Vorläufige Sicherungsmaßnahmen der zuständigen Staatsanwaltschaften – warum veröffentlichen wir diese?

Ganz einfach, wir wollen niemand an den Pranger stellen, geben auf dieser Seite nur das wieder, was öffentlich im Bundesanzeiger für jeden (der das weiss) zugänglich ist. Die Inhalte des Bundesanzeigers werden aber bei Google nicht indexiert, heißt, diese erscheinen auch nicht als Ergebnis in der Suchmaschine. In den von Staatsanwälten veröffentlichten Hinweisen geht es jedoch immer darum, dass die Staatsanwaltschaften hier Geschädigte auffordern, sich bei der Staatsanwaltschaft zu melden. Über unsere Veröffentlichungen erreichen wir deutlich mehr Geschädigte als über die Veröffentlichung des Bundesanzeigers. Natürlich steht damit auch der Name der „Übeltäter“ bei  der Google Suche ganz weit vorne. Das hat so manchen Verursacher solch eines Eintrages in den letzten Monaten extrem gestört. Beschimpft wurden wir und bedroht…wenn wir den Eintrag nicht herunternehmen………………. usw. Belogen wurden wir am Telefon, „das ist erledigt, könne man uns durch ein Schreiben der Staatsanwaltschaft nachweisen“ …………….sie können es sich denken, das Schreiben kam bei uns niemals an. Wir werden diese Mittelungen auch weiterhin veröffentlichen, um so Geschädigte auf den Vorgang aufmerksam zu machen.

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