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Windkraft gege Kranich und Fledermaus: Gericht erklärt den tierischen Schichtplan für rechtmäßig

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Wer in Deutschland Windräder bauen will, braucht nicht nur Beton, Stahl und Genehmigungen. Man braucht offenbar auch die Zustimmung von Kranichen und Fledermäusen.

Das Oberverwaltungsgericht hat nun entschieden: Zum Schutz der Tiere dürfen Behörden Bauarbeiten zeitweise verbieten und Windräder vorsorglich abschalten lassen.

Die Klage eines Windenergieunternehmens blieb erfolglos.

Worum ging es?

Ein Betreiber wollte drei ältere Windräder durch zwei moderne Anlagen ersetzen – sogenanntes „Repowering“.

Eigentlich klingt das nach einer klassischen Win-win-Situation:

  • weniger Anlagen,
  • modernere Technik,
  • mehr Stromproduktion.

Doch dann meldeten sich die eigentlichen Standortmanager des Geländes zu Wort:

die Kraniche und die Fledermäuse.

Der Kranich sagt: „Hier wird jetzt nicht gebaut!“

Die Genehmigung enthält eine Auflage, nach der zwischen dem 1. Februar und dem 15. September keine Bauarbeiten stattfinden dürfen.

Das Unternehmen hielt das für übertrieben.

Die Argumentation:

Die eigentliche Brutzeit sei viel kürzer. Irgendwann seien die Küken schließlich groß genug und niemand müsse monatelang auf sie aufpassen.

Die Behörde sah das anders.

Und das Gericht ebenfalls.

Denn auch Nachgelege und spätere Brutphasen seien möglich.

Mit anderen Worten:

Der Kranich arbeitet nicht nach deutschem Bauzeitenplan.

Die Fledermäuse bekommen Nachtschichtschutz

Noch spannender wurde es bei den Fledermäusen.

Die Betreiber sollten die Anlagen unter bestimmten Wetterbedingungen zwischen April und Oktober zeitweise abschalten.

Das Unternehmen meinte:

Dafür gäbe es längst genauere Daten. Man müsse nicht mit pauschalen Regeln arbeiten.

Doch das Gericht stellte klar:

Solange keine ausreichend belastbaren Erkenntnisse vorliegen, darf die Behörde vorsorglich handeln.

Anders gesagt:

Wenn unklar ist, wann Fledermäuse unterwegs sind, wird lieber abgeschaltet als später gezählt.

Das Gericht vertraut den Fachbehörden

Die Richter machten deutlich:

Im Naturschutz gibt es oft keine mathematisch exakten Antworten.

Behörden verfügen deshalb über einen sogenannten Einschätzungsspielraum.

Und genau diesen habe das zuständige Landesamt nicht überschritten.

Die Schutzmaßnahmen seien fachlich nachvollziehbar und rechtmäßig.

Die deutsche Energiewende in einem Satz

Während Politiker über Stromtrassen diskutieren, kämpfen Projektentwickler mit Brutzeiten, Flugrouten und nächtlichen Fledermausaktivitäten.

Das Urteil zeigt einmal mehr:

Die Energiewende findet in Deutschland nicht nur auf Windkarten statt, sondern auch im Lebensraum von Tieren.

Fazit

Die Windräder dürfen grundsätzlich gebaut werden.

Allerdings nur dann, wenn:

  • der Kranich gerade keine Familienplanung betreibt,
  • die Fledermäuse nicht auf Nachtflug sind,
  • und die Behörden ihre Schutzvorgaben erfüllt sehen.

Oder anders formuliert:

Die Energiewende kommt – aber bitte leise, vorsichtig und möglichst außerhalb der Brut- und Flugzeiten.

Urteil vom 17. Juni 2026 – OVG 7 A 41/25

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