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Wahlwerbung

qimono (CC0), Pixabay
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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Meike Kamp, hat in einem offiziellen Schreiben an die in Berlin ansässigen politischen Parteien, die im Bundestag vertreten sind, eine Warnung ausgesprochen.

Sie betont die Wichtigkeit des Schutzes politischer Meinungen gemäß Artikel 9 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Kamp mahnte die Parteien, bei der Wahlwerbung für die kommenden Europawahlen darauf zu verzichten, Microtargeting einzusetzen, also gezielte Werbung auf spezifische Personengruppen abzustimmen. Sie erklärte, dass es nicht zulässig sei, politische Meinungen als Basis für solch zielgerichtete Werbemaßnahmen zu nutzen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die Privatsphäre der Wählerinnen und Wähler zu wahren und die Integrität des Wahlprozesses zu schützen.

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