Walton informiert wohl Vertriebsprtner-nicht die Anleger?

Sehr geehrter Partner,
um Spekulationen und unterschiedlichsten Berichten zu der Geschäftsentwicklung der Walton-Unternehmensgruppe entgegenzutreten möchten wir Sie mit diesem Schreiben über aktuelle Entwicklungen in unserer Unternehmensgruppe informieren.Tatsächlich haben in Calgary, Alberta, Kanada, am 28.04.2017 die Walton International Group Inc. (“WIGI”), Kanada und einige mit WIGI verbundenen Gesellschaften (nachfolgend als “CCAA Gesellschaften” bezeichnet) bekanntgegeben, dass ihrem Antrag auf Durchführung eines Umstrukturierungsverfahrens nach dem Companies´ Creditors Arrangement Act (“CCAA”) entsprochen wurde.

Was bedeutet das?

Der Gerichtsbeschluß über die Durchführung eines Umstrukturierungsverfahrens ermöglicht den CCAA Gesellschaften, in einen gerichtlich überwachten Umstrukturierungsprozess einzutreten. Dies gibt den CCAA Gesellschaften die Möglichkeit, einen Umstrukturierungsplan zu erarbeiten und den Gläubigern zur Zustimmung zu unterbreiten. Für die CCAA Gesellschaften wird Ernst & Young Inc. als gerichtlich bestellter Beobachter (Monitor) fungieren. Zusätzlich werden die CCAA Gesellschaften von Spezialisten für Umstrukturierungen der Anwaltskanzlei Bennett Jones LLP beraten.

Die Investitionen Ihrer Anleger über eine deutsche Kommanditgesellschaften (“KG”), die ihrerseits in Landentwicklungsprojekte entweder in Kanada oder in den USA investiert haben, sind nicht Gegenstand dieses Umstrukturierungsverfahrens. Die deutschen Investitionsstrukturen sind vielmehr eigenständig und von der Umstrukturierung nicht direkt betroffen.

Nicht vollständig auszuschließen sind durch die Umstrukturierungsprozesse bei WIGI und WDM Kanada Verzögerungen des Projektablaufs, weil diese Gesellschaften administrative Aufgaben und Aufgaben des Asset Management übernommen haben. Allerdings führen sowohl WIGI als auch WDM Kanada ihre Geschäfte während des Verfahrens fort.

Walton Development und Management USA (WDM USA), die die Landentwicklung in den USA durchführt, ist nicht Gegenstand des Gläubigerschutzverfahrens und führt ihre Landentwicklungsarbeit fort.

Was sind die Gründe?

WIGI´s Geschäftsverlauf wurde nachhaltig von dem Wirtschaftsabschwung in Alberta beeinträchtigt, der massgeblich durch den erheblichen Verfall der Energiepreise, beginnend im Jahre 2014, hervorgerufen wurde. Diese Entwicklung macht sich in schwacher Nachfrage, fallenden Preisen und rückläufigen Einnahmen bemerkbar. Sie führte zu einer zeitlichen Verzögerung einiger Erschließungsprojekte (Infrastukturprojekte) der Walton Unternehmensgruppe. Vor dem Hintergrund dieser wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, verbunden mit Liquiditätsengpässen und erschwerten Bedingungen für die Aufnahme von Fremdkapital wurde es schwierig, bestehende Finanzierungen zu verlängern oder für neue Projekte Finanzierungen zu erhalten. Dies wiederum hatte einen Rückgang in der Investitionsaktivität zur Folge.

Gleichzeitig war es für WIGI zunehmend schwierig, Finanzierungen von Investoren zu bekommen, so dass der Umsatz in den letzten drei Jahren rückläufig war. Aufgrund der verschlechterten Wirtschaftsbedingungen, der
rückläufigen Umsätze und Geldflüsse, gekoppelt mit Erschließungsprojekte (Infrastrukturprojekte), die hinter den Erwartungen zurückblieben, waren die CCAA Gesellschaften nicht mehr in der Lage, ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu erfüllen.

Die nächsten Schritte?

WIGI und deren Berater bewerten derzeit in enger Abstimmung mit Ernst & Young Inc. die besten Handlungsmöglichkeiten für die Walton Unternehmensgruppe und die CCAA Gesellschaften. Dies schließt eine umfassende Prüfung und Auswertung möglicher Umstrukturierungsalternativen ein. Dabei wird während des CCAA Verfahrens das Tagesgeschäft fortgeführt. WIGI hat die dafür erforderliche Zwischenfinanzierung sichergestellt. Die CCAA Gesellschaften haben inzwischen, als Reaktion auf die fallenden Einnahmen und Geldflüsse, erhebliche Schritte zur Kostenreduzierung eingeleitet. Zusätzliche Einsparpotentiale werden zudem intensiv geprüft.
Die Geschäftsführung hält diese Maßnahmen für geeignet, um die Walton Unternehmensgruppe zu schützen. Vor allem aber dient es der Wahrung der Interessen der weltweiten Investoren und ebenfalls dem Schutz ihrer investierten Vermögenswerte. Viele dieser Entscheidungen sind uns nicht leicht gefallen. Wir haben intensiv an der Erarbeitung eines Umstrukturierungsplans gearbeitet, und wir sind überzeugt, aus diesem Prozess als gestärkte Unternehmensgruppe hervorzugehen.

Nicht Gegenstand von Umstrukturierungsverfahren sind insbesondere die folgenden Gesellschaften: Walton Global Investments Ltd. (“Walton Global”), WIGI USA, WDM USA, Walton Asia, und die Gesellschaften, die die deutschen Gesellschaften Walton Europe GmbH, Walton Europe Verwaltungs GmbH und Walton Europe Distributions GmbH kontrollieren. Es ist allerdings davon auszugehen, dass auch die operativ tätigen Walton Gesellschaften, die nicht Gegenstand des CCAA Verfahrens sind, auf unterschiedliche Weise wichtige Beiträge zu den Umstrukturierungsbemühungen liefern werden, um auf diese Weise den Rückfluss an Gläubiger und andere Beteiligte zu steigern.

Wir werden fortlaufend weitere Informationen bereitstellen, um unsere Partner über den aktuellen Stand informiert zu halten und über unsere Fortschritte zu unterrichten. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Unterstützung während der Durchführung des Umstrukturierungsprozesses.
Mit freundlichen Grüßen,
Walton Europe GmbH

One Comment

  1. Stefan Meisinger Dienstag, 30.05.2017 at 21:31 - Reply

    Liest sich, als ob der Text von der ehemaligen? Walton-Strippenzieherin und Pleite-POC-Initiatorin Monica Galba verfasst wurde.
    Das Walton-Konstrukt wird wohl auch denselben Weg wie POC gehen. Geradeaus in die Pleite!

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