Aufwendungen für Spieler- oder Trainerwechsel kommen.

Des Weiteren besteht das Risiko, dass Sponsoren und Partner ihre Zusammenarbeit mit dem 1. FC Köln beenden bzw. reduzieren, weil aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ihr Geschäftsfeld eingeschränkt wird. Zu nennen ist insbesondere die Getränkemittelbranche. Diese könnte sich bei einem möglichen Alkoholverbot im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen, wie z.B. einem Fußballspiel, dafür entscheiden, ihr Engagement beim 1. FC Köln zu beenden.

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Unternehmen aufgrund der derzeitig angespannten gesamtwirtschaftlichen Lage ihr Sponsoring- Engagement reduzieren. Auch im Bereich Ticketing kann dies zu sinkenden Verkaufszahlen führen.

Weiterhin besteht ein Risiko aus der möglichen einseitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Spieler aufgrund eines angestrebten Wechsels ins Ausland. Hier hatte in der Vergangenheit der Internationale Sportgerichtshof CAS in dem sog. „Webster-Urteil“ entschieden, dass der aufnehmende Verein dabei lediglich das ausstehende Gehalt für die Restlaufzeit des Vertrages als Ablösesumme zahlen muss. Dieser für den abgebenden Verein grundsätzlich zu geringe Schadensersatz wurde in dem sog. „Matuzalem-Urteil“ seitens des CAS angepasst. Demnach bemisst sich die Ablösesumme bei einer einseitigen Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Spieler aus dem höheren Betrag von verlorenen zeitanteiligen Aufwendungen (gezahlte Ablösesumme) und Dienstleistungswert des Spielers (neues Gehalt, künftige Transferzahlungen etc.). Ein solcher Spielerwechsel ohne Zustimmung des abgebenden Clubs setzt aber die wirksame einseitige Kündigung durch den Arbeitnehmer voraus, welche nach deutschem Recht bei einem befristeten Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht möglich ist. Ob FIFA und CAS bei einem Spieler, der von einem deutschen Club gegen dessen Willen ins Ausland wechselt, im Falle einer streitigen Auseinandersetzung dennoch die internationale Freigabe erteilen würden, ist bislang — mangels eines entsprechenden Präzedenzfalls — nicht sicher zu prognostizieren.

Ein weiteres Risiko besteht im drohenden Imageverlust aus den wiederkehrenden Vorwürfen von manipulierten Spielen vor dem Hintergrund abgeschlossener Sportwetten.

Darüber hinaus gibt es gegenwärtig Tendenzen, dass insbesondere Großunternehmen keine Einladungen mehr für Sportveranstaltungen aussprechen, da dies mit den Compliance-Richtlinien vieler Unternehmen in Konflikt geraten kann. Dies könnte insgesamt die Wertigkeit von Hospitality als Kommunikationsinstrument reduzieren.

Nach der am 9. Juni 2016 durch die DFL bekanntgegebenen Rahmendaten aus der Vergabe der nationalen Medienrechte für die Spielzeiten 2017/2018 bis einschließlich 2020/2021 steigen die jährlichen Einnahmen für die Bundesligisten auf durchschnittlich EUR 1,16 Mrd., insgesamt auf EUR 4,64 Mrd. für den neu vermarkteten Zeitraum, wobei zwei angebotene Medienpakete noch nicht vergeben werden konnten. In Verbindung mit den deutlich erhöhten Einnahmen der Vereine aus der Vergabe der Medienrechte in der englischen Premier League ab der Spielzeit 2016/2017 ist bereits die Entwicklung zu beobachten, dass sich auch die zu zahlenden Ablösesummen deutlich erhöhen und Investitionen in den Lizenzspielerkader künftig einen höheren finanziellen Aufwand erfordern werden. Auf der anderen Seite bietet diese Entwicklung allerdings auch die Chance, durch die Weiterentwicklung junger talentierter Spieler die bei einem eventuellen späteren Transfer des Spielers zu erzielende Ablösesumme im Vergleich zu vergangenen Spielzeiten deutlich zu steigern.

Die Traditionsvereine Hertha BSC Berlin, Werder Bremen, Eintracht Frankfurt, Hamburger SV, VfB Stuttgart und der 1. FC Köln haben sich zu einem „Team Marktwert“ zusammengeschlossen und ein Konzept erarbeitet, wonach die Einnahmen aus der Zentralvermarktung nicht nur nach sportlichen Kriterien ausgeschüttet werden, sondern auch Parameter wie Reichweite und Bekanntheitsgrad mit einfließen sollen. Über das Konzept wird der Ligavorstand entscheiden.

Ein eventuelles gesetzeswidriges Verhalten der Fans bei Heim- und Auswärtsspielen kann je nach Schwere und Häufigkeit der Vergehen seitens des DFB mit erheblichen wirtschaftlichen und sportlichen Folgen sanktioniert werden. Der 1. FC Köln ist hier in der Vergangenheit seitens des DFB in erheblichem Maße in Regress genommen worden. Aus diesem Grund soll neben der Arbeit der AG-Fankultur der Dialog mit den Fans durch den neu eingestellten Sozialpädagogen für den Jugendbereich sowie eines geplanten weiteren hauptamtlichen Fanbeauftragten als präventive Maßnahme intensiviert werden.

Mit Urteil vom 28.08.2013 hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Vorsteuerabzug bei einem Profifußballverein aus den seitens eines Spielervermittlers gestellten Rechnungen versagt, da ein Leistungsaustausch zwischen dem Club und dem Vermittler verneint und die Leistungsbeziehung dem Spieler und dem Vermittler zugeordnet wurde. Das Finanzgericht Düsseldorf hat, nachdem der BFH den Sachverhalt wieder an das Gericht zurückverwiesen hat, mit Urteil vom 27.04.2015 entschieden, dass der Vorsteuerabzug aus einer Spielervermittlerrechnung zulässig ist, sofern dieser eine (schriftliche) Vereinbarung über das Auftragsverhältnis zugrunde liegt. Rechnungen aus Leistungen von Familienangehörigen und Rechtsanwälten als Spielervermittler wird grundsätzlich kein Vorsteuerabzug zugebilligt. Das neuerliche Urteil seitens des Finanzgerichts Düsseldorf hat das ursprünglich bestehende Risiko nach der Entscheidung des BFH deutlich minimiert.

Ziele des Risikomanagementsystems des 1. FC Köln sind die Früherkennung, Vermeidung und Minimierung von entwicklungsbeeinträchtigenden oder bestandsgefährdenden Risiken, die sich aus dem Geschäft ergeben können. Der 1. FC Köln verfügt über gut ausgebaute Controllingsysteme und bewertet mögliche Chancen und Risiken in einem ständig aktualisierten Szenario Forecast, womit der Geschäftsführung die erforderlichen Managementinformationen zur Verfügung gestellt werden, um die künftige Ertrags- und Liquiditätssituation beurteilen und ggf. bei einer negativen Entwicklung entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Durch Abweichungsanalysen (insbesondere Plan-Ist-Abweichungen) werden Risiken und Chancen frühzeitig erkannt. Die Fußballbranche ist durch eine hohe Volatilität gekennzeichnet. Der 1. FC Köln versucht, dieser durch einer möglichst konservativen Planung, welche die Risiken frühzeitig und Chancen eher restriktiv erfasst, entgegenzuwirken. Zusammenfassend betrachtet hat sich die Risikolage der Gesellschaft in den vergangenen Jahren deutlich verbessert.

E. Prognosebericht

Die Zielsetzung für die Saison 2016/2017 ist, bei überschaubarem finanziellen Risiko das sportliche Ziel der weiteren Etablierung in der Bundesliga zu erreichen und das Geschäftsjahr mit einem deutlich positiven Ergebnis abzuschließen, um die Eigenkapitalsituation der Gesellschaft weiter zu verbessern.

Der 1. FC Köln strebt den 10. Tabellenplatz in der Bundesliga mit einem Etat von rd. EUR 104 Mio. (Vj. rd. EUR 95 Mio.) an. Aufgrund der Verbesserung der Medieneinnahmen, der getätigten Transfers der Spieler Yannick Gerhardt und Kevin Vogt und des nicht ausgeschöpften Transferbudgets im Sommer 2016 wird trotz eines höheren Lizenzetats mit einem gegenüber der Saison 2015/2016 noch einmal deutlich verbesserten positiven Handelsbilanzergebnis in Höhe von TEUR 9.000 nach Steuern gerechnet. Daraus folgernd beträgt das positive Eigenkapital zum 30.06.2017 TEUR 18.175.

Auch die Saison 2016/2017 ist nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit eher konservativ geplant worden und enthält daher einige Ertragspotenziale, insbesondere im Ticketing, wenn aufgrund der unterstellten sportlichen Entwicklung der Absatz an Tageskarten und die prognostizierten Zuschauereinnahmen über dem geplanten Wert liegen sollten, welcher geringer ist als die Ist-Zahlen der Saison 2015/2016. Auch im Bereich Merchandising sind noch Ertragschancen vorhanden, auch hier sind die Planzahlen für die Saison 2016/2017 unter den Ist-Zahlen aus der Saison 2015/2016 angesetzt worden.

Darüber hinaus kann sich durch weitere nicht geplante Erträge wie beispielsweise aus dem Erreichen des Achtelfinales im DFB-Pokalwettbewerb der Saison 2016/2017 die Ergebnissituation verbessern.

Trotz der konservativen Planung können sich bei einer entsprechend negativen sportlichen Entwicklung auch Risiken ergeben, wobei die Chancen eindeutig überwiegen. Allgemeine Risiken können sich aus den grundsätzlichen Unwägbarkeiten aus dem Lizenzkader ergeben, beispielsweise bei ungeplanten Neuverpflichtungen durch langwierige Verletzungen von Leistungsträgern.

Der 1. FC Köln geht aufgrund der vorgenannten konservativen Planung in Verbindung mit der gegenwärtigen Entwicklung von einem deutlichen Liquiditätsüberschuss zum 30.06.2017 aus. Sollten sich die beschriebenen Ertragschancen realisieren, würde dies die positive Liquiditätssituation nochmals verbessern.

Für die Saison 2016/2017 steht der zugesagte Rahmenkredit seitens der Bank in Höhe von EUR 5,0 Mio. zur Verfügung. Zur weiteren Absicherung steht dem 1. FC Köln für die Saison 2016/2017 eine revolvierende Programmlinie zum Ankauf von Forderungen mit einem Volumen von bis zu EUR 3 Mio. zur Verfügung.

F. Abhängigkeitsbericht

Die Geschäftsführung erklärt für das Geschäftsjahr 2015/2016, dass die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA nach den Umständen, die der Geschäftsführung in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Maßnahmen im Interesse oder auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Unternehmen sind nicht getroffen und auch nicht unterlassen worden.

 

Köln, den 9. September 2016

gez. 1. FC Köln Verwaltungs GmbH

vertreten durch den
Geschäftsführer Alexander Wehrle

vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Schmadtke

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss — bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang —unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden können. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Bornheim, den 9. September 2016

DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Uwe Mrowka, Wirtschaftsprüfer

gez. Klaus Altendorf, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates über die Prüfung des Jahresabschlusses der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA zum 30. Juni 2016

Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat die Arbeit der Geschäftsführung in der Saison 2015/2016 regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Grundlage hierfür waren die Berichte der Geschäftsführung in den Sitzungen des Aufsichtsrates sowie die hierzu kontinuierlich vorgelegten schriftlichen Unterlagen, die regelmäßig aktualisierte finanzielle Vorschau der Gesellschaft mit entsprechender Abweichungsanalyse.

Der Aufsichtsrat wurde informiert über

die wirtschaftliche und sportliche Situation,

die Planung einschließlich Finanz-, Investitions- und Personalplanung,

den politischen Prozess der geplanten lnfrastrukturmaßnahmen sowie

den allgemeinen Gang der Gesellschaft.

Sitzungen des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat traf sich zu vier ordentlichen Sitzungen. Gegenstand der Erörterungen war die wirtschaftliche und sportliche Lage des 1. FC Köln.

Schwerpunkte der Beratungen und Prüfungen

Der Aufsichtsrat hat insbesondere die Themen

wirtschaftliche Situation

aktuelle & mittelfristige Finanzplanung (bspw. Prolongation bzw. Neuemission Anleihe, Umschuldungsmaßnahmen, Kapitalerhöhung)

strategische Maßnahmen zur Umsatzgenerierung (bspw. Stadionausbau bzw. —rückkauf)

beraten und die Geschäftsführung mit gezielten Hinweisen unterstützt.

Beratung und Prüfung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA zum 30. Juni 2016 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015/2016 sind unter Einbeziehung der Buchführung von dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer, DHPG Dr. Harzern & Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, mit der Niederlassung in Bornheim, nach den gesetzlichen Vorschriften geprüft worden. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss wurde mit Datum vom 9. September 2016 erteilt.

Der Abschlussprüfer ist der Überzeugung, dass der Jahresabschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA zutreffend darstellt.

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2016, der Lagebericht und der Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2015/2016 der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrates zeitgerecht zur Beratung vor und sind vom Aufsichtsrat geprüft worden. Die genannten Vorlagen wurden in der Sitzung am 20. September 2016 eingehend diskutiert.

Der Abschlussprüfer, vertreten durch den den Bestätigungsvermerk rechtsunterzeichnenden Wirtschaftsprüfer, hat am Gespräch und der Beratung teilgenommen. Fragen zu den Prüfungsergebnissen, die auch die Frage der Darstellung nach ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage umfassten, wurden durch den Abschlussprüfer und die Geschäftsführung umfassend beantwortet.

Die Entwicklung der Gesellschaft wurde in der Sitzung eingehend diskutiert. Aufgrund der guten wirtschaftlichen Ergebnisse in den vergangenen beiden Geschäftsjahren in Verbindung mit der erfolgten Ablösung des Genussrechtskapitals, hat sich die Eigenkapitalsituation der Gesellschaft deutlich verbessert. In den vergangenen beiden Jahren wurden in puncto Gesamtumsatz und Jahresüberschuss jeweils Bestmarken in der Historie der Gesellschaft erwirtschaftet, so dass das Eigenkapital zum 30.06.2016 mit TEUR 9.175 ebenfalls einen Höchststand erreicht hat.

Durch die positive wirtschaftliche Prognose für das Geschäftsjahr 2016/2017 in Verbindung mit dem zu erwartenden Liquiditätsüberschuss zum Ende des kommenden Geschäftsjahres und den zur Absicherung bereitstehenden Finanzierungszusagen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt von keiner Bestandsgefährdung der Gesellschaft auszugehen.

Der Abschlussprüfer bestätigt die gute Entwicklung der Gesellschaft in den vergangenen Jahren, weist allerdings trotz der deutlich verbesserten Eigenkapitalquote auf die Volatilität der Branche hin und dass bei einem möglichem sportlichen Misserfolg, insbesondere bei Abstieg, die Entwicklung der Gesellschaft in dieser Konstellation wieder beeinträchtigt werden kann.

Des Weiteren wurde der Stand der Verbindlichkeiten seitens des Abschlussprüfers angesprochen: Auch wenn sich der Gesamtbestand der Verbindlichkeiten gegenüber dem Vorjahr kaum verändert hat, konnten die zinstragenden Verbindlichkeiten doch um rd. EUR 3 Mio. verringert werden.

Für die zum 1. August 2017 fälligen Anleihen in Höhe von EUR 12,5 Mio. sind zum Zwecke der Umschuldung bzw. Refinanzierung ab dem 19. August 2016 zwei neue Anleihen in Form von effektiven Stücken und global verbrieften Schuldverschreibungen mit einem Gesamtemissionswert von EUR 15,5 Mio. begeben worden. Mit Ablauf der Umtausch- und Mehrerwerbsfrist für die Inhaber der Anleihen aus 2012 am 9. September 2016 war das Gesamtvolumen bereits emittiert, so dass die Umschuldung bzw. Rückzahlung der im August 2017 fälligen Anleihen sowie die Ablösung der privaten Darlehensgeber i.H.v. EUR 3 Mio. gewährleistet ist. Das Problem der Endfälligkeit in voller Höhe der bestehenden Anleihen wurde bei der Neuemission durch die Festlegung von Sondertilgungsverpflichtungen bzw. —optionen seitens der Gesellschaft bei den neuen global verbrieften Schuldverschreibungen vermieden.

Somit sind alle zinstragenden Verbindlichkeiten auf eine langfristige Basis gestellt worden.

Der Aufsichtsrat nimmt das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis. Er dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des 1. FC Köln und der Unternehmensleitung für ihren außergewöhnlichen Einsatz und ihre Loyalität zum Unternehmen.

Zukünftiger Geschäftsverlauf

Der Aufsichtsrat hat die weitere Planung der Gesellschaft intensiv geprüft und Chancen sowie Risiken bewertet. Die Risiken der weiteren Entwicklung liegen wie bereits diskutiert im Wesentlichen im sportlichen Misserfolg, die sich unmittelbar auf die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft auswirken würden.

Die Geschäftsführung wird aufgefordert, an der Lösung der infrastrukturellen und diskutierten strategischen Maßnahmen zu arbeiten. Dies wird der Aufsichtsrat fachlich unterstützen.

Abschließende Ergebnisse

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sieht der Aufsichtsrat keinen Anlass zu Einwendungen und hat in seiner Sitzung vom 20. September 2016 den von der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015/2016 gebilligt und der Hauptversammlung die Feststellung empfohlen.

Die Überprüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Aufsichtsrat hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Hiernach und nach dem Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat gegen die Erklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen.

Der Abschlussprüfer hat zu dem Abhängigkeitsbericht mit Datum vom 9. September 2016 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, daß

1.

die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2.

bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind.“

 

Köln, den 20. September 2016

Lionel Souque, Aufsichtsratsvorsitzender

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