Allgemeines

Zahlen bitte

Teilen

Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft: BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 6. Februar 2018 eine Geldbuße in Höhe von 70.000 Euro zulasten der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 114 Abs. 1 S. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Abs. 1 S. 1 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

US-Bundesstaaten setzen zunehmend auf höhere Verkaufssteuern

In den Vereinigten Staaten verschiebt sich die Steuerpolitik vieler Bundesstaaten seit Jahren...

Allgemeines

Gold mit Rabatt und Haftung zum Nulltarif? Was der Disclaimer von Varia Trade nach Schweizer Recht wirklich wert ist

Die Schweizer Varia Trade GmbH wirbt auf ihrer Webseite für den Erwerb...

Allgemeines

Neustart in Portugal: Mehr Lebensqualität im Ruhestand

Paula Dreyfuss lebte viele Jahre in Kalifornien und arbeitete zunächst im Finanzbereich,...