Warnung: Jubilee Ace

Published On: Donnerstag, 27.02.2020By Tags: ,

Jubilee Ace

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann unter anderem gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 27.02.2020 teilt die FMA daher mit, dass

Jubilee Ace

mit angeblichem Sitz in

Sea Meadow House

Blackburne Highway

PO Box 116

Road Town, Tortola

British Virgin Islands

sowie

City Center Regus

Tower Business Centre, 2nd floor

Tower Street

Swatar BKR4013

Malta

Tel: +356 2546 6666

contact@jubileeace.com

jubileeace.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 erster Fall BWG nicht gestattet.

2 Comments

  1. Hans Lühring Dienstag, 14.07.2020 at 11:03 - Reply

    Seit 10 Monaten arbeite ich mit der Software, zunächst mit einer Lizenz für 1000 $. Im Dezember und im folgenden Januar stockte ich die Lizenz jeweils um 2000 $ auf. Sämtliche Erträge nutzte ich dann um meine Lizenz zu erhöhen. Eine erste Auszahlung in Höhe von 1000 $ führte ich Ende Juni 2020 aus. Aktuell beträgt meine Lizenzhöhe 7600 $ und ich erhalte bei Buchungen im Commodity Arbitrage zur Zeit 3,75 % mit einer Laufzeit von 15 Tagen, 285,00 € abzgl. Fee 85,50 entspricht netto 199,50 € alle 15 Tage. Da ich nur noch 4000 $ eigenes Geld in der Lizenz habe entspricht dies einem Nettoertrag von 10% monatlich auf meine Lizenz. Bin absolut zufrieden !

  2. Goldbube Dienstag, 30.06.2020 at 18:20 - Reply

    Da das Unternehmen keine konzessionspflichtigen Bankgeschäfte weder in Österreich noch in einem anderen Land erbringt und auch keine fremden Gelder zur Verwaltung an nimmt, ist diese „Warnung“ bedeutungslos. Das Unternehmen verkauft Softwarelizenzen mit denen ein User Erträge im Arbitragehandel erwirtschaftet und sich jederzeit auszahlen lassen kann. Nachdem das Unternehmen weit über ein Jahr besteht, bleibt festzustellen das nur die Österreichische Aufsicht noch nicht begriffen hat um was es eigentlich geht. Die Zusammenhänge bekommt die Behörde gerade von einer international arbeitenden Rechtsanwaltskanzlei erklärt. Selbst die viel strengere deutsche BAFIN und die Schweizer Behörden haben keine Einwände angemeldet noch eine „Warnung“ ausgesprochen.

Leave A Comment

Das könnte Ihnen auch gefallen