Wesentliche Fakten nicht im Bericht von Jens Heitmann und Benedict Strunz

Natürlich geht es wieder einmal nach langer Zeit um eine Berichterstattung zum Thema „EEV AG“, und es wieder eine tendenziöse und unvollständige Berichterstattung der beiden Herren. Darf man sich wundern?

Nein, denn die Herren hatten schon in der Vergangenheit gezeigt, welches Geistes Kind sie in diesem Vorgang sind. Nach Aussagen eines ehemaligen Pressevertreters der EEV AG der mit den Herren zu tun hatte, war den Herren gar nicht an einer objektiven Berichterstattung gelegen. Der Bericht war fertig schon bevor die EEV AG ihre Sicht der Dinge darstellen konnte. Das zumindest die Einschätzung der EEV AG.

Nun berichtet der NDR und die Hannoversche Allgemeine Zeitung darüber, das die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen 5 ehemalige Verantwortliche der EEV AG erheben will. Nun, eine Anklage ist noch kein Urteil und die Anklage muss ja dann vom Gericht auch erst einmal zugelassen werden, auch gibt es hier nach Meinung der Betroffenen, noch viele merkwürdige Dinge, vor allem bei der Staatsanwaltschaft in Braunschweig, aufzuklären. Das zumindest hat man uns gegenüber in der Vergangenheit immer geäußert.

Bis zum heutigen Tage wurde den Beschuldigten wohl keine umfassende Akteneinsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft gewährt.  Sehr ungewöhnlich, auch aus Sicht von von uns befragten Rechtsanwälten und Ermittlern. Da fragt  man sich natürlich schon „was haben die Erittlungsbehörden zu verbergen?“.

Auffallend ist allerdings auch an dem Bericht von Jens Heitmann und Benedict Strunz, dass es dort keinerlei Hinweis darauf gibt, das beim Insolvenzverwalter rund 32 Millionen Euro auf dem Konto liegen.

Hierbei handelt es sich um den Erlös aus dem Verkauf des Biomasse Kraftwerkes in Papenburg, und den Einnahmen aus der Verstromung die bis zum Zeitpunkt des Verkaufes noch gemacht wurden. Das Biomasse Kraftwerk, so Jens Heidmann in einem früheren Bericht, sollte ja angeblich „kaum einen Wert haben“

Hier hatten sich weder der NDR noch die Hannoversche Allgemeine Zeitung dann für die Anleger einsetzen wollen, damit diese ihre Investments zurückbekommen.

Die Beschuldigten wollten sich derzeit auch uns gegenüber nicht Äußern, wollen jetzt zunächst einmal die Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig lesen, Akteneinsicht nehmen und dann zu den Vorwürfen natürlich Stellung nehmen.

Erinnern muss man in diesem Zusammenhang sicherlich auch einmal an ein anderes Verfahren das der ermittelnde Staatsanwalt in der Vergangenheit geführt hatte. Auch hier gab es im Vorfeld einen „einen riesen Sturm“ übrig bleib dann beim Urteil ein „laues Lüftchen“. Es ging umdas Verfahren gegen die Göttinger Gruppe.

Man fragt sich natürlich auch, wie auch diese Informationen jetzt wieder an die Presse gelangten. Einen Verdacht hat man bei den Rechtsanwälten der EEV AG schon. Das will man nun bei einer eigenen Akteneinsicht herausfinden.

Man will feststellen wer dann zuletzt Akteineinsicht hatte, und dann strafrechtliche Maßnahmen angehen. Der Staatsanwaltschaft in Braunschweig jedenfalls traut man seriöse und unabhängige Aufklärung nicht mehr zu.

4 Comments

  1. Chris Donnerstag, 14.06.2018 at 16:13 - Reply

    @ Drehscheibe: ist doch gut, dass in einem Rechtsstaat auch die Staatsanwaltschaft nicht im Geheimen operiert. Da gibt es einen Anfangsverdacht, und bei weiterer Erhärtung eine Anklage. Den Beschuldigten steht es frei, sich zu verteidigen. Das Gericht spricht frei oder urteilt. So schwierig ist das doch gar nicht zu verstehen?

  2. Drehscheibe Mittwoch, 13.06.2018 at 13:56 - Reply

    @Chris, es gibt hier noch keinen Gerichtstermin. Es steht noch nicht einmal fest, ob das Verfahren gegen die Betroffenen (alle) eröffnet wird. Wenn Sie in Ihrer eigenen Angelegenheiten keine Bedenken hätten, daß unbewiesene Strafvorwürfe in einem Prüfverfahren der Presse bekannt gegeben werden, dann ist das Ihre ganz individuelle Bewertung.
    Nochmals ganz klar ausgedrückt: Aus den hier zitierten Unterlagen sind in diesem Stadium Informationen von großer Vertraulichkeit zwischen den Prozessbeteiligten.
    Ihre weiteren Aussagen zu Schadenskompensierungen lassen die Vermutung zu, dass Sie sich leider mit der Materie rein gar nicht auskennen.

  3. Chris Dienstag, 12.06.2018 at 10:32 - Reply

    @ Drehscheibe:
    so rasend ungewöhnlich ist es doch nicht, über bevorstehende Prozesse Informationen z.B. von den Gerichten zu erhalten. So etwas findet ja in einem Rechtsstaat immer in der Öffentlichkeit statt. Z.B. schon durch die Bekanntgabe von angesetzten Gerichtsterminen.

    Ein Schaden zum Beispiel für Anwaltskosten wird jedem Angeklagten, der letztendelich frei gesprochen wird, vom Prozessgegner ersetzt. Das weiss doch aber eigentlich jeder. Was die Presse damit zu tun hat, erschliesst sich mir nun wirklich nicht.

  4. Drehscheibe Montag, 11.06.2018 at 10:32 - Reply

    Es stellen sich hier ganz andere Fragen:
    1. Woher haben die Redakteuere die Anklageschrift? die Weitergabe durch die behörden ist natürlich verboten. Dass die angeschuldigten die Beschuldigungen an die Zeitung weitergebe schließe ich mal aus.
    Soll der Druck auf das Strafgericht durch die Öffentlichkeit massiv erhöht werden, um eine Verurteilung hin zu bekommen?
    Und das im Zeitalter umfassender Datenschutzbestimmungen….
    Über allem in der StPO schwebt der Grundsatz eines fairen Verfahrens, das schon hier im Zwischenverfahren durch die einseitige Veröffentlichung mit den Füssen getreten wird.
    2. Wer zahlt für den Schaden für die Angeschuldigten, wenn das Gericht die Angeschuldigten frei spricht? Die HAZ? Die Eigentümerin, der zeitung, die regierendes SPD hätte dann etwas weniger Geld für den Wahlkampf..

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