Was bedeutet die P&R Hiobsbotschaft für die Vermittler? Das haben wir Rechtsanwalt Daniel Blazek gefragt

P&R: Vermittler und Berater haben kein Plausibilitätsproblem!

Sehr geehrter Herr Bremer,

vielen Dank für Ihre Anfragen, die ich gerne wie unten stehend beantworte:

  1. Wandelt sich P&R jetzt von einem Insolvenzfall in einen Betrugsfall?

Wenn der von der StA München in der heutigen PM angeführte Betrugsverdacht erhärtet, kommt dieser „Betrugsfall“ eher hinzu, als dass er den „Insolvenzfall“ wandelt. Eigentlich befeuert er den Insolvenzfall in gewissem Licht: Sollte sich nämlich herausstellen, dass der Großteil der Anleger kein Eigentum an Containern erworben hat, stellt sich die Frage, ob die im Anfechtungszeitraum erhaltenen Zahlungen (Mieten und Rückkaufszahlungen) im insolvenzrechtlichen Sinne unentgeltlich waren und von der Insolvenzverwaltung angefochten und zur Masse verlangt werden können.

  1. Steht für die P&R-Vermittler und Berater nun die Plausibilität der P&R-Investments mehr in Frage?

Nein. Soweit man dies den P&R-Vermittlern und Beratern vor dem Hintergrund der aktuellen Pressemitteilungen aus Anlegersicht oder Anlegeranwaltssicht vorhalten möchte, überzeugt dies nicht. Zum einen funktionierte das Container-Investitionsprogramm seit Jahrzehnten und stellt damit einen Plausibilitätsbeleg dar. Nach der Rechtsprechung des BGH müsste dies ein Anleger zunächst einmal widerlegen, bevor man sich überhaupt mit einer Pflichtverletzung im Sinne einer unterlassenen Plausibilitätsprüfung zu beschäftigen hätte. Zum andern gehört es nach der Rechtsprechung des BGH schon von vornherein nicht in den Kreis der Aufklärungspflichten, dass eine zweckwidrige Mittelverwendung durch das Management einer Emittentin stattfinden könnte. Selbst wenn sich der Betrugsverdacht also erhärtet, wäre das grundsätzlich kein Aufklärungsproblem des Vertriebs.

  1. Müssen die P&R-Vertriebe jetzt mit mehr Inanspruchnahmen rechnen?

Das liegt leider in der Natur der Sache. Zudem ist P&R schon ein recht großer Krisenfall am Kapitalmarkt, entsprechend viele Anlegeranwälte sind aktiv, und der Hinweis auf – angebliche – Vermittlerhaftung findet sich bereits in der Anwaltswerbung. Ich sehe die rechtliche Position der Vertriebe aber grundsätzlich als die bessere an.

Die aktuellen Programme wurden mit guten Verkaufsprospekten vertrieben, auch frühere Programme teilweise mit exzellenter Dokumentation. Zudem ist ein Direktinvestment (Kauf und Nutzungs-/Überlassungsvertrag) nichts so komplex zu erklären wie beispielsweise eine fondsbasierte Vermögensverwaltung oder vinkulierte Namensgenussrechte mit aktienähnlichem Charakter. Ich bin hier grundsätzlich noch entspannt in Sachen P&R.

 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Blazek, BEMK Rechtsanwälte

One Comment

  1. johann feistelbauer Freitag, 18.05.2018 at 06:16 - Reply

    Sehr schön, wenn der Rechtsanwalt entspannt ist. Der Vermittler hat neben dem Prozesskostenrisiko ein noch größeres Problem. Auch wenn der Anleger ihn nicht verklagt, neue Geschäfte werden mit diesem Kunden nicht mehr gemacht!

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