Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, warnt vor Angeboten auf der Website alta-roc.com. Nach Angaben der Behörde ist die Internetseite inhaltlich identisch mit der zuvor unter alta-roc.de betriebenen Website, vor der bereits am 11. Juni 2026 gewarnt wurde.
Besonders wichtig: Zwischen der Website und der Altaroc Partners SA mit Sitz in Paris sowie der Altaroc Partners SAS Zweigniederlassung Deutschland besteht laut BaFin keinerlei Verbindung. Die Namen und Unternehmensangaben werden demnach unberechtigt verwendet. Die Behörde spricht ausdrücklich von Identitätsdiebstahl.
Verbraucher sollten daher keine Zahlungen leisten, keine persönlichen Unterlagen übersenden und keine Konto- oder Ausweisdaten auf der Website eingeben. Dies gilt insbesondere für dort beworbene Festgeldangebote.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen sowie Zahlungsdienste anbietet, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht prüfen.
Die Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.
Wer bereits Geld überwiesen oder persönliche Daten übermittelt hat, sollte umgehend seine Bank informieren, Belege und Schriftverkehr sichern und Anzeige bei der Polizei erstatten. Zusätzlich kann eine Meldung an die BaFin sinnvoll sein.
BaFin, Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter warnen regelmäßig vor Finanzbetrug im Internet. Anleger sollten Angebote mit ungewöhnlich hohen oder vermeintlich sicheren Renditen besonders kritisch prüfen und niemals allein aufgrund professionell wirkender Internetseiten oder bekannter Firmennamen investieren.
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