Zwangsgeldandrohung der BaFin gegenüber China Specialty Glass AG

Die BaFin hat am 6. September 2017 gegen die China Specialty Glass AG die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 282.500 Euro angedroht.

Die China Specialty Glass AG hatte gegen §§ 37v Absatz 1 Sätze 2 und 3 sowie 37w Absatz 1 in Verbindung mit § 37y Nummer 2 WpHG verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 4 Absatz 2 Satz 1 WpHG in Verbindung mit § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 13 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG). Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c WpHG.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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