Wichtig bei Kündigung per E-Mail

Seit 1. Oktober 2016 können Verbraucher die meisten Verträge auch ohne Unterschrift kündigen. Worauf Sie bei E-Mail und Co. achten sollten.

 
Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab dem 1. Oktober 2016 abgeschlossene Verträge mit Mobilfunkanbietern, Stromversorgern und vielen anderen Unternehmen können Sie nun unter anderem per E-Mail kündigen – auf Briefen mit Unterschrift dürfen die Anbieter nicht mehr bestehen.
  • Ausnahmen sind zum Beispiel Miet- und Arbeitsverträge. Da braucht es weiterhin eine Unterschrift.
  • Damit die Kündigung reibungslos läuft, sollten Sie auf einige Punkte achten.

Seit 1. Oktober 2016 müssen Sie für eine Kündigung nur noch einen Text schreiben – ein Brief mit Unterschrift ist nicht mehr nötig, um die meisten Verträge zu beenden. Was das Bundesministerium eine „Klarstellung“ des bisherigen Gesetzes nennt, bedeutet in der Praxis eine deutliche Aufwertung der E-Mail. Denn viele Unternehmen hatten Kündigungen auf diesem Wege bisher nicht akzeptiert. Aber auch per SMS, Fax oder Chatnachricht können Sie neue Verträge nun theoretisch kündigen.

Einzige Bedingung: Der jeweilige Vertrag muss nach dem 30. September 2016 abgeschlossen worden sein. Ab dann dürfen Unternehmen nicht mehr die so genannte „Schriftform“ fordern, die in der Vergangenheit für die meisten Kündigungen bedeutete: Brief mit Unterschrift.

Ausnahmen vom neuen Gesetz

Wichtige Verträge, die weiterhin nicht per E-Mail gekündigt werden können, sind:

  • notariell beurkundete Verträge (z.B. Kauf von Grundstücken und Ehevertrag)
  • Mietverträge
  • Arbeitsverträge

Drei Knackpunkte bei der kurzen Kündigung

Wir begrüßen die neuen Regeln für Kündigungen – sie können helfen, bei kleinen Vertragsangelegenheiten Kosten und Zeit sparen. Wenn Sie nun einen Vertrag mit einem kurzen Text kündigen möchten, bleiben allerdings drei Knackpunkte:

1. Machen Sie klar, wer Sie sind und welchen Vertrag Sie kündigen möchten. Das Unternehmen muss Sie eindeutig identifizieren können. Das ist auch in Ihrem Interesse: So können Fremde nicht einfach eine kurze E-Mail oder SMS dorthin schicken und um die Kündigung Ihres Vertrags bitten. Schreiben Sie also zum Beispiel von einer E-Mail-Adresse oder Mobilnummer aus, die beim Vertragspartner hinterlegt ist. Geben Sie weitere Informationen an, die er bereits hat, etwa Ihre Anschrift. Auch Kunden- und Vertragsnummern sind wichtige Informationen.

Kann das Unternehmen ihre Kündigung nicht zuordnen, da sie beispielsweise keinen erkennbaren Absender enthält, laufen Sie eventuell Gefahr wichtige Fristen zu verpassen.

2. Sie müssen bei einer Kündigung im Streitfall beweisen können, dass sie zugegangen ist. Ein gutes (aber teureres) Hilfsmittel dafür ist es bei Briefen, ein Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Für E-Mails können Sie bei mancher Software zwar eine Empfangs- oder Lesebestätigung anfordern. Ob Ihr Gegenüber sie allerdings abschickt oder eine solche Bestätigung vor Gericht überhaupt hilft, ist unklar.

Speichern Sie die Nachricht auf jeden Fall in Ihrem Postausgang oder drucken Sie sie aus (inklusive der Zieladresse und des Zeitpunkts, zu dem Sie sie verschickt haben). Lassen Sie sich die Kündigung bestätigen (zum Beispiel mit der Formulierung: „Bitte bestätigen Sie mir binnen 14 Tagen den Erhalt der Kündigung sowie den Kündigungstermin.“).

3. Achten Sie darauf, dass der digitale Kanal möglichst sicher ist. Einige E-Mail-Provider wie zum Beispiel GMail von Google räumen sich in ihren Datenschutzbestimmungen das Recht ein, die Inhalte von Nachrichten zu analysieren. E-Mails werden bei vielen Providern außerdem ohne Verschlüsselung und damit im Klartext verschickt. Solche Nachrichten werden häufig mit einer Postkarte verglichen: Wer sie in die Hände bekommt, kann den Inhalt problemlos mitlesen.

Auf was Sie bei der Verschlüsselung von E-Mails achten können, beschreibt zum Beispiel das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Schreiben Sie über soziale Netzwerke oder Messenger-Apps, kann es ebenfalls sein, dass Ihre Daten nicht gut geschützt sind.

Bei wichtigen Kündigungen bleibt das Einschreiben ein gutes Mittel

Geht es um besonders sensible Verträge, wichtige Fristen oder hohe Summen, sollten Sie weiterhin ein Einschreiben mit Rückschein in Betracht ziehen. Das kostet zwar einige Euro, ist aber ein bewährtes Mittel, sicher zu kündigen. Wer ein Faxgerät besitzt, kann auch per Fax mit sogenanntem qualifiziertem Sendebericht kündigen.

Wie es mit dem neuen Gesetz per E-Mail und Co. in der Praxis geht und welche Probleme diese digitale Kündigung mit sich bringt, wird sich im Zweifel erst noch vor Gerichten herausstellen müssen.

Quelle VZBV

Leave A Comment

Das könnte Ihnen auch gefallen