Warnung: echoin.fund: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Webseite

Published On: Montag, 04.12.2023By Tags:

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Echoin. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber über die Website echoin.fund ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, darunter auch Geschäfte mit Kryptowährungen.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Hierzu zählt auch der Handel mit Kryptowährungen. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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