Startseite Allgemeines Wertpapier-Informationsblatt (WIB) nach § 4 Wertpapierprospektgesetz zur Schuldverschreibung „Zakspeed Classic 6,95 %“ 01.07.2025
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Wertpapier-Informationsblatt (WIB) nach § 4 Wertpapierprospektgesetz zur Schuldverschreibung „Zakspeed Classic 6,95 %“ 01.07.2025

geralt (CC0), Pixabay
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Zakspeed Classic GmbH

Antweiler

Veröffentlichung gemäß § 12 Abs. 1 WpPG

Die
Zakspeed Classic GmbH
Bahnhofstraße 15, 53533 Antweiler

als Emittentin und Beteiligungsgesellschaft gemäß § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB, veröffentlicht hiermit die wesentlichen Informationen
gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 WpPG zur Anleihe

„Zakspeed Classic 6,95%“

Prospekt aus einem oder mehreren Einzeldokumenten

Wertpapier-Informationsblatt (WIB) nach § 4 Wertpapierprospektgesetz zur Schuldverschreibung
„Zakspeed Classic 6,95 %“ der Zakspeed Classic GmbH

Warnhinweis: Der Erwerb dieses Wertpapiers ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Datum des Wertpapier-Informationsblatts: 26. März 2025 | Anzahl der Aktualisierungen des Wertpapier-Informationsblatts: 0

1. Art des Wertpapiers:
Auf den Inhaber lautende Schuldverschreibung in Form eines Kryptowertpapiers nach dem eWpG. Bezeichnung des Wertpapiers: Anleihe „Zakspeed Classic 6,95 %“
Internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) /​ Wertpapierkennnummer (WKN): DE000A383W98 /​ A383W9
2. Die Funktionsweise des Wertpapiers einschließlich der mit dem Wertpapier verbundenen Rechte, Angaben der technischen Ausgestaltung des Wertpapiers, zu dem Wertpapier zugrundeliegenden Technologien sowie der Übertragbarkeit und Handelbarkeit des Wertpapiers an den Finanzmärkten

Funktionsweise: Bei dem angebotenen Wertpapier handelt es sich um unverbriefte Inhaberschuldverschreibungen, die eine vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre enthalten (die „Schuldverschreibungen“). Die Schuldverschreibungen werden von der Zakspeed Classic GmbH als Emittentin ausgegeben. Die Schuldverschreibungen werden für ihre gesamte Laufzeit durch Bewirkung der Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister in der Form eines Kryptowertpapierregisters im Sinne des § 4 Absatz 1 Nr. 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere („eWpG“) als elektronisches Wertpapier im Sinne des § 2 Absatz 1 eWpG begeben. Für jede ausgegebene Schuldverschreibung wird ein Token von der Emittentin an den Anleger herausgegeben, welcher die Eintragung in Bezug auf eine Schuldverschreibung im Kryptowertpapierregister repräsentiert. Die Schuldverschreibungen begründen ausschließlich schuldrechtliche Zahlungsverpflichtungen der Emittentin gegenüber den Anlegern, die in „Euro“ zu erfüllen sind; sie gewähren keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der Emittentin. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Soweit der Erwerb der Schuldverschreibungen nach dem Beginn eines Zinslaufs erfolgt, ist die Emittentin berechtigt, aber nicht verpflichtet, Stückzinsen zu erheben oder Stückzinsen mit der ersten Zinszahlung zu verrechnen. Etwaige Stückzinsen berechnen sich wie folgt: Stückzinsen = (Nennwert x Zinssatz x Zinstage) /​ (366 x 100). Die Berechnung der Stückzinsen erfolgt durch die Emittentin. Die Stückzinsen dienen als Ausgleich für den Vorteil des Anlegers, dass ihm am nächsten Zinstermin die Zinsen für einen vollen Zinslauf ausgezahlt werden, obwohl er die Schuldverschreibung erst während dieses Zinslaufs gezeichnet hat, ihm somit nur anteilige Zinsen für diesen Zinslauf zustehen würden.
Technische Ausgestaltung, zugrundeliegende Technologien: Die Schuldverschreibungen werden nicht in einer Urkunde verbrieft. Es erfolgt eine Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister in der Form eines Kryptowertpapierregisters. Das Kryptowertpapierregister basiert auf der Polygon-Blockchain, welche mit der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) eine spezielle Form der elektronischen Datenverarbeitung und -speicherung darstellt. Das Kryptowertpapierregister stützt sich auf den ERC-20-Standard. Der Token „Zakspeed Classic 6,95“ hat die Eintragung in Bezug auf eine Schuldverschreibung im Kryptowertpapierregister, welche die Rechte aus der Schuldverschreibung repräsentiert. Die Verwaltung der „Zakspeed Classic 6,95“-Token erfolgt in einer Wallet des Anlegers, die mit der Blockchain kompatibel sein muss, auf der der Token generiert wird. Verfügt ein Anleger nicht über eine Wallet, die mit der verwendeten Blockchain kompatibel ist, wird ihm kostenfrei ein Wallet von der Emittentin zur Verfügung gestellt. Die kostenfreie Beantragung ist ausschließlich elektronisch per E-Mail an die Emittentin (info@zakspeed.de) möglich. Als registerführende Stelle zur Verwahrung des Token im Sinne des § 16 Absatz 2 Satz 1 eWpG fungiert die Smart Registry GmbH, Uhlandstraße 32, 10719 Berlin. Anleger werden in das Kryptowertpapierregister nicht namentlich eingetragen, sondern pseudonymisiert, indem jedem Anleger eine eindeutige Kennung zugeordnet wird. Die Emittentin behält sich für die gesamte Laufzeit der Schuldverschreibungen einen Wechsel der registerführenden Stelle ohne Zustimmung der Anleihegläubiger gemäß § 16 Absatz 2 Satz 3 eWpG vor. Die Eintragung in das Kryptowertpapierregister erfolgt im Wege der Einzeleintragung gemäß § 8 Absatz 1 Nr. 2 eWpG. Ein Anspruch der Anleihegläubiger auf Ausreichung einzelner Schuldverschreibungsurkunden sowie ein Anspruch auf Umwandlung von Einzeleintragungen in eine Sammeleintragung sind ausgeschlossen.
Rechte: Die Anleger haben das Recht auf Zahlung von halbjährlichen Zinsen und Rückzahlung des Nennbetrages am Ende der Laufzeit. Es besteht keine Verlustbeteiligung in der Gestalt, dass der Anleger an den Verlusten der Emittentin teilnimmt und sich der Rückzahlungsbetrag mindert. Das allgemeine Emittentenrisiko bleibt hiervon unberührt. Für die Emittentin und für den Anleger besteht kein Recht zur ordentlichen Kündigung. Davon unberührt besteht für den Anleger das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin eröffnet wird, die Emittentin in Liquidation tritt, oder Zinsen nicht innerhalb von 60 Tagen nach dem betreffenden Zinstermin gezahlt werden. Die Rückzahlung der Schuldverschreibungen erfolgt im Falle einer außerordentlichen Kündigung zum Nennbetrag zzgl. anteiliger Zinsen am ersten Bankarbeitstag nach Wirksamwerden der Kündigung.
Zinsen: Der Anleger hat das Recht auf Zahlung von halbjährlichen Zinsen in Höhe von 6,95 % p. a. bis einschließlich 30. April 2028. Die Zinsen werden nach der Methode act./​act. ICMA-Regel 251 berechnet und sind halbjährlich nachträglich an jedem Zinstermin fällig. Zinstermin ist jeweils der erste Bankarbeitstag nach Ablauf eines Zinslaufs. Die erste Zinszahlung erfolgt am 01. November 2025. Alle weiteren Zinszahlungen erfolgen am ersten Kalendertag eines Kalendermonats, jeweils nachträglich, halbjährlich, fortlaufend, am 01. Mai 2026, am 01. November 2026, am 01. Mai 2027, am 01. November 2027, letztmalig am 01.Mai 2028.
Laufzeit: Die Laufzeit der Schuldverschreibung beginnt am 01. Mai 2025 und endet mit Ablauf des 30. April 2028. Die Emittentin wird die Schuldverschreibung am ersten Bankarbeitstag nach dem Ende der Laufzeit zurückzahlen. Der Rückzahlungsbetrag entspricht dem Nennbetrag der Schuldverschreibung.
Übertragbarkeit und Handelbarkeit: Die Übertragung der Schuldverschreibungen setzt die Einigung zwischen dem Anleger und dem Erwerber über die Abtretung der sich aus den Schuldverschreibungen ergebenden Rechte, (§ 398 BGB) sowie die Übertragung der Token und die Eintragung der Wallet-Adresse des Erwerbers in das Kryptowertpapierregister voraus. Zur Übertragung sendet der Anleger eine Weisung in Form einer Transaktion an das Kryptowertpapierregister. Die Authentifizierung erfolgt dabei über die Signatur der Transaktion, die mit einem privaten Schlüssel vorgenommen werden muss, welcher einer öffentlichen Netzwerk-Adresse (Wallet-Adresse) des Anlegers zugeordnet werden kann. Eine Übertragung der Schuldverschreibungen außerhalb der Blockchain und damit ohne Eintragung in das Kryptowertpapierregister ist nicht zulässig. Die Schuldverschreibungen werden zum Datum des WIB noch nicht an einem Finanzmarkt gelistet, so dass die Handelbarkeit eingeschränkt ist. Auch vor Ablauf der Laufzeit kann die Schuldverschreibung jederzeit übertragen, von einem Kaufinteressenten erworben, an Dritte abgetreten oder verpfändet werden.
Rangstellung: Die Schuldverschreibungen begründet unmittelbare, unbedingte, nachrangige und nicht besicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die im gleichen Rang untereinander und im gleichen Rang mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen nicht besicherten nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin stehen, mit Ausnahme von Verbindlichkeiten, die nach geltenden Rechtsvorschriften vorrangig sind.
Vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre: Für alle Zahlungsansprüche der Anleger aus den Schuldverschreibungen (Zinsen und Rückzahlung) gilt eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre. Daher sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche solange und so weit ausgeschlossen, soweit die Zahlungen zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht.

3. Identität der Anbieterin/​Emittentin einschließlich der Geschäftstätigkeit und eines etwaigen Garantiegebers, Angabe der registerführenden Stelle

Anbieterin und Emittentin ist die Zakspeed Classic GmbH mit Sitz in Antweiler (Geschäftsanschrift: Bahnhofstr.15, D-53533 Antweiler), eingetragen am 15.09.2023 im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter Nr. HRB 29879 B. Die Emittentin mit Firmensitz und eigener Automobilwerkstatt in Antweiler handelt mit historischen Straßen- und Rennfahrzeugen. Von der sorgfältigen Planung über die Beschaffung geeigneter Fahrzeuge bis hin zur fachgerechten Restaurierung und dem anschließenden Verkauf – dies findet am Standort Deutschland statt. Die Emittentin hat bereits die Wiederauflage des Rennwagens, Zakspeed Ford Turbo Capri, in einer limitierten Edition von 5 Exemplaren umgesetzt. Diese Fahrzeuge wurden bereits alle vermarktet. Aus diesem Grund wurde entschieden, weitere 10 Zakspeed Ford Turbo Capri, in Antweiler zu produzieren und deren Marktwert gezielt zu steigern. Dies umfasst die gesamten 10 limitierten Rennfahrzeuge, welche als originale Nachbauten dem Wiederverkauf zur Verfügung gestellt werden.
Als registerführende Stelle im Sinne des § 16 Absatz 2 Satz 1 eWpG hat die Emittentin die Smart Registry GmbH, Uhlandstraße 32, 10719 Berlin, benannt. Für jede ausgegebene Schuldverschreibung wird ein Token von der Emittentin an den Anleger herausgegeben, welcher die Eintragung in Bezug auf eine Schuldverschreibung im Kryptowertpapierregister repräsentiert. Anleger werden in das Kryptowertpapierregister nicht namentlich eingetragen, sondern pseudonymisiert, indem jedem Anleger eine eindeutige Kennung zugeordnet wird. Die Emittentin behält sich für die gesamte Laufzeit der Schuldverschreibungen einen Wechsel der registerführenden Stelle ohne Zustimmung der Anleihegläubiger gemäß § 16 Absatz 2 Satz 3 eWpG vor. Die Eintragung in das Kryptowertpapierregister erfolgt im Wege der Einzeleintragung gemäß § 8 Absatz 1 Nr. 2 eWpG. Ein Anspruch der Anleihegläubiger auf Ausreichung einzelner Schuldverschreibungsurkunden sowie ein Anspruch auf Umwandlung von Einzeleintragungen in eine Sammeleintragung sind ausgeschlossen. Die Schuldverschreibungen werden für ihre gesamte Laufzeit durch Bewirkung der Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister in der Form eines Kryptowertpapierregisters im Sinne des § 4 Absatz 1 Nr. 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere („eWpG“) als elektronisches Wertpapier im Sinne des § 2 Absatz 1 eWpG begeben. Einsichtnahme gemäß § 10 eWpG: Anleger können die sie betreffenden Registerangaben jederzeit abrufen. Anleger, die ein berechtigtes Interesse darlegen, gewährt Smart Registry GmbH Einsicht in das Kryptowertpapierregister. Der Einsichtnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch per E-Mail an registry@nyala.de, oder an die Emittentin info@zakspeed.de, möglich. Die Emittentin behält sich Änderungen dieses Prozesses vor. Der Anleger muss darlegen, für welchen Registereintrag und welchen Zeitraum, oder Zeitpunkt Einsicht beantragt wird. Der Anleger gibt die Umstände an, aus denen sich das berechtigte Interesse zur Einsichtnahme ergibt. Eine zuständige Aufsichts-, Ordnungs- oder Strafverfolgungsbehörde sichert bei ihrer Antragstellung zu, dass die Einsichtnahme zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist (§ 10 Abs. 4 S. 2 eWpG i.V.m. § 34 Abs. 4 S. 1 BMG bleiben unberührt).
Negativerklärung: Es existiert kein Garantiegeber.

4. Mit dem Wertpapier, dem Emittenten und einem etwaigen Garantiegeber verbundene Risiken.

Die angebotene Schuldverschreibung ist mit speziellen Risiken behaftet, wenn die nachfolgend genannten wesentlichen Risiken einzeln, oder in Kombination mit anderen wesentlichen Risiken eintreten. Es besteht das maximale Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals sowie der Zinszahlungen für den Anleger. Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Schuldverschreibung verbundenen Risiken aufgeführt werden. Daher werden nur die von der Emittentin als wesentlich erachteten Risiken aufgeführt.
Risiken, die dem Wertpapier eigen sind
Technologierisiken: Die Blockchain-Technologie sowie alle damit in Verbindung stehenden technologischen Komponenten befinden sich nach wie vor in einem frühen technischen Entwicklungsstadium. Die Blockchain-Technologie kann Fehler enthalten, die zum Datum des WIB nicht bekannt sind, aus denen sich zukünftig, aber unabsehbare Folgen ergeben könnten. Die Blockchain-Technologie kann ferner technischen Schwierigkeiten (z.B. Hackerangriffen) ausgesetzt sein, die deren Funktionsfähigkeit beeinträchtigt. Ein teilweiser oder vollständiger Zusammenbruch der Blockchain kann die Emission der Schuldverschreibungen und die Handelbarkeit der Token stören oder unmöglich machen. Im schlimmsten Fall kann dies zum unwiederbringlichen Verlust der Token und damit zum Verlust der Schuldverschreibungen führen.
Risiko des fehlenden Einflusses auf die Geschäftstätigkeit der Emittentin und auf die Verwendung des Emissionserlöses: Die Schuldverschreibung begründet keine Teilnahme- oder Stimmrechte an bzw. in der Gesellschaftersammlung der Emittentin. Darüber hinaus obliegt die Geschäftsführung der Emittentin allein der Geschäftsführung. Insoweit können Anleger keinen Einfluss auf Entscheidungen der Gesellschafterversammlung oder der Geschäftsführung der Emittentin ausüben. Insbesondere sind die Anleger nicht in der Lage, über die Verwendung des Emissionserlöses mitzubestimmen. Es besteht das Risiko, dass Entscheidungen getroffen werden, die dem Interesse des einzelnen Anlegers entgegenstehen und ggf. negative Auswirkungen auf die Schuldverschreibung haben. Das kann zur Folge haben, dass die Emittentin ihren Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinszahlung u. Rückzahlung des Nennbetrages) nicht oder nur teilweise nachkommen kann und dies zu einem Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals und Zinszahlungen führen kann.
Risiko einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre: Für die Ansprüche der Anleger auf Zahlung der Zinsen sowie auf Rückzahlung des Anleihekapitals gilt eine vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre, d.h. die Ansprüche können solange und soweit nicht geltend gemacht werden, wie die teilweise oder vollständige Erfüllung dieser Ansprüche zu einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO oder einer Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 InsO in ihrer jeweils geltenden Fassung führen würde (Vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre). Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt demnach bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Sie kann zu einer dauerhaften, zeitlich nicht begrenzten Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers führen, auch wenn der Anleger die Schuldverschreibungen aus wichtigem Grund gekündigt hat. Das vom Anleger investierte Geld wird zu wirtschaftlichem Eigenkapital der Emittentin (Beteiligung des Anlegers am unternehmerischen Risiko, keine Insolvenzantragspflicht der Emittentin bei fehlender Möglichkeit der Rückzahlung) und dient den nicht im Rang zurückgetretenen Gläubigern als Haftungsgegenstand. Im Gegensatz zu Anlegern, die eine Schuldverschreibung der Emittentin erwerben, verfügt ein Gesellschafter über Informations- und Entscheidungsbefugnisse, aufgrund derer er Kenntnis von der Verwendung des zur Verfügung gestellten Kapitals erhalten kann. Zudem kann ein Gesellschafter die vollständige Verwendung des zur Verfügung gestellten Kapitals verhindern, wenn er über eine Mehrheit in der Gesellschafterversammlung verfügt. Diese Möglichkeit hat ein Anleger, der eine Schuldverschreibung der Emittentin erworben hat, nicht. Für den Anleger bedeutet dies, dass das von ihm übernommene Risiko teilweise über das unternehmerische Risiko eines Gesellschafters hinausgehen kann. Die Anleger tragen ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers.
Risiko eingeschränkte Veräußerbarkeit: Die Veräußerbarkeit der Schuldverschreibung ist eingeschränkt, da sie nicht an einem Finanzmarkt notiert ist. Eine solche Notierung ist auch nicht vorgesehen. Bei Anlegern, die während der Laufzeit die Schuldverschreibung verkaufen möchten, besteht daher das Risiko, dass die Schuldverschreibung nicht oder zu einem aus Sicht der Anleger geringen Marktpreis verkauft werden kann. Darüber hinaus könnte der Marktpreis bei einem freihändigen Verkauf auch von dem allgemeinen Kapitalmarktzinsniveau abhängig sein. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass ein Anleger die von ihm gehaltene Schuldverschreibung nicht oder nur zu einem Preis verkaufen kann, der erheblich unter dem Nennwert liegt.
Risiko außerordentliche Kündigung: Die Anleihebedingungen sehen in verschiedenen Fällen die Möglichkeit für Anleger vor, die Schuldverschreibung außerordentlich zu kündigen. Hierbei wird das Kündigungsrecht des Anlegers in zwei Fällen dahingehend eingeschränkt, dass die Kündigung nur dann wirksam ist: Einerseits Fälle, in denen die Emittentin mit Zinszahlungen mehr als 60 Tage in Verzug ist und andererseits Fälle, in denen die Emittentin wesentliche Verpflichtungen, Bedingungen oder Vereinbarungen aus der Schuldverschreibung nicht beachtet und diese Nichtbeachtung mehr als 30 Tage andauert. Für den Anleger bedeutet dies, dass die von ihm gehaltene Schuldverschreibung nur eingeschränkt unter Eintreten der bekannten Fälle, außerordentlich kündigen kann.
Risiken, die der Emittentin eigen sind
Risiken aus der Geschäftstätigkeit: Die Emittentin wird den Nettoemissionserlös zur Finanzierung der Produktion des Zakspeed Ford Turbo Capri verwenden. Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung dieser Investition ab. Anleger können sich im Vorfeld z.B. nicht über konkrete Käufer informieren, die der Emittentin für den Ankauf der Ford Turbo Capri, zur Verfügung stehen. Anleger müssen sich darauf verlassen, dass die Emittentin diese Käufer sorgfältig auswählt. Aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit besteht das eindeutige Risiko, dass die Ergebnisse der Emittentin von der Entwicklung des Automobilmarktes für historisch restaurierte Rennfahrzeuge (Angebot und Nachfrage) abhängig sind und auch geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zur Folge haben, dass die Emittentin ihren Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinszahlung u. Rückzahlung des Nennbetrages) nicht oder nur teilweise nachkommen kann und dies zu einem Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals und Zinszahlungen führen kann.
Insbesondere können folgende Risiken eintreten:

Durch eine Angebotsverknappung der rekonstruierten Ford Turbo Capri und eine damit verbundene Erhöhung der prognostizierten Kaufpreise besteht das Risiko, dass die jeweiligen Restaurierungskosten höher als in den Planungen vorgesehene Aufwendungen geringere Ergebnisse erwirtschaften.

Die Automobile in die investiert wurde, könnten sich aufgrund zwischenzeitlich verschlechterter Marktsituation oder anderer sich nachteilig auf die Wertentwicklung von der Nachfrage nach dem legendären Ford Turbo Capri auswirkende Faktoren negativ entwickeln, wodurch die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaften würde.

Des Weiteren besteht das Risiko, dass Produktionsprozesse nicht effizient genug verlaufen, um geringe Stückzahlen rentabel herstellen zu können und gleichzeitig höchste Qualitätsstandards zu gewährleisten.

Des Weiteren besteht das Risiko, dass durch Fehlen eines externen Garantiegebers die Emittentin ihren Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinszahlung u. Rückzahlung des Nennbetrages) nicht oder nur teilweise nachkommen kann und dies zu einem Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals und Zinszahlungen führen kann.

Des Weiteren besteht das Risiko, dass bei einer Nicht,- oder Teilplatzierung der Anleihe „Zakspeed Classic 6,95%“ die Produktion des Zakspeed Ford Turbo Capri und der Wiederverkauf der historisch restaurierten Rennfahrzeuge nicht, oder nur teilweise realisiert werden könnte, sodass die Emittentin ihren Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinszahlung u. Rückzahlung des Nennbetrages) nicht oder nur teilweise nachkommen kann und dies zu einem Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals und Zinszahlungen führen kann.

Des Weiteren besteht das Risiko der Überschuldung durch fehlerhafte Investitionen in Material, welches für die Produktion des Zakspeed Ford Turbo Capri benötigt wird. Dies kann dazu führen, dass die Emittentin Ihren Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinszahlung u. Rückzahlung des Nennbetrages) nicht oder nur teilweise nachkommen kann und dies zu einem Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals und Zinszahlungen führen kann.

Des Weiteren besteht das Risiko der Überschuldung durch ausstehende unbezahlte Rechnungseinnahmen von Käufern gegenüber der Emittentin, was sich resultierend in dem hohen Verschuldungsgrad von 3.050 % widerspiegelt. Dies kann dazu führen, dass die Emittentin Ihren Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinszahlung u. Rückzahlung des Nennbetrages) nicht oder nur teilweise nachkommen kann und dies zu einem Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals und Zinszahlungen führen kann.

Des Weiteren besteht das Risiko, dass trotz Beachtung der relevanten Auswahlkriterien Gesellschaften durch die Emittentin ausgewählt werden, sich negativ entwickeln. Dies kann dazu führen, dass die Produktion des Zakspeed Ford Turbo Capri und Wiederverkauf des historisch restaurierten Rennfahrzeuge nicht genügend Einnahmen erzielt und die Emittentin somit geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann dazu führen, dass die Emittentin Ihren Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinszahlung u. Rückzahlung des Nennbetrages) nicht oder nur teilweise nachkommen kann und dies zu einem Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals und Zinszahlungen führen kann.

5. Verschuldungsgrad der Emittentin auf der Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses

Die Emittentin wurde im Geschäftsjahr 2023 im Handelsregister AG Koblenz unter der HRB 29879 B eingetragen. Der aktuelle Jahresabschluss wurde zum 31. Dezember 2023 erstellt und weist ein Ergebnis (Jahresfehlbetrag) in Höhe von EUR 16.018,26 aus. Der daraus resultierende Verschuldungsgrad beträgt 3.050 %. Der Verschuldungsgrad bezeichnet das Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital in Prozent. Der Verschuldungsgrad gibt Auskunft über die Finanzierungsstruktur eines Schuldners.

6. Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen

Dieses Wertpapier hat einen mittelfristigen Anlagehorizont. Je nach besserer oder schlechterer Entwicklung von Angebot und Nachfrage an historisch restaurierten Rennfahrzeugen, ändern sich die Erfolgsaussichten für die Geschäftstätigkeit der Emittentin und damit das Wertpapier. Die Marktbedingungen sind von verschiedenen nicht vorher bestimmbaren Faktoren abhängig. Zum einem die Entwicklung des Sammler- und Investitionsmarktes für historische Rennwagen. Zum anderem den wirtschaftlichen Bedingungen wie Konjunktur, Zinsen und Finanzierung, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Aber auch technologische Entwicklungen in Bezug auf Restaurierungstechnik und der Verfügbarkeit von Ersatzteilen, kulturellen Trends, sowie verschiedenen Marktplätzen was den Wettbewerb, Preisentscheidungen und Kaufinteresse beeinflussen können. Entwickelt sich – in Abhängigkeit von der Entwicklung der zuvor genannten Marktbedingungen – die Geschäftstätigkeit neutral oder positiv, erhält der Anleger während der Laufzeit die vereinbarten Zinsen und nach Ablauf der Laufzeit die Rückzahlung zum Nennbetrag. Bei negativem Verlauf ist es möglich, dass der Anleger einen Teil oder die gesamten Zinsen sowie die Rückzahlung zum Nennbetrag nicht erhält. Die Schuldverschreibung unterliegt keiner gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung. Im Falle einer negativen Geschäftsentwicklung oder Insolvenz der Emittentin tritt der Fall ein, dass die Emittentin Ihren Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinszahlung u. Rückzahlung des Nennbetrages) nicht oder nur teilweise nachkommen kann und dies zu einem Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals und Zinszahlungen führen kann. Die folgenden Szenarien für die Kapitalrückzahlung und Erträge sind beispielhafte Darstellungen, die nur zur Veranschaulichung dienen. Die Werte sind kein verlässlicher Indikator für die Wertentwicklung in der Zukunft.
Annahmen für die Szenarien: Der Anleger erwirbt eine Schuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von 1.000,00 EUR am 01. Mai 2025. Die Laufzeit endet am 30. April 2028 und beträgt daher drei Jahre. Bei für die Emittentin neutraler Entwicklung des Automobilmarktes an historisch restaurierten Rennfahrzeugen, kann die Emittentin den halbjährlichen Zins in Höhe von 6,95% p.a. zahlen. Bei für die Emittentin negativer Entwicklung des Automobilmarktes an historisch restaurierten Rennfahrzeugen werden die Auswirkungen einer Insolvenz nach zwei Jahren Laufzeit der Schuldverschreibung betrachtet. Es wird unterstellt, dass aus der Insolvenzmasse keine Zahlungen an den Anleger möglich sind. Bei für die Emittentin positiver Entwicklung, trotz dass es sich bei historisch restaurierten Fahrzeugen um einen sogenannten Nischenbereich handelt, kann die Emittentin den halbjährlichen Zins in Höhe von 6,95% p.a. zahlen. An Gewinnen der Emittentin partizipieren die Schuldverschreibungen nicht. Es wurde eine Zeichnung am Laufzeitbeginn (01. Mai 2025) unterstellt, so dass keine Stückzinsen als Kosten in der Darstellung der Szenarien auszuweisen sind.

Rückzahlung Zins Kosten Nettobetrag (Rückzahlung
zzgl. Zinsen abzgl. Kosten)
Nettobetrag abzgl.
Investitionsbetrag

neutrale Entwicklung
Die Emittentin erwirtschaftet
durchschnittliche Erträge.

1.000,00 EUR

208,50 EUR

0 EUR

1.208,50 EUR

208,50 EUR

negative Entwicklung
Die Emittentin erwirtschaftet
zwei Jahre durchschnittliche
Erträge und fällt dann
vollständig aus.

0 EUR

139,00 EUR

0 EUR

139,00 EUR

– 861,00 EUR

positive Entwicklung
Die Emittentin erwirtschaftet
überdurchschnittliche Erträge
1.000,00 EUR 208,50 EUR 0 EUR 1.208,50 EUR 208,50 EUR
7. Mit dem Wertpapier verbundene Kosten und Provisionen

Kosten für den Anleger: Mit der Zeichnung der Schuldverschreibungen können für den Erwerber Fernkommunikations-, Porto- oder Tokenverwahrungskosten entstehen. Die Tokenverwahrungskosten beziehen sich auf die Kosten, die ein Investor gegebenenfalls zahlen muss, um ein Wallet zu unterhalten, in welches die „Zakspeed Classic 6,95“-Token übertragen werden. Über die konkrete Höhe der vorgenannten Kosten kann von der Anbieterin keine Aussage getroffen werden. Verfügt ein Anleger nicht über ein Wallet, das mit der verwendeten Blockchain kompatibel ist, wird ihm kostenfrei ein Wallet von der Emittentin zur Verfügung gestellt. Die Emittentin trägt auch etwaige laufende Kosten des Wallets.
Kosten und Provisionen für die Emittentin: Die Kosten der Emissionsplatzierung umfassen Kosten der Initiierung und Digitalisierung der Emission, Kosten für Marketing und Kommunikation sowie Platzierungsprovisionen. Die Gesamtkosten betragen ca. EUR 880.000,00.

8. Angebotskonditionen einschließlich des Emissionsvolumens

Emissionsvolumen: EUR 8.000.000,00 eingeteilt in 8.000 Schuldverschreibungen zum Nennbetrag von je EUR 1.000,00
Mindestzeichnungssumme: EUR 1.000,00 (1 Stück Schuldverschreibung zu je EUR 1.000,00)
Angebotszeitraum/​-verfahren: Die Schuldverschreibung wird voraussichtlich vom 01. Mai 2025 bis zum 31. Oktober 2025 zur öffentlichen Zeichnung angeboten. Eine Verkürzung (insbesondere im Falle der Vollplatzierung) bleibt vorbehalten. Die Schuldverschreibung kann in der Zeichnungsfrist durch Übermittlung eines Kaufantrags (im Folgenden auch „Zeichnungsschein“) an die Emittentin gezeichnet werden. Der Kaufvertrag über den Erwerb der Schuldverschreibungen kommt mit der Annahme der Zeichnung durch die Emittentin nach Eingang des Zeichnungsbetrages zustande. Anschließend wird dem Anleger die gezeichnete Anzahl von Token in die auf dem Zeichnungsschein genannte Blockchain Wallet Adresse geliefert. Zudem erfolgt eine Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister. Die Zahlung von Zinsen und die Rückzahlung erfolgen auf ein vom Anleger benanntes Konto in Euro. Eine Zeichnung der Schuldverschreibung ist ausschließlich über Wertpapierinstitute und deren vertraglich gebundene Vermittler im Wege der Anlageberatung und/​oder Anlagevermittlung möglich. Zeichnungsscheine stehen auf deren Internetseiten zur Verfügung.

9. Geplante Verwendung des voraussichtlichen Nettoemissionserlöses

Der Nettoemissionserlös aus der Schuldverschreibung soll in Höhe von bis zu EUR 7.120.000,00 für die Produktion des Zakspeed Ford Turbo Capri der Zakspeed Classic GmbH verwendet werden. Es ist geplant, weitere 10 originalgetreue Zakspeed Ford Turbo Capri, zu produzieren. Die Verkaufspreise liegen deutlich über den Herstellungskosten. Zielkunden sind finanzstarke Käufer mit einer Leidenschaft für Motorsport und historische Rennfahrzeuge. Das Produkt bietet die Möglichkeit, auf diesem speziellen Nischenmarkt Preis- und Verfügbarkeitsbedingungen vorzugeben. Bei einer Nichtplatzierung der Anleihe, bzw. im Falle einer nicht vollständigen Platzierung der Anleihe, könnte das bereits platzierte Volumen durch eine ergänzende Bankfinanzierung aufgestockt werden. Auch bei Teilplatzierung stünde bereits Kapital zur Verfügung, was die Verhandlungen und die Gewährung einer Bankfinanzierung erheblich erleichtern würde. Auf diese Weise bestünde die Möglichkeit die Finanzierung über Fremdmittelaufnahme weiter zu ermöglichen.

Hinweise gemäß § 4 Absatz 5 WpPG

Die inhaltliche Richtigkeit des Wertpapier-Informationsblatts unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Für das Wertpapier wurde kein von der BaFin gebilligter Wertpapierprospekt hinterlegt. Jeder Anleger erhält weitergehende Informationen unmittelbar von der Emittentin des Wertpapiers.
Der Jahresabschluss der Emittentin zum 31. Dezember 2023, sowie zukünftige Jahresabschlüsse werden zur kostenlosen Ausgabe von Zakspeed Classic GmbH, Bahnhofstraße 15, 53533 Antweiler, bereitgehalten und sind über die Internetseite www.zakspeed.de/​media-und-finanzdaten.html, abrufbar.

Der Jahresabschluss wurde dem WIB als Anlage beigefügt.

Ansprüche auf der Grundlage einer in dem Wertpapier-Informationsblatt enthaltenen Angabe können nur dann bestehen, wenn die Angabe irreführend oder unrichtig ist oder der Warnhinweis des § 4 Abs. 4 Wertpapierprospektgesetz nicht enthalten ist und wenn das Erwerbsgeschäft nach Veröffentlichung des Wertpapier-Informationsblatts und während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach dem ersten öffentlichen Angebot der Wertpapiere im Inland, abgeschlossen wurde.

 

 

 

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