Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Internetseiten cryptostackoption(.)com und cryptostackoption(.)net. Nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde besteht der Verdacht, dass über diese Websites ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher werden offenbar über Social-Media-Kanäle wie „hosskryptonews“ und „Finanzstarters11“ dazu aufgefordert, Geld auf der angeblichen Handelsplattform „Crypto Stack Option“ zu investieren – insbesondere in Kryptowährungen und andere Finanzinstrumente.
Besonders brisant: Die BaFin weist darauf hin, dass nach aktuellem Kenntnisstand kein Zusammenhang zur FinanzStarter GmbH besteht. Es gibt Hinweise darauf, dass der Name des Unternehmens missbräuchlich verwendet wird, um Seriosität vorzutäuschen.
Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptodienstleistungen anbietet, benötigt dafür grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Liegt eine solche Zulassung nicht vor, besteht ein erhöhtes Risiko für Anleger.
BaFin, Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter warnen regelmäßig vor betrügerischen Online-Investmentangeboten. Kriminelle nutzen zunehmend professionelle Websites, gefälschte Referenzen und missbrauchte Firmennamen, um Anleger zu täuschen.
Wer bereits Geld investiert hat oder von den genannten Plattformen kontaktiert wurde, sollte keine weiteren Zahlungen leisten und sich gegebenenfalls an die Polizei oder die zuständigen Behörden wenden.
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