Der österreichische Möbelriese XXXLutz bekommt unerwarteten Besuch aus Brüssel – zumindest juristisch. Die EU-Kommission hat ein Verfahren eingeleitet und prüft, ob der Konzern bei der geplanten Übernahme der Porta-Gruppe gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen hat.
Der Vorwurf ist brisant: XXXLutz und Porta könnten die Übernahme bereits praktisch umgesetzt haben, obwohl die notwendige Genehmigung der EU-Kommission noch gar nicht vorlag. Im Fachjargon nennt sich das ein Verstoß gegen die sogenannte Stillhalteverpflichtung – oder etwas salopper formuliert: erst handeln, später um Erlaubnis fragen.
Die Übernahme war bereits Anfang Januar 2025 öffentlich bekannt geworden. Nach Auffassung der EU-Kommission hätte der Zusammenschluss wegen seiner Größenordnung jedoch zunächst offiziell angemeldet und geprüft werden müssen. Genau das soll bislang nicht erfolgt sein.
Besonders kritisch sieht Brüssel mögliche Maßnahmen, die bereits auf einen Kontrollwechsel hindeuten könnten. Dazu zählen etwa die Abstimmung von Geschäftsstrategien, gemeinsame Entscheidungen oder der Austausch sensibler Wettbewerbsinformationen. Solche Schritte sind bis zur Freigabe einer Fusion grundsätzlich tabu.
Ob XXXLutz und Porta tatsächlich gegen diese Regeln verstoßen haben, soll nun die Untersuchung klären. Noch handelt es sich ausdrücklich um einen Verdacht. Sollten sich die Vorwürfe jedoch bestätigen, könnte es teuer werden: Die EU-Kommission kann Bußgelder von bis zu zehn Prozent des weltweiten Konzernumsatzes verhängen.
Parallel dazu prüfen die Wettbewerbshüter weiterhin die eigentliche Übernahme. Dabei geht es um die Frage, ob der Zusammenschluss den Wettbewerb auf dem europäischen Möbelmarkt erheblich einschränken würde oder ob die Fusion genehmigt werden kann.
Für XXXLutz bedeutet das vorerst: Erst einmal heißt es nicht Möbel aufbauen, sondern Akten ordnen. Denn in Brüssel gilt bei großen Fusionen ein einfacher Grundsatz: Wer zu früh den Umzugswagen bestellt, riskiert am Ende eine Rechnung, die deutlich teurer ausfällt als jedes neue Wohnzimmer.
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