Windkraftanlagen Creglingen GmbH & Co. KG: Reduzierung der Gewinnausschüttung

Windkraftanlagen Creglingen GmbH & Co. KG: Reduzierung der Gewinnausschüttung

Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der Windkraftanlagen Creglingen GmbH & Co. KG gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bekannt.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

Veröffentlichung gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG

Reduzierung der Gewinnausschüttung

Emittentin:
Windkraftanlagen Creglingen GmbH & Co. KG; An der Limpurgbrücke 1, 74523 Schwäbisch Hall (vormals: WEBW Windkraftanlagen Creglingen GmbH & Co. KG)

Bezeichnung der Vermögensanlage:
Bürgerwindpark Klosterwald

Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG:
Die Emittentin hat aus wirtschaftlichen Gründen in Abstimmung mit ihrem Hauptgesellschafter sowie den weiteren Betreibern im Windpark Klosterwald den Vollwartungsvertrag mit GE Wind Energy GmbH bis zum Ablauf des 20. Betriebsjahres zur Risikominimierung mit Wirkung vom 13.09.2019 verlängert, wodurch sich die Wartungskosten erhöhen. Zugleich hat sich mittelfristig die Kostenposition im Umspannwerk Nassau GmbH & Co. KG – an welcher die Emittentin beteiligt ist – durch die zu tragende Gewerbesteuer, höhere Betriebskosten als geplant und die von ihren Gesellschaftern am 27.02.2019 beschlossene Vergütung der Geschäftsführung der Umspannwerk Nassau GmbH & Co. KG erhöht. Nachträglich erforderliche Baumaßnahmen bzw. bekannt gewordene Nachforderungen der Gemeinden und Anlieger aus in der Bauphase entstandenen Wegschäden erhöhen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen, den der WP Klosterwald Infrastruktur GmbH & Co. KG durch die Emittentin bereitzustellenden Investitionskostenzuschuss für die Errichtung und den Erhalt der Windparkinfrastruktur. Weiter muss die Emittentin vorrangig ihrer Verpflichtung nachkommen, noch offene Darlehen des finanzierenden Kreditinstitutes zu bedienen, bevor Auszahlungen an die Anleger erfolgen können.

Neben der den Anlegern bereits am 09.04.2018 mitgeteilten Reduzierung der prognostizierten Stromproduktion, haben die vorgenannten Umstände kumulativ eine Reduzierung der voraussichtlichen Erlöse unter gleichzeitiger Erhöhung der Aufwendungen zur Folge. Eine darauf begründete Neubewertung der wirtschaftlichen Situation der Windkraftanlagen Creglingen GmbH & Co. KG führt zu einer Anpassung der Erwartung hinsichtlich der Höhe der Gewinnausschüttung über die gesamte Laufzeit der o.g. Vermögensanlage, bezogen auf das Eigenkapital und der Rendite nach der Methode des internen Zinsfußes. Daher werden die Ausschüttungen an die Anleger nicht in der im o.g. Verkaufsprospekt prognostizierten Höhe erfolgen.

Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:
Die Neubewertung der wirtschaftlichen Prognose und die damit einhergehende Anpassung der Erwartung hinsichtlich der Höhe der Gewinnausschüttung sowie des internen Zinsfußes erfolgte zum 20.11.2019.

Hinweis:
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt.

Die Bundesanstalt geht davon aus, dass die Vermögensanlage, für die diese Tatsache bekanntgemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 Vermögensanlagengesetz entspricht, und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft.

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