Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor den Internetseiten bestzins(.)net und nabab(.)de sowie vor E-Mails, die unter anderem von den Adressen info@bestzins(.)net und kontakt@nabab(.)de oder ähnlichen Absendern verschickt werden. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht sollen über diese Webseiten und E-Mail-Adressen Tages- und Festgeldanlagen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten werden.
Für Anleger ist die Warnung besonders brisant, weil der Auftritt von bestzins.net auf den ersten Blick seriös wirken kann. Die Seite wirbt mit einem unabhängigen Vergleich für Tagesgeld, Festgeld und Flexgeld, europaweiten Bankangeboten, persönlicher Betreuung, transparenten Konditionen und angeblich attraktiven Zinssätzen. Genannt werden unter anderem Festgeldangebote aus Schweden, Italien, Frankreich, Österreich, Deutschland, den Niederlanden, Luxemburg und Spanien. Auch ein Neukundenbonus von bis zu 300 Euro wird in Aussicht gestellt.
Gerade diese vermeintlich konservative Verpackung macht das Angebot gefährlich. Anders als viele offensichtliche Betrugsplattformen setzt der Auftritt nicht auf völlig unrealistische Traumrenditen, sondern auf ein Thema, das für viele Sparer vertraut und sicher klingt: Tagesgeld und Festgeld. Wer sein Geld nach Jahren niedriger Zinsen zu besseren Konditionen anlegen will, könnte sich durch ein professionelles Design, bekannte Banknamen und deutschsprachige Ansprechpartner leicht in Sicherheit wiegen lassen.
Nach Angaben der BaFin fehlt den Betreibern jedoch die erforderliche Erlaubnis. Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dafür grundsätzlich eine Zulassung der Finanzaufsicht. Die BaFin stützt ihre Warnung auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Besonders problematisch ist zudem der Hinweis der BaFin auf einen Identitätsmissbrauch. Nach Darstellung der Aufsicht nutzen die Betreiber im Impressum Unternehmensdaten der NABAB S.A. mit Sitz in Paris. Dabei soll es sich um einen Identitätsmissbrauch handeln. Für Anleger bedeutet das: Selbst wenn ein Impressum auf den ersten Blick ordentlich aussieht, kann es gefälscht oder missbräuchlich verwendet sein.
Das Risiko besteht vor allem darin, dass Anleger Geld nicht tatsächlich auf ein eigenes Konto bei einer zugelassenen Bank einzahlen, sondern an unbekannte Dritte, Vermittlerkonten oder andere nicht nachvollziehbare Empfänger überweisen. Eine beworbene Einlagensicherung von 100.000 Euro schützt nur dann, wenn tatsächlich eine geschützte Einlage bei einer zugelassenen Bank besteht und der Anleger rechtlich Inhaber dieser Einlage ist. Bei Zahlungen an nicht zugelassene Anbieter kann das Geld im schlimmsten Fall vollständig verloren sein.
Anleger sollten deshalb vor jeder Überweisung prüfen, mit wem sie tatsächlich einen Vertrag schließen. Maßgeblich sind nicht Logo, Design oder angeblich bekannte Bankpartner, sondern die Zulassung des konkreten Anbieters, die Übereinstimmung von Firmenname, Registerdaten, Domain, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Empfängerkonto. Die BaFin-Unternehmensdatenbank ist dafür ein wichtiger erster Prüfpunkt.
Auch für Personen, die für ein solches Unternehmen arbeiten oder sich auf dort ausgeschriebene Stellen bewerben wollen, ergeben sich erhebliche Risiken. Auf bestzins.net werden unter anderem Positionen wie Vertriebsspezialist für Finanzprodukte, Account Manager Beratung und Junior Sales Partner angeboten, teilweise in Hamburg oder remote. Wer sich dort bewirbt, könnte sensible persönliche Daten wie Lebenslauf, Ausweiskopien, Steuerdaten oder Bankverbindungen übermitteln.
Darüber hinaus kann eine Tätigkeit für ein nicht zugelassenes Finanzangebot rechtliche Folgen haben. Wer Anleger kontaktiert, Finanzprodukte vermittelt, Kundendaten verarbeitet oder Zahlungen begleitet, kann im Einzelfall in eine rechtlich problematische Struktur geraten – auch dann, wenn er selbst zunächst von der Seriosität des Angebots ausgegangen ist. Bewerber sollten daher besonders sorgfältig prüfen, wer rechtlich Arbeitgeber wäre, ob eine Erlaubnis vorliegt und ob die angegebenen Unternehmensdaten tatsächlich stimmen.
Möglicherweise bereits geschädigte Anleger sollten jetzt keine weiteren Zahlungen leisten. Das gilt insbesondere dann, wenn angebliche Berater weitere Gebühren, Steuern, Freischaltungen oder Sicherheitszahlungen verlangen, um vermeintliche Guthaben auszuzahlen. Solche Nachforderungen sind ein typisches Warnsignal.
Rechtsanwalt Maurice Högel von der Kanzlei BEM Bielefeld weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Betroffene frühzeitig Beweise sichern sollten. Dazu gehören Kontoauszüge, Zahlungsbelege, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Vertragsunterlagen, Screenshots der Webseite sowie alle Angaben zu Empfängerkonten. Zudem sollte schnell geprüft werden, ob über Banken oder Zahlungsdienstleister noch Rückbuchungs- oder Sicherungsmöglichkeiten bestehen.
Högel empfiehlt geschädigten Anlegern außerdem, den Fall rechtlich prüfen zu lassen, bevor sie auf weitere Zahlungsaufforderungen reagieren. Gerade bei vermeintlichen Festgeld- oder Tagesgeldangeboten sei entscheidend, ob überhaupt eine wirksame Anlage bei einer regulierten Bank zustande gekommen ist oder ob Gelder an unberechtigte Dritte geflossen sind.
Allgemein_
Die BaFin warnt vor den genannten Webseiten und E-Mail-Adressen und spricht von unerlaubten Angeboten sowie Identitätsmissbrauch. Daraus folgt nicht automatisch, dass ein strafrechtlicher Betrug bereits gerichtlich festgestellt wurde. Sachgerecht sind daher Formulierungen wie „nach Angaben der BaFin“, „die Finanzaufsicht warnt“, „ohne erforderliche Erlaubnis“ und „Identitätsmissbrauch laut BaFin“.
Der Fall zeigt erneut, wie professionell moderne Finanzangebote auftreten können. Gerade scheinbar sichere Produkte wie Tagesgeld und Festgeld eignen sich für unseriöse Anbieter, weil sie Vertrauen wecken und Anleger nicht sofort an Hochrisikogeschäfte denken. Für Anleger und Bewerber gilt deshalb gleichermaßen: Nicht der Internetauftritt entscheidet über Seriosität, sondern die überprüfbare Zulassung, klare Unternehmensdaten und ein nachvollziehbarer Zahlungsweg.
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