Von der Eigeninsolvenz in die Regelinsolvenz: Sozialwerk der Christengemeinschaft Hessen e.V.
666 IN 321/23 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Sozialwerk der Christengemeinschaft Hessen e.V., Hansteinstr. 1, 34121 Kassel (AG Kassel, VR 1940), vertr. d.: 1. Beate Lorenz, (Vorstand), 2. Bianca Punzet, (Vorstand), 3. Heike Schaumann-Hemkentokrax, (Vorstand), ist am 13.02.2024 um 09:35 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661 926280, Fax: 05661 9262820, E-Mail: melsungen@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 13.02.2024
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