Startseite Allgemeines Was wurde eigentlich beschlossen
Allgemeines

Was wurde eigentlich beschlossen

adil-photos (CC0), Pixabay
Teilen

Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 in Neubauten und Bestandsgebäuden nur noch klimafreundliche Heizungen eingebaut werden dürfen.

Die Entscheidung des Bundestags ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität in Deutschland. Bis 2045 soll der Ausstoß von Treibhausgasen in Deutschland auf null reduziert werden.

Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass künftig nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Das bedeutet, dass Öl- und Gasheizungen in den meisten Fällen nicht mehr zulässig sein werden.

Für Bestandsgebäude gilt eine Übergangsfrist. Bis zum 31. Dezember 2024 dürfen noch neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden.

Für den Heizungstausch gibt es staatliche Förderungen. So steht allen eine Grundförderung von 30 Prozent der gesamten Umrüstungskosten zu. Menschen mit geringem Einkommen können weitere 30 Prozent Förderung erhalten.

Vermieter können die Kosten für den Heizungstausch auf die Mieter umlegen. Allerdings darf die Monatsmiete um nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht werden.

Die Entscheidung des Bundestags ist von Experten und Verbänden begrüßt worden. Verbraucherschützer begrüßen, dass jetzt Klarheit herrsche, ab wann was gelte. Hausbesitzer und Handwerker könnten sich jetzt entsprechend darauf einstellen.

Die Union kritisiert das Gesetz hingegen. Sie sieht die Regelungen als zu unzureichend und zu teuer.

Die AfD lehnt das Gesetz grundsätzlich ab. Sie sieht darin einen Eingriff in die Freiheit der Bürger.

Die Linke kritisiert, dass das Gesetz die Mieterinnen und Mieter im Stich lasse.

Das Gebäudeenergiegesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität in Deutschland. Die Entscheidung des Bundestags ist jedoch nicht unumstritten.

Die folgenden Änderungen wurden im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen:

Die Pflicht zum Einbau klimafreundlicher Heizungen wurde auf Neubauten und Bestandsgebäude ausgeweitet.
Die Übergangsfrist für Bestandsgebäude wurde auf den 31. Dezember 2024 verlängert.
Die staatliche Förderung für den Heizungstausch wurde erhöht.
Die Möglichkeit, die Kosten für den Heizungstausch auf die Mieter umzulegen, wurde begrenzt.

Die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes wird eine Herausforderung sein. Es ist wichtig, dass die Bundesregierung die Rahmenbedingungen so gestaltet, dass die Umstellung auf klimafreundliche Heizungen für alle Menschen bezahlbar ist.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

US-Arbeitsmarkt überrascht: Zahl offener Stellen steigt deutlich an

Der US-Arbeitsmarkt zeigt sich trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten überraschend robust. Nach aktuellen Daten...

Allgemeines

Israel und Libanon führen Gespräche in den USA – Kämpfe gehen dennoch weiter

Während in Washington Gespräche zwischen Vertretern Israels und des Libanon stattfinden, setzen...

Allgemeines

Viele bereuen ihre Reisen – schlechte Planung sorgt oft für Frust im Urlaub

Reisen sollen eigentlich Erholung, Abenteuer und schöne Erinnerungen bringen. Doch offenbar kehren...

Allgemeines

Streit und Chaos bei „60 Minutes“: Veteran Scott Pelley rechnet mit CBS-Führung ab

Beim traditionsreichen US-Nachrichtenmagazin „60 Minutes“ eskaliert offenbar der interne Machtkampf. In einer...