Warenderivate: Anhebung der Positionslimits auf weniger liquide Agrarderivate

Die BaFin hebt die derzeit noch geltenden Positionslimits auf weniger liquide Agrarderivate auf 10.000 handelbare Einheiten an. Damit setzt sie europarechtliche Vorgaben um. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist heute in Kraft getreten.

Die bisherigen technischen Regulierungsstandards sahen für Kontrakte bis zu einem Open Interest von 10.000 handelbaren Einheiten Positionslimits von 2.500 handelbaren Einheiten vor. Die Anhebung der Limits erfolgte aufgrund Artikel 17 der jüngst in Kraft getretenen Delegierten Verordnung (EU) 2022/1302 der Europäischen Kommission vom 20. April 2022, welche die Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Anwendung von Positionslimits für Warenderivate ergänzt. Darüber hinaus wurde der Anwendungsbereich auf alle Derivate auf landwirtschaftliche Erzeugnisse bis zu einem Open Interest von 20.000 handelbaren Einheiten ausgeweitet. Die Änderung hat keinen Einfluss auf die Überwachung des fortlaufenden Handels durch die BaFin und die Handelsüberwachung der Börsen.

In Deutschland beschränkt sich der Handel mit Agrarderivaten weitgehend auf wenig liquide Kontrakte auf Milchpulver, Molkenpulver und Verarbeitungskartoffeln.

Leave A Comment