Das Thema hat sich sicherlich für so manches Bundesland und seine Steuerverwaltung noch nicht erledigt. Im Gegenteil, mit einem Ankauf von Steuer-CDs muss auch weiterhin gerechnet werden. Wichtig auch in diesem Zusammenhang zu wissen, dass mit der anstehenden Einführung des automatisierten internationalen Informationsaustausches betreffend Kapitaleinkünfte der Kampf gegen Steuerhinterziehung auch international nochmalsdeutlich verschärft werden wird. Hier zum Beispiel mit dem Instrument der Gruppenanfrage bei Banken in der Schweiz und Österreic. Mit diesem Instrument haben die Steuerfahnder schon jetzt die Möglichkeit, Einblick in die Bankdaten zu bekommen. Dabei richtet sich die Gruppenanfrage nicht gegen einzelne Personen, sondern gegen Personenkreise, die bestimmte Verdachtsmomente aufzeigen. Die Gruppenanfragen können auch rückwirkend gestellt werden.
Das es auch weiterhin den Ankauf von Steuerdaten CD’s gebenw ird dürfte außer Frage stehen,w enn man die nachfolgende Veröffentlichung auf der Seite des Finanzministeriums NRW zur Kenntnis nimmt: Zitat: „Angebotene Daten zu prüfen ist keine Frage der Opportunität. Die Finanzverwaltung ist von Amts wegen dazu verpflichtet, alle Anhaltspunkte auf Steuerstraftaten zu überprüfen. Dazu zählen auch Hinweise auf Daten-CDs. Die Rechtmäßigkeit des Ankaufs von angebotenen Daten wird nicht nur durch das Bundesfinanzministerium, sondern auch durch die Staatsanwaltschaften und alle Gerichte bestätigt. Es gibt keine einzige Gerichtsentscheidung, die den Ankauf und die Verwertung von Daten-CDs als nicht rechtmäßig ansieht.“
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