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Vier rätselhafte Stimmen in Sachsen-Anhalt: Was wissen wir wirklich?

geralt (CC0), Pixabay
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Die Wahl des AfD-Politikers Tobias Rausch zum Präsidenten des Landtags von Sachsen-Anhalt sorgt bundesweit für Diskussionen. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem vier Stimmen.

Vier Stimmen, von denen derzeit niemand öffentlich beweisen kann, woher sie tatsächlich kamen.

Und genau das sollte bei der politischen Bewertung nicht vergessen werden.

Bei der geheimen Wahl erhielt Rausch 48 Ja-Stimmen. 29 Abgeordnete votierten gegen ihn, fünf enthielten sich. Insgesamt wurden 82 gültige Stimmen abgegeben.

Fest steht außerdem: AfD und BSW verfügen gemeinsam über 44 Abgeordnete. Das BSW hatte vor der Abstimmung angekündigt, die Kandidatur von Rausch zu unterstützen.

Rein rechnerisch erhielt der AfD-Kandidat damit vier Ja-Stimmen mehr, als AfD und BSW gemeinsam aufbringen können.

Das ist der Ausgangspunkt der gesamten Diskussion.

Aber woher kamen diese vier Stimmen?

Die ehrliche Antwort lautet:

Wir wissen es nicht.

Die Wahl war geheim. Die Stimmzettel lassen sich einzelnen Abgeordneten nicht zuordnen.

Deshalb kann derzeit niemand zweifelsfrei feststellen, ob die vier zusätzlichen Stimmen aus der CDU, der SPD, den Grünen, der Linken oder aus einer Kombination verschiedener Fraktionen kamen.

Politisch wird dennoch intensiv darüber spekuliert.

Vertreter von Linken, Grünen und SPD vermuten beziehungsweise behaupten teilweise, dass CDU-Abgeordnete für Rausch gestimmt haben könnten.

Dafür gibt es ein politisches Indiz: Die CDU-Fraktionsführung hatte ihren Abgeordneten empfohlen, sich zu enthalten. Am Ende wurden jedoch insgesamt nur fünf Enthaltungen gezählt.

Daraus lässt sich die Frage ableiten, ob sich alle CDU-Abgeordneten an diese Empfehlung gehalten haben.

Ein Beweis für CDU-Stimmen zugunsten von Rausch ist das allerdings nicht.

Friedrich Merz warnt vor vorschnellen Schuldzuweisungen

Bundeskanzler und CDU-Chef Friedrich Merz hat deshalb vor voreiligen Schlussfolgerungen gewarnt.

Er brachte sogar die Möglichkeit einer sogenannten „False-Flag-Operation“ ins Spiel.

Gemeint ist damit im Kern die Überlegung, dass Abgeordnete einer anderen Fraktion bewusst für den AfD-Kandidaten gestimmt haben könnten, um anschließend den Eindruck zu erwecken, die Stimmen seien aus der CDU gekommen.

Auch dafür gibt es bislang keinen Beweis.

Merz stellt damit keine nachgewiesene Tatsache fest, sondern beschreibt ein mögliches Szenario, das aufgrund der geheimen Abstimmung theoretisch nicht ausgeschlossen werden kann.

Genau dasselbe gilt allerdings für die Vermutung, die zusätzlichen Stimmen seien aus der CDU gekommen.

Beides ist derzeit Spekulation.

Geheime Wahlen haben genau diesen Sinn

Die Diskussion offenbart ein grundsätzliches Problem solcher Abstimmungen.

Eine geheime Wahl soll Abgeordneten ermöglichen, ohne Kontrolle durch Fraktionen, Parteiführungen oder Öffentlichkeit nach eigener Überzeugung abzustimmen.

Der Preis dafür ist, dass anschließend nicht nachvollzogen werden kann, wer wie gewählt hat.

Man kann deshalb mathematisch feststellen, dass Rausch vier Stimmen außerhalb der rechnerischen Unterstützung von AfD und BSW erhalten haben muss.

Man kann aber nicht feststellen, von welchen vier Abgeordneten diese Stimmen kamen.

Auch Fraktionsbeschlüsse oder öffentliche Ankündigungen ändern daran nichts.

Ein Abgeordneter kann vor einer Wahl erklären, mit Nein stimmen zu wollen, und anschließend mit Ja stimmen.

Oder umgekehrt.

Genau deshalb heißt es geheime Wahl.

Warum gerät trotzdem besonders die CDU unter Druck?

Dass sich die Aufmerksamkeit vor allem auf die CDU richtet, hat einen politischen Hintergrund.

Die Union betont auf Bundesebene weiterhin ihre Abgrenzung gegenüber der AfD. Sollten tatsächlich CDU-Abgeordnete Rausch gewählt haben, hätte das deshalb eine besondere politische Bedeutung.

Mehrere Politiker haben bereits Konsequenzen verlangt, falls sich eine solche Unterstützung nachweisen ließe.

Der Vorsitzende des CDU-Sozialflügels, Dennis Radtke, brachte beispielsweise Parteiausschlussverfahren ins Gespräch, falls CDU-Mitglieder tatsächlich für den AfD-Kandidaten gestimmt hätten.

Doch hier liegt das praktische Problem:

Wie soll bei einer ordnungsgemäß geheimen Wahl zweifelsfrei bewiesen werden, wer welchen Stimmzettel abgegeben hat?

Eine geheime Wahl lässt sich politisch interpretieren.

Sie lässt sich aber nicht nachträglich in eine offene Abstimmung verwandeln.

Auch die fünf Enthaltungen lösen das Rätsel nicht

In der Debatte werden außerdem immer wieder die fünf Enthaltungen genannt.

Die CDU hatte ihren Abgeordneten eine Enthaltung empfohlen.

Daraus wird teilweise geschlossen, dass die fünf Enthaltungen aus der CDU gekommen seien und weitere CDU-Abgeordnete deshalb für Rausch gestimmt haben müssten.

Auch diese Rechnung klingt zunächst plausibel.

Sie hat jedoch einen entscheidenden Haken.

Auch bei den Enthaltungen weiß niemand, wer sie abgegeben hat.

Sie könnten vollständig aus der CDU gekommen sein.

Sie könnten teilweise aus der CDU gekommen sein.

Oder sie könnten aus anderen Fraktionen stammen.

Die Wahlstatistik beantwortet diese Frage nicht.

Was tatsächlich feststeht

Bei aller politischen Aufregung lohnt es sich deshalb, Fakten und Interpretationen sauber voneinander zu trennen.

Gesichert ist:

Tobias Rausch erhielt 48 Ja-Stimmen.

29 Abgeordnete stimmten gegen ihn.

Fünf enthielten sich.

AfD und BSW verfügen gemeinsam über 44 Mandate und das BSW hatte seine Unterstützung für Rausch angekündigt.

Damit kamen mindestens vier Ja-Stimmen von Abgeordneten außerhalb der rechnerischen Kombination aus AfD und BSW.

Nicht gesichert ist dagegen, aus welcher Fraktion diese vier Stimmen stammen.

Ebenso wenig ist bewiesen, dass CDU-Abgeordnete für Rausch gestimmt haben.

Und genauso wenig ist bewiesen, dass es sich bei den zusätzlichen Stimmen um eine gezielte „False-Flag“-Aktion gehandelt hat.

Die politische Bedeutung bleibt trotzdem erheblich

Dass die Herkunft der Stimmen unbekannt ist, macht das Ergebnis politisch nicht bedeutungslos.

Zum ersten Mal wurde mit Tobias Rausch ein AfD-Politiker zum Präsidenten eines deutschen Landesparlaments gewählt.

Dass er dabei Stimmen außerhalb der offen angekündigten Unterstützung von AfD und BSW erhielt, zeigt zumindest, dass es im Landtag Abgeordnete anderer Fraktionen gab, die seine Wahl ermöglichten.

Wer diese Abgeordneten waren, bleibt ihr Geheimnis.

Und möglicherweise wird es das auch bleiben.

Gerade deshalb wäre in der politischen Debatte etwas mehr sprachliche Präzision hilfreich.

Man kann sagen, dass vier zusätzliche Stimmen vorhanden waren.

Man kann sagen, dass sie aus anderen Fraktionen gekommen sein müssen.

Man kann vermuten, dass CDU-Abgeordnete darunter waren.

Man kann ebenso diskutieren, ob Stimmen bewusst abgegeben wurden, um anschließend eine bestimmte politische Wirkung zu erzeugen.

Was man derzeit nicht seriös sagen kann, ist:

„Wir wissen, wer diese vier Stimmen abgegeben hat.“

Denn genau das wissen wir nicht.

Das mag politisch unbefriedigend sein.

Aber es ist die Konsequenz einer geheimen Wahl.

Das amtliche Landtagsprotokoll bestätigt 48 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen sowie die ordnungsgemäße geheime Abstimmung. Landtag Sachsen-Anhalt Auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei bezeichnete eine konkrete Zuschreibung der zusätzlichen Stimmen wegen der Geheimwahl als Spekulation.

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