Amtsgericht Bochum – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 80 IN 821/26
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Anderbrügge Sport Konzept GmbH, Wilhelm-Bitter-Platz 1, 45659 Recklinghausen, hat das Amtsgericht Bochum am 31. August 2026 um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 7530 eingetragen und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Ingo Anderbrügge vertreten.
Gegenstand des Unternehmens sind der Franchisevertrieb, der Handel mit Sportartikeln sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sportaktivitäten.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde
Rechtsanwältin Tanja Kreimer
Springstraße 12
45657 Recklinghausen
bestellt.
Mit der gerichtlichen Anordnung sind Verfügungen der Anderbrügge Sport Konzept GmbH über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Grundlage hierfür ist § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO.
Drittschuldnern wurde untersagt, Zahlungen unmittelbar an die Schuldnerin zu leisten. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist dazu ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner haben Zahlungen daher nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten.
Darüber hinaus wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit hiervon keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt. Dies gilt einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung.
Aktenzeichen: 80 IN 821/26
Amtsgericht Bochum, 31.08.2026
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