Öffentliche Zustellung eines Bescheids
Gemäß § 1 HessVwZG vom 14.02.1957 in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 10 VwZG vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung wird der
Widerrufsbescheid der Frankfurter Wertpapierbörse vom 4. Mai 2017
– Aktenzeichen WvAw – 2017 – 01 –
für
Alphaform AG
Vorstand/Aufsichtsrat
Kapellenstraße 10
85622 Feldkirchen bei München, Landkreis München
öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist.
Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Börse AG (www.deutsche-boerse.com). Die Anhörung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung werden auch Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Anhörung liegt bei der Deutsche Börse AG, dem Rechtsträger der Frankfurter Wertpapierbörse, Abteilung Listing Services, EA 11 301, Mergenthaler Allee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.
Frankfurt am Main, den 4. Mai 2017
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Im Auftrag
gez. Pfeiffer gez. Seifert
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