Zahlen bitte:Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Agennix AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 6. September 2016 ein Ordnungsgeld in Höhe von 12.500 Euro zulasten der Agennix AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Agennix AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2012 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht.

Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.

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