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„Weniger Zurechnung, mehr Klarheit“ – Rechtsanwalt Jens Reime erklärt das EuGH-Urteil

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Redaktion: Herr Reime, es gibt ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Thema Stimmrechte. Klingt kompliziert. Worum geht es ganz einfach gesagt?

RA Jens Reime:
Ganz vereinfacht: Es geht darum, wem Stimmrechte bei Aktien zugerechnet werden. Also nicht nur, wer die Aktien direkt besitzt, sondern auch, wer indirekt Einfluss hat.

Redaktion: Und was hat sich jetzt geändert?

Reime:
Der EuGH hat gesagt:
👉 Die bisherigen Regeln dürfen nicht zu weit gehen.

Das bedeutet:
Die BaFin muss jetzt genauer prüfen und darf Stimmrechte nur noch in den Fällen zurechnen, die auch wirklich in einer EU-Richtlinie vorgesehen sind.

Redaktion: Was heißt „zurechnen“ konkret?

Reime:
Ein Beispiel:
Wenn jemand über eine andere Person oder Firma Einfluss auf Aktien hat, konnte ihm das bisher oft zugerechnet werden.

Jetzt gilt:
👉 Das geht nur noch, wenn es klar in den EU-Regeln steht.

Redaktion: Ist das gut für Anleger?

Reime:
Ja, vor allem für die Rechtssicherheit.

Früher war es teilweise unklar oder sehr weit ausgelegt.
Jetzt ist klarer geregelt, wann jemand als „einflussreich“ gilt.

Redaktion: Betrifft das alle Regeln im Wertpapierrecht?

Reime:
Nein, und das ist wichtig:

👉 Bei einem anderen Gesetz, dem sogenannten WpÜG (Übernahmerecht), bleibt alles beim Alten.

Das heißt:
Bei Unternehmensübernahmen gelten weiterhin die bisherigen, strengeren Regeln.

Redaktion: Warum macht man da einen Unterschied?

Reime:
Weil es um zwei verschiedene Situationen geht:

  • Beim WpHG (also Stimmrechte allgemein) → mehr Klarheit und Einschränkung
  • Beim WpÜG (Übernahmen) → weiterhin strenge Kontrolle, um den Markt zu schützen

Redaktion: Was bedeutet das praktisch für Unternehmen?

Reime:
Unternehmen und Investoren müssen jetzt genauer hinschauen:

👉 Nicht jede Verbindung führt automatisch zur Zurechnung von Stimmrechten.

Das kann auch bedeuten:

  • weniger Meldepflichten
  • klarere Strukturen

Redaktion: Und für normale Anleger?

Reime:
Für private Anleger ändert sich im Alltag wenig direkt.

Aber indirekt schon:

👉 Die Regeln werden klarer und nachvollziehbarer
👉 und das schafft Vertrauen in den Markt

Redaktion: Ihr Fazit?

Reime:
Das Urteil sorgt für mehr Klarheit und weniger Auslegungsspielraum.

Oder einfach gesagt:
👉 Nicht mehr jede indirekte Verbindung zählt automatisch – nur noch die, die wirklich gesetzlich vorgesehen ist.

 

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