SonnenHöfe Unterhaching GmbH & Co. Fonds KG-ein Trauerspiel das man nur noch abwickeln kann. Verluste für die Anleger „Garantiert“

SonnenHöfe Unterhaching GmbH & Co. Fonds KG

München

Liquidationseröffnungsbilanz zum 01.01.2017

BILANZ

AKTIVA

01.01.2017
Euro

A. Anlagevermögen

I. Finanzanlagen

10.150.772,03

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

4.585.144,31

II. Guthaben bei Kreditinstituten

1.160.756,37

C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten

8.663.000,00

Summe Aktiva

24.559.672,71

PASSIVA

01.01.2017
Euro

A. Eigenkapital

I. Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter

0,00

II. Kapitalanteile Kommanditisten

8.305.956,25

III. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten

8.663.000,00

B. Rückstellungen

2.720.350,00

C. Verbindlichkeiten

4.870.366,46

Summe Passiva

24.559.672,71

ANHANG

ERLÄUTERNDER BERICHT

zur

LIQUIDATIONSERÖFFNUNGSBILANZ ZUM 01.01.2017

der

SONNENHÖFE UNTERHACHING

GMBH & CO. FONDS KG i. L.

MÜNCHEN

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Die SonnenHöfe Unterhaching GmbH & Co. Fonds KG i. L. hat ihren Sitz in München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 84793 eingetragen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 13.12.2016 beschlossen, dass die Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2016 aufgelöst ist. Die Gesellschaft wird liquidiert.

II. ANGABEN ZUR LIQUIDATIONSERÖFFNUNGSBILANZ UND ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGS­METHODEN

1. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a i. V. m. § 267 HGB.

Die Liquidationseröffnungsbilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I und 288 HGB) wurden teilweise in Anspruch genommen.

Bei der Erstellung der Liquidationseröffnungsbilanz wurde eine Liquidationsdauer von 36 Monaten zugrunde gelegt. Es wird mit Liquidationskosten in Höhe von rund € 250.000,00 kalkuliert. Hierin sind u.a. die Aufwendungen für Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Liquidation, Gesellschafterversammlungskosten und Portokosten enthalten. Kosten für die Geltendmachung von Forderungen gegen Gesellschafter bzw. ausstehende Einlagen, einschließlich der Kosten für den Innenausgleich wurden mit € 1.225.000,00 in Ansatz gebracht. Es ist davon auszugehen, dass die vorhandenen Vermögenswerte die bestehenden Passiva decken.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgt zu dem niedrigeren beizulegenden Wert unter Berücksichtigung des prognostizierten Ergebnisses der Liquidation der SonnenHöfe Unterhaching GmbH & Co. Immobilien KG i. L.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt. Sofern notwendig wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von € 4.500.000,00 enthalten. Diese umfassen sowohl rückständige als auch noch nicht fällige ausstehende Einlagen, einschließlich erwarteter Einzahlungen zur Herbeiführung eines Innenausgleichs zwischen den Kommanditisten. Bei der Bewertung der Forderungen gegen Gesellschafter wurden Hinweise auf eine mangelnde Werthaltigkeit berücksichtigt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt.

Der Ansatz und Ausweis des Eigenkapitals erfolgt gemäß §§ 264c Abs. 2 und 272 HGB.

Die sonstigenRückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

3. Angaben zu den Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten in Höhe von € 4.870.366,46 haben in Höhe von € 2.608.252,35 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und in Höhe von € 2.262.114,11 eine Restlaufzeit von über einem Jahr, die gleichzeitig einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren entspricht. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten bestehen nicht.

III. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse

Nach § 251 und § 268 Abs. 7 HGB berichtspflichtige Haftungsverhältnisse waren nicht zu vermerken.

2. Angaben zur Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Am Stichtag betrug die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Null.

3. Liquidatorin

3. PAMIRA Verwaltungs GmbH, München, diese vertreten durch ihre jeweils einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer, Herrn Gerd Dombrowski, Fondsmanager, sowie Frau Kerstin Gnirk, Fondsmanager.

Die 3. PAMIRA Verwaltungs GmbH ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Der Liquidatorin ist auch die Durchführung eines Innenausgleichs zwischen den Kommanditisten einschließlich sämtlicher damit zusammenhängender Maßnahmen und Rechtshandlungen übertragen.

4. Persönlich haftende Gesellschafterin

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die 3. PAMIRA Verwaltungs GmbH, München. Ihr Stammkapital beträgt T€ 25.

Zum Zeitpunkt der Offenlegung ist die Liquidationseröffnungsbilanz noch nicht festgestellt.

München, den 31. März 2017

gez. Gerd Dombrowski und Kerstin Gnirk als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin 3. PAMIRA Verwaltungs GmbH

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