Vienna Life-wer so einen Kommentar abgibt, kann man mit dem Unternehmen noch in eine Zusammenarbeit gehen?

Es dauert ja manchmal ein paar Tage bis so die eine oder andere Reaktion auf einen Kommentar kommt, aber dann kommen dann auch Kommentare einmal geballt. Wir hatten einen Artikel zum Unternehmen Vienna Life veröffentlicht, dazu von Herrn Fahrnberger vom Unternehmen Vienna Life aus Liechtenstein einen „unbedachten?) Kommentar bekommen. Liest man den, dann kann man in der Tat keinem Vermittler anraten mit dem Unternehmen Vienna Life in eine Zusammenarbeit zu gehen, finden zumindest 8 User unserer Seite.

Das war der Kommentar:

Zitat:Herr Bremer mit allem Respekt aber hätten Sie sich den Text von BEMK Rechtsanwälte genau durchgelesen, würden Sie den Ratschlag nicht erteilen. Das OLG Nürnberg hat in seinem Urteil entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Fondsgebundene Lebensversicherung nicht als Versicherung zu werten ist sondern als Kapitalanlage. Das führt dazu, dass das OLG Nürnberg Fehler des Beraters der Versicherung zurechnet. Sie können sich sicher sein, dass sich in dem Fall jede Versicherung –  nicht nur die Vienna-Life – die Schadensumme beim Berater zurückholen wird.

Zitat Ende

Herr Fahrnberger sagt hier nichts Anderes als, das wenn Vienna Life verurteilt wird, man als Versicherung gegen die Vermittler klagen wird.  Wir haben dazu mit der Kanzlei BEMK gesprochen die den Vorgang natürlich völlig anders sieht mit den „Verklage-Möglichkeiten“ der Berater/Vermittler. Sobald wir die Antwort dazu vorliegen haben, werden wir diese natürlich veröffentlichen.

Es dürfte eine Freude sein mit Herrn Fahrnberger Geschäfte zu machen für die Vermittler!

Anmerkung der Redaktion:

Wir finden den Kommentar „unglücklich“.

Leave A Comment

Das könnte Ihnen auch gefallen