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Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat im Eilverfahren den Pilotenstreik bei der Lufthansa verboten. Es hat damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt vom Dienstag aufgehoben, das den Antrag der Lufthansa auf eine einstweilige Verfügung gegen den Streik abgewiesen hatte. Die Entscheidung des LAG ist rechtskräftig, somit sind weitere Pilotenstreiks in naher Zukunft unwahrscheinlich.

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