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Vorläufiges Insolvenzverfahren über Cube Asset Mitte 1 GmbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen: 70b IN 96/26

Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Cube Asset Mitte 1 GmbH Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt aus Köln bestellt.

Die gerichtliche Anordnung erfolgte am 15. Juli 2026 um 13.41 Uhr. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70b IN 96/26 geführt.

Die Cube Asset Mitte 1 GmbH hat ihren Sitz in der Werkstättenstraße 39 b in 51379 Leverkusen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104111 eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer Jean-Marc Fey und Bernd Hütter.

Das Unternehmen ist nach den Registerangaben in der Entwicklung von Immobilienprojekten tätig. Dazu zählen Neubauvorhaben, Umbauten sowie die Revitalisierung bestehender Immobilien.

Verfügungen nur noch mit Zustimmung

Nach dem Beschluss des Amtsgerichts sind Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte ohne Kontrolle veräußert, übertragen oder anderweitig belastet werden.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zudem ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.

Geschäftspartner oder andere Schuldner der Cube Asset Mitte 1 GmbH dürfen Zahlungen daher nicht mehr unmittelbar an das Unternehmen leisten. Sie müssen die gerichtliche Anordnung beachten und Zahlungen entsprechend über den vorläufigen Insolvenzverwalter abwickeln.

Zwangsvollstreckungen weitgehend gestoppt

Das Gericht untersagte außerdem Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft. Dazu gehören grundsätzlich auch Arreste und einstweilige Verfügungen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Von dieser Regelung ausgenommen sind Maßnahmen, die unbewegliches Vermögen betreffen.

Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Zunächst wird geprüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Verfahrens zu decken.

Amtsgericht Köln, 15. Juli 2026
Aktenzeichen: 70b IN 96/26

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